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Wahlverhalten älterer Frauen. Alter, Geschlecht und ... - KOBRA

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EF1_2 (428)<br />

FRAU ZIMMERMANN: Naja, ich würd am liebsten nicht gehen, aber ich sag mir,<br />

wenn wir alle nicht gehen, da wird auch nichts, (Wort unverständlich) wir müssen<br />

gehen.<br />

Die erste Entscheidung, also die Festlegung, ob man an der Wahl teilnehmen möchte oder nicht,<br />

lässt sich sehr gut mit Hilfe des Modells der Theory of Reasoned Action erklären 112 . Die Entscheidung<br />

an der Wahl teilzunehmen ist, lässt sich nach der Theory of Reasoned auf die subjektive Norm<br />

<strong>und</strong> die Einstellung zum Verhalten zurückführen, die beide durch die Wichtigkeit des entscheidenden<br />

Individuums „gewichtet“ werden. Die subjektive Norm stellt die wahrgenommene soziale Erwünschtheit<br />

im Umfeld der Befragten dar, welche durch die Stärke der Motivation dieser sozialen<br />

Erwünschtheit zu entsprechen modifiziert wird. Die Einstellung zum Verhalten, setzt sich aus der<br />

Annahme über die Wirkung der Wahlteilnahme <strong>und</strong> deren Bewertung zusammen.<br />

Das Modell der Theory of Reasoned Action klammert die Kosten für ein Verhalten aus. Diese lassen<br />

sich zwar dem Moment der Abwägung der relativen Wichtigkeit des Verhaltens zuordnen, bleiben<br />

aber hinsichtlich der Folgen der Entscheidung an der Wahl teilzunehmen unklar. In den empirischen<br />

Fällen sind dies die Ressourcenaufwendung in Form von Zeit für die Information über Wahllokale,<br />

gegebenenfalls die Beantragung der Briefwahl <strong>und</strong> der Weg zu den Wahllokalen. In einigen<br />

Fällen liegt in diesen Ressourcen <strong>und</strong> den nötigen vorbereitenden Handlungsplanungen ein ausreichendes<br />

Hindernis für die Wahlteilnahme. In zwei Fällen, EF6 Frau Neumann <strong>und</strong> EF 7 Frau Wolf,<br />

wird bei der B<strong>und</strong>estagswahl 2002 angegeben, dass sie nicht gewählt hätten, weil „diesmal niemand<br />

gekommen“ sei. In der Wohneinrichtung ist bei den vorherigen Wahlen eine Möglichkeit zur<br />

Stimmabgabe organisiert worden <strong>und</strong> die Befragten waren davon ausgegangen, dass dies auch bei<br />

der anstehenden Wahl der Fall sein würde. Beide Befragte haben keinen Versuch unternommen<br />

sich vorher über die Möglichkeit der Stimmabgabe zu informieren oder <strong>Alter</strong>nativen wie Briefwahl<br />

in die Wege zu leiten 113 . Zumindest im Fall von Frau Neumann fungiert dies als kurzfristige Verhinderung<br />

der geäußerten Absicht an der Wahl teilzunehmen.<br />

EF6 (26)<br />

FRAU NEUMANN: Ich gehe immer wählen. Ja klar.<br />

INTERVIEWER: Und wie entscheiden Sie sich, wenn Sie wählen, wem sie die Stimme<br />

geben?<br />

FRAU NEUMANN: Na, ist die CDU dran <strong>und</strong> es geht mir gut, dann wähl ich die CDU<br />

wieder. (…) Da weiß ich, was ich krieg, da weiß ich ja sonst nicht was ich krieg. Nech<br />

so bin ich. (..)<br />

112 Vgl. Abschnitt 3.1.5.<br />

113 Auf Rückfrage erklärt die Ansprechperson im Heim, dass bisher gelegentlich eine Möglichkeit zur Wahlteilnahme<br />

organisiert wurde. Dies erfolgte 2002 nicht, da die Pflegeperson, die sich darum gekümmert habe nicht<br />

mehr im Haus beschäftigt sei. Wahrscheinlich hat es sich dabei um einen beweglichen Wahlvorstand gehandelt,<br />

wobei eine Organisation der Briefwahlteilnahme oder einen Transfer in ein Wahllokal leider nicht ausgeschlossen<br />

werden können. Bei dem beweglichen Wahlvorstand handelt es sich um eine auf Antrag durchgeführte<br />

Urnenwahl in Alten- oder Pflegeheimen, sozialtherapeutischen Einrichtungen, Klöstern oder Gefängnissen.<br />

162

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