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Die Zukunft des Geldes

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. aufeinanderabgestimmte<br />

Verhaltensweisen.<br />

welche den Handel :nvischen den Mitgliedsstaaten zu beeintrachtigen geeignet sind und<br />

eine Verhinderung, Einschränkung oder Verftilschung <strong>des</strong> Wettbewerbs innerhalb <strong>des</strong><br />

gemeinsamen Marktes bezwecken oder be',virken. insbesondere.<br />

b)<br />

o)<br />

die unmittelbare oder mirtelbare Festserzung der A-n- oder Verkautipreise oder<br />

sonstiger Geschäft sbedingungen,<br />

die Einsckänkung oder Kontrolle der Erzeugung, <strong>des</strong> Absatzes, der technischen<br />

Entwicklung oder der Investitionenl<br />

die Aufteilung der N{ärkte<br />

und Versorgungsquellen;<br />

die Arwendung unterscluedlicher<br />

Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen<br />

gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wenbewerb benachteiligt werden,<br />

der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner<br />

zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach dem Handelsbrauch<br />

in Beziehung zum Venragsgegenstand srehen<br />

Solche Vereinbarungen<br />

oder Beschlüsse<br />

sind nichrtg, soweit sie nicht im Einzeifall durch<br />

ein sogenanntes Negativattest oder durch eine sogenannte<br />

Gruppen-freistellungsverordnung von der EG-Kommission fur zu1ässig erklärt wurden.<br />

Durch die Rechtsprechung <strong>des</strong> EuGHal ist k.largestellt, daß das EG-Wettbewerbsrecht<br />

auch auf Banken anwendbar ist.<br />

Ein Negativattest<br />

bzrv eine Freistellung<br />

wurde zB eneilt<br />

- den irischen Bankeno2 betreffend eine Vereinbarung über einheitliche öffnungszeiten,<br />

ein einheitliches Clearing- und Abbuchungssystem (einheitliche Gebühren und<br />

Zinssätze wurden von den Banken aufgegeben)<br />

''<br />

Vgl zB EUGH 1.1.7.1981, tu 172i80; Slg 1981,2021; Zuechaer gegen Bayrische Vereinsban-k -<br />

Einheitliche Auslandsüberweisungsgebühlen.<br />

Elektronsches Geld 101

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