Die Zukunft des Geldes
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können. Ein offensichtlicher Weg besteht in der Möglichkeit den Zeitpunh der Zahlung<br />
vom Zeitptorh der Lieferung einer Ware, Vorgänge mit einfachem Geld, zu trennen. Bei<br />
vorausbezahlten Geldkarten steht damit einlaches Geld bis zur Lieferung als Kapital<br />
beim Verkäut'er zur Verftigung Im Prinzip kann der Verkäufer daher einen Teil <strong>des</strong> mit<br />
diesem Kapital erwirtschafteten Gewinns im Preis an den Kartenbenützer weitergeben<br />
um als Kartenanbieter anraktiver zu werden. Umgekehrt kann bei Bezahlung nach<br />
Liel-enermin der Käufer als Kapitalanieger auftreten, was nun von ihm in Form eines<br />
höheren Preises, der seinen Kapitalgewinn wiederum reduziert, bezahlt werden muß.<br />
<strong>Die</strong> Symmetrie nvischen den beiden Zeitverschiebungen ist immer dann gebrochen,<br />
,,venn einer Seite <strong>des</strong> Tauschakts durch eine Vielzahl von Geschäften eine großere<br />
absolute Geldmenge zur Anlage zur Verfi.igung steht, da unterschiediich große<br />
Geldmengen oft unterschiedliche Zinssätze implizieren.<br />
Zudem ist auch zu beachten, daß Geld als Kapital mit Äistto behaftet ist. Inwieweit bei<br />
einem Auseinandergehen von Zahlungs- und Lieferzeitpunk und einem damit<br />
verbundenem Lhergang von einfachem Geld in Geid als Kapital auch spezifische<br />
fusikohaltungen der beiden Tauschseiten eingehen können, beziehungsweise müssen,<br />
ist daher genauer zu betrachten. Im Prinzip existiert dieses Problem fur jede Art von<br />
Kredit. Der Gläubiger muß in jedem Fall die Wahrscheinlichkeit eines Ausbleibens der<br />
Rückzahlung mit benicksichtigen und wird das normaierq'eise in der Höhe der<br />
geforderten Kreditzinsen unterbringen. <strong>Die</strong>s bedeutet aber <strong>des</strong> weiteren, daß eine ex<br />
ante Abschätzung der Bonität <strong>des</strong> präsumptiven Schuldners unerläßlich ist.<br />
Elektronisches Geld, bei dem der Käufer Kredit gibt (prepaid cards) erfordert also eine<br />
Bonitätspnlfu ng <strong>des</strong> kartenausgebenden Verkäufers, eine Aufgabe der Konsumentlnnen<br />
oder einer ihn vertretenden, eventuell staatlichen Institution. Zahlt der Käufer nach<br />
Lrelerung so muß der Verkäufer<br />
auf die Bonitat <strong>des</strong> Käufers achten.<br />
Aus dem ersten Fail ergeben sich Forderungen nach einer Lherpnlfung von<br />
Institutionen, die elektronisches Geld ausgeben dürfen. So lordert die EZB in ihrem<br />
"Bericht über etektronisches<br />
Geld" zuallererst:<br />
"1. <strong>Die</strong> Emrttenten von E-Geld müssen der Bankenaufsicht unterliegen." (EZB, 1998,<br />
s2)<br />
Okonantie 36