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Die Zukunft des Geldes

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2.) Das erhebliche fusiko <strong>des</strong> Mißbrauchs und <strong>des</strong> Betruses. Da der Datenstrom<br />

manipulierbar und lesbar ist,<br />

o kann mittels sog. ,,Paket-Lherwachungsprogramme', (,,packet sniffers,.) nach<br />

verräterischen Kreditkartendaten (und Personendaten) Ausschau gehalten werden.<br />

<strong>Die</strong>se werden von Betrugern zB fur kiminelle Einkaulstouren im Intemet verwendet<br />

oder etwa auf eigenen Schwarzmarkien<br />

verkauft. Bei einem durchschnittlichen<br />

,,Kreditrestwert" bloß einer einzigen Kreditkarte im Ausmaß von ca. öS 50.000 / DM<br />

7.000 / Sfr 7 000 kann der potentielle Schaden beträchtlich sein,<br />

. kann die Identitat <strong>des</strong> Absenders einer Bestellung nicht lestgestellt oder nachgewiesen<br />

werden,<br />

o kann man nicht sicher sein, daß die erhaltene Bestellung denselben Inhalt hat, wie die<br />

vom Kunden abqesandte<br />

Technisch gesehen sollte man aber doch davon ausgehen, daß die fusken von Störungen<br />

einer Internet-Zahlung noch lange nicht die Mißbrauchsquore <strong>des</strong> Eurocheque-systems<br />

erreicht haben.<br />

Ü berbind u ng de r Risi ke n<br />

Um im Falle <strong>des</strong> Mißbrauchs je<strong>des</strong> Risiko auszuschalten, sichern sich<br />

Kreditkartenunternehmen gegenüber Karteninhabem und Vertragshändlern vertraglich so<br />

weit wie möglich ab:<br />

. so soll gemäß AGB der Kanerunhaber idR gegenüber der Kreditkartenuntemehmung<br />

selbst dann keine Einspruchsmöglichkeit<br />

haben, wem der Einzugsbeleg ohne<br />

Kundenunterschrift vorgeleg wird und daraufhin das Kartenkonto belastet wird<br />

. der Vertragshändler seinerseits soll die Kreditkartenuntemehmung im Falle von<br />

Einspnichen der Karteninhaber schadlos halten. Im Einspruchsfall werden die seitens<br />

<strong>des</strong> Karteninhabers beeinspruchten Umsätze zuruckbelastet.<br />

Elektronsches Geld OJ

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