Die Zukunft des Geldes
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höhere Ausgaben, die allgemein durch eine höhere Ausgabenbereitschaft gekennzeichnet<br />
sind. <strong>Die</strong>ser Sachverhalt wird auch unter Berucksichtigung der soziodemographischen<br />
Merkmale Einkommen, Alter und Geschlecht bestätigJ." (ebd., la8)<br />
2.3 Akzeptabilität aufgrund von Nicht-Ausschließung<br />
Wie aus verschiedenen Studien hervorgehr, weist die Nutzung elektronjscher N.ledien<br />
und auch die Nutzung von Zahlkarten eine hohe positrve Konelation mit den<br />
Sozialindikatoren hohes Einkommen, gute Ausbildung, vor allem aber auch geringes<br />
Alter auf. Warum weniger ä.ltere Personen Kreditkanen- oder ec-Karten am Point-of-<br />
Sale nutzen hat mekere Gninde: Zum einen sind Lebensgewobnheiten nur schwer zu<br />
verändern - die Umstellung aufneue ZahJungsformen gehört sicher dazu -, zum anderen<br />
sind auch die systembedingten A:rforderungen bei der Bedienung fur ältere Personen ein<br />
oft kaum überwindbares Hinderrus. PCs und auch EFTPOS-Terminals sind <strong>des</strong>halb fur<br />
alte N{enschen oft ein Problem. Sie können oder wollen sich mrt der neuen Techrologie<br />
nicht auseinandersetzen, können sich die PIN nicht merken, haben die Nummer irgendwo<br />
aufgeschrieben, sehen die Buchstaben und Zah.len in den Anzeigefeldern schlecht und<br />
sind daher oft auf die Hilfe anderer Personen angewiesen, was die Geheimhaltung<br />
beeinflußt. Bei einer weiteren Verbreitung von elektronischem Geld und EFTPOS-<br />
Systemen besteht auch die Gefahr, daß die Kundlnnen vom Handel gezwungen werden,<br />
elekronisch zu bezahlen damit sich die Anschaffungskosten fur den Handel amortisieren.<br />
Daher wird sowohl von der "Swiss Commission Federale de la Consommation" und von<br />
dem "European Commission s Consumer Consultative Committee" hervorgehoben, daß<br />
der Konsument ein Recht aufBarzahlung haben sollte. In der Schweiz gibt es eine solche<br />
Regelung, in vielen anderen Ländern nicht (vgl. Mitchell J., 1989, 303Q. In diesem<br />
Zusammeniang stellt sich auch die Frage der Kostenwahrheit und der Belastung nach<br />
dem Verursacherprinzip. Bezogen aufdie Kreditkarten-Disagio Diskussion gab es in IIK<br />
eine gesetzlichen Vorstoß, der im "Discrimination Law" (7. Nlarz i990) vorsah, daß<br />
Einzelhändler und Tankstellenpächter Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen, einen<br />
Aufschlag berechnen dürfen. <strong>Die</strong>se Möglichkeit wurde.jedoch kaum genutzt. Ein Grund<br />
dafur dürfte darin liegen, dass der Handel erkennen mußte, dass ein nicht unbedeuten<strong>des</strong><br />
Sozia16 Aspekte elaktrcnischen Geld6s<br />
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