Die Zukunft des Geldes
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ejaht.r2e <strong>Die</strong>sem Vorwurf versucht man allerdings verstlirkt durch Einbeziehung<strong>des</strong><br />
Vereins fur Konsumenteninformation<br />
zu besesnen.<br />
5 7 3 Gegenseitige Leistungen für die ec-Kafte<br />
<strong>Die</strong> Kreditinstitute haben laut AGB foigende Verpflichtungen;<br />
Zustellung von Karte und Code (AGB Bankomat Punlt ,,Bezugskarte")<br />
Betrieb <strong>des</strong> Bankomatnetzes, der zentralen Rechler fur Bankomat-Kasse, Bankomat-<br />
Kasse fur Chipkarten und Bankomat-Quick-Senice (AGB Bankomat<br />
,,Bezugsmöglichkeit"; AGB POS,,Benützungsmöglichkeit" und,,erweiterte<br />
Benützungsmöglichkeit", AGB Quick,,<strong>Die</strong>nstleistung")<br />
Abrechnung von debit-Transaktionen (Geldbehebungen am Banlomat, Transaktionen<br />
an der Bankomat-Kasse) bis auf das Girokonto (AGB Bankomat ,,Belastung"; AGB<br />
POS ,,Belastung")<br />
Sperre der Kane nach lvfeldung beim Kreditinstitut (nur persönlich oder schriftlich<br />
möglichl) bzrv telefonisch am Spemelelon der EPA/APSS (nur fur das Inland).<br />
Letztere gilt nur bis zum nächsten Bankwerktag. Wie ein Kunde im Ausland seine<br />
Karte dauerhaft sperren lassen kann, bleibt unklar. <strong>Die</strong> Sperre wird sechs Stunden<br />
nach Meldung ftrr das Inland, am zweiten Bankwerklag nach Meldung im Ausland<br />
wirksam.<br />
Laden der elektronischen Geldbörse bei automatischen La<strong>des</strong>tationen (erweiterten<br />
Bankomaten, vgl AGB Quick Punkt,,Aufladen" Abs t)<br />
Laden der elektronischen Geldbörse am Schalter eines Kreditinstitutes (vgl AGB<br />
Quick Punlt ,,Aufladen" Abs 2)<br />
Abfiage <strong>des</strong> Stan<strong>des</strong> der elektronischen Geldbörse (AGB Quick,,Abfrage <strong>des</strong> im Chip<br />
geladenen Betrages")<br />
''n<br />
ocH 8.2.1995, 1 ob 623t91, öBA 1995, 901tr.<br />
Elektronsches Geld 138