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Die Zukunft des Geldes

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Studentenausweis und eleklronische Geldbörse, kommt gleichzeitig<br />

Urkundenunterdnickung in Frage. <strong>Die</strong> Geldausgabeautomaten werden also so zu<br />

programmieren sein, daß sie solche Karten nicht einziehen.<br />

5.7.5 Haftung für technisches Versagen Gewährleistung bei der ec-Karte<br />

Zum Thema Gewiihrleistung für das Funkrionieren <strong>des</strong> Systems finden sich direkt keine<br />

Aussagen in den AGB. Einzig in den AGB Bankomat findet sich entgegen Punkt 7 der<br />

Kartenempfehlung unter dem Punkt ,,storungen' ein totaler Haftungsausschluß fur<br />

Schadenersatz bei Störungen bei einem Bankomaten, der auch fur die elektronische<br />

Börse gelten soll. <strong>Die</strong>ser soll offenbar auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gelten,<br />

was nach der Rechtsprectrung und nach $ 6 Z 9 KSchG eine unwirksame Bestimmung<br />

darstellt.lsr <strong>Die</strong> Händler werden hingegen im Punkt ,,3. Zahlungsabwicklung" um einiges<br />

besser behandelt<br />

Betreffend Bankomat-Kasse und Bankomat-Quick-service finden sich keine spezifischen<br />

Gewährleistungs- und Schadenersatzregelungen.<br />

Zusätzlich sollen aber immer noch die AGBöKI gelten, die in Punkr 3 3 Abs I die<br />

Haftung fur ,,Störung <strong>des</strong> Betriebes" generell ausschJießt und in Abs 2 die Haftung<br />

,,soweit es gesetzlich zulässig ist" ausschiießen.<br />

Offenbar soll also die Gervährleisrung für das Funktronieren der Karte, den Betrieb <strong>des</strong><br />

Systems und die richtige Abrechnung generell ausgeschlossen werden.<br />

Zur rechtlichen Beurteilung ist z'"vischen zwei Fallgruppen zu unterscheiden:<br />

. Fehler durch Mängel an der Karte, die schon bei ü,bergabe vorhanden waren, sind<br />

gewöhnliche Gewährleistungsflille. Da es sich bei der LJberlassung der Karte um ein<br />

entgeltliches Rechtsgeschäft handeit, ist ein GewäkleistungsausschJuß sittenwidrig<br />

und damit nichtig.<br />

B2<br />

. Im laufenden Betrieb würde ohne vertragliche Anderung wohl $ 1096 ABGB greifen,<br />

der davon ausgeht, daß der Vermieter den bedungenen Gebrauch der Bestandsache<br />

nicht stören darf. Andernlalls hat der Bestandnehmer das Recht auf Befreiuns vom<br />

"' Koziol rn. Avancini - Iro - Koziol, Osterreichisches Bankl.enragsrecht. Band I Wien 1987, RZ 8/15.<br />

Elektronsches Geld 140

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