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Die Zukunft des Geldes

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sondern auch Studentenausweis, Sozialversicherungskarte usw. Canaris"' hält hier<br />

sogar - nach deutschem Recht - einen Haftungsausschluß fur leichte Fahrlassigkeit fur<br />

unwirksam im Lichte <strong>des</strong> AGBG.<br />

5 7 6 Haftung bei Vedust und <strong>Die</strong>bstahl für Mißbrauch<br />

Nach allgemeinem Gervährleistungsrecht (vgl oben) ist wohl als gewöhnliche Eigenschaft<br />

eines Zahlungsverkefrssystems ein gewisses Maß an Sicherheit anzusehen. Der bzrv die<br />

Betreiber eines solchen Systems haben also die Pflicht zur Autiechterhaltung eines<br />

Sicherheitssystems nach dem Stand der Technik. Teil dieses Sicherheitssystems ist die<br />

lvloglichkeit, den Schaden von <strong>Die</strong>bsrählen oder Verlust von Zahlunssverkekskarten<br />

moglichst gering zu halten.<br />

Im Fall <strong>des</strong> <strong>Die</strong>bstahls oder <strong>des</strong> Veriustes ,,und/oder dem Eintreten anderer Umstände,<br />

die einem unbefugen Dnnen die Benutzung der BK ermöglichen könnte" hat der Kunde<br />

seinem Kreditinstitut und auch der PoJizei Meldung zu machen (AGB Bankomat<br />

,,Verlust"). Eine Sperre kann er, muß er aber offenbar nicht - auf seine eigenen Kosten -<br />

beantragen.<br />

<strong>Die</strong> Banken stellen im Bereich der debit-Kanen ern Spersystem zur Verfi.igun_e. <strong>des</strong>sen<br />

Inanspruchnahme aber verglichen mit Kreditkarten kompliziert geregelt ist. Eine<br />

dauerhafte Sperre der Kane ist nur nach persöniicher oder sctriftlicher Meldung beim<br />

Kreditinstitut möglich.rrs Ein teleforuscher Spenauftrag am Spemelefon der EPA,/A?SS<br />

gilt nur fur das Inland und nur bis zum nächsten Bankwerktag. Wie ein Kunde im<br />

Ausland seine Karte rasch dauerhaft sperren lassen kann, bleibt unklar. Das<br />

Erfordernis der Schnftlichkeit schließt ja den Einsatz von Telegramm, Telex oder<br />

Telefar aus.<br />

<strong>Die</strong> Sperre wird sechs Stunden nach Meldung fur das Inland, am zrveiten Bankw,erktag<br />

nach Meldung im Ausland wirksam. Befindet man sich der Bestohlene im Ausland, hat er<br />

überhaupt keine Möglichkeit, seine Karte schnell sperren zu lassen. In dieser Zeit kann<br />

also ein eventueller <strong>Die</strong>b mit Kopien der Karte im Ausland täglich Geld um umgerechnet<br />

ca öS 5.000,- beziehen und in <strong>Zukunft</strong> auch noch elelctronisch bis zu öS 10.000.- (rvohl<br />

je Land) bezahlen. Der Gesamtschaden je Fa)l kann also einige zehn tausend Schilling<br />

'"<br />

Bankvertragsrecht RZ 527k.<br />

EleArronsches Celd 142

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