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Die Zukunft des Geldes

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5.8.3 Pflichten Dritter<br />

<strong>Die</strong> Hausbank ist gemäß Punkt 3 <strong>des</strong> Händlervertrages berechtigt und wohl gemäß<br />

Bankomatvertrag verpflichtet, LJberweisungen aufgrund fehlerhafter Verarbeitungen<br />

n]ckzuverrechnen.<br />

5.8.4 Besitz und Eigentum an Terminal- und Einreichkafte<br />

Hiezu werden in den Verträgen keine Aussagen getroffen. Zunun<strong>des</strong>t wird der Händler<br />

Besitz an diesen Kanen erwerben.<br />

5.8.5 Gewährleistung und Haftung für Schadenersatz<br />

Bei groben Systemstörungen, die eine Abrechnung unmögiich machen - zB defeke<br />

Terminalkarte -, verpflichtet sich EPA in Punkr 3 <strong>des</strong> Händlervertrages den<br />

Durchschnittsbetrag je Einreichungstag zu vergüten, dies allerdings nur soweit kein<br />

Verschulden <strong>des</strong> Händlers vorliegr <strong>Die</strong> Beweislast dafur ist nicht geregelt. In der Pra-xs<br />

wird aber wohl der Händler als Antragsteller bzw Kläger fur diesen Punkt beweispflichtig<br />

sein. <strong>Die</strong> Klausel regelt einen pauschalierten Schadenersatz.<br />

Außerhalb dieses Falles haften die Vertragsparteien einander bei Verletzung vertraglicher<br />

Pflichten nur für grobes Verschulden. Entgangener Gewinn soll nur bei Vorsatz ersetzt<br />

werden (Punkt 6 Händlervertrag). Bei Verletzung anderer Pflichten wird offenbar auch<br />

bei leichtem Verschulden gehaftet.<br />

Explizit rvird die Haftung der EPA fur das Grundgeschiift zwischen Karteninhaber und<br />

Händler ausgeschlossen.<br />

5 8.6 Kündigung (Punkt 7)<br />

Der Händlervertrag wird auf unbestimmre Zeit geschlossen mit einer Kündigung mit 6-<br />

monatiger Frist zum Jahresende. Ob hier das Kalenderjahr oder das Vertragsjahr gemeint<br />

ist, bleibt unklar<br />

<strong>Die</strong> KUndigung aus wichtigem Grund wird näher spezifiziert. Aus Sicht der EPA<br />

berechtigen neben Vertragsverstößen vor allem die Unterlassung der Installation <strong>des</strong><br />

Terminals innerhalb von neuen Monaten ab Venragsabschiuß, ein Verkauf <strong>des</strong><br />

Standortes oder der Konkurs <strong>des</strong> Händlers zur Kündizung.<br />

Elektronsches Geld 147

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