SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
Das InvFG <strong>2011</strong> führt gegenüber dem InvFG<br />
1993 in mehreren Bereichen neue Regelungen<br />
ein (Fondsstrukturen, Fondsverschmelzungen,<br />
organisatorische Anforderungen und Wohlverhaltensregeln<br />
für Verwaltungsgesellschaften,<br />
grenzüberschreitende Verwaltung von Investmentfonds,<br />
grenzüberschreitender Fondsvertrieb).<br />
Aus der Sicht des Konsumentenschutzes<br />
besonders wichtig ist die Information der AnlegerInnen<br />
über ein europaweit einheitliches<br />
Kundeninformationsdokument (KID), das eine<br />
höhere Rechtssicherheit und bessere Vergleichbarkeit<br />
gewährleisten soll.<br />
Das KID enthält Informationen über die Anlageziele<br />
und Anlagestrategien des jeweiligen Fonds,<br />
die Kosten, das Risiko- und Vergütungsprofil sowie<br />
über die vergangene Performance. Die nähere<br />
Ausgestaltung des KID ist in der Verordnung<br />
(EU) 583/2010 festgelegt. Zweck des KID ist es,<br />
den AnlegerInnen eine kurz gehaltene und in<br />
allgemein verständlicher Sprache abgefasste<br />
Information zur Hand zu geben, mit deren Hilfe<br />
sie Art und Risiko des angebotenen Fonds verstehen<br />
und eine fundierte Anlageentscheidung<br />
treffen können, ohne den umfangreichen und für<br />
LaiInnen nur schwer verständlichen Fondsprospekt<br />
lesen zu müssen.<br />
Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum<br />
(SEPA-Verordnung)<br />
Die SEPA 2 -Verordnung zur Festlegung der technischen<br />
Vorschriften und der Geschäftsanforderungen<br />
für Überweisungen und Lastschriften<br />
in Euro (260/<strong>2012</strong>) wurde am 30. März <strong>2012</strong> im<br />
Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 31.<br />
März <strong>2012</strong> in Kraft. Sie regelt die technischen Anforderungen<br />
der SEPA-Lastschriften und -Überweisungen,<br />
die im gesamten Euro-Raum einheitlich<br />
sind und die ab 1. Februar 2014 die nationalen<br />
Formate ablösen, um Zahlungen in Euro<br />
innerhalb der Union schneller, sicherer und billiger<br />
zu machen. Die Verordnung ist sofort in den<br />
Mitgliedstaaten anzuwenden, eine Umsetzung<br />
auf nationaler Ebene ist nicht erforderlich.<br />
SEPA-Überweisungen und -Lastschriften werden<br />
auf der Grundlage der europaweit einheitlichen<br />
Kontonummer IBAN (International Bank Account<br />
Number) durchgeführt. Die Zahlungsdienstleister<br />
(Banken) werden in der Verordnung verpflichtet,<br />
durch Informationen, vertragliche Vereinbarungen<br />
und die Ausgabe entsprechender Vordrucke<br />
für Überweisungen und Lastschriften sicherzustellen,<br />
dass die ZahlungsdienstnutzerInnen ab<br />
1. Februar 2014 für die Identifikation der Zahlungskonten<br />
immer die IBAN verwenden. Die<br />
Angabe der internationalen Bankleitzahl (BIC<br />
– Bank Identifier Code) ist hingegen nicht mehr<br />
erforderlich.<br />
Ab dem 1. Februar 2014 müssen, um eine europaweite<br />
Interoperabilität sicherzustellen, alle<br />
Konten, die für eine Inlandsüberweisung erreichbar<br />
sind, auch für SEPA-Überweisungen<br />
aus einem beliebigen anderen Mitgliedstaat erreichbar<br />
sein. Ebenso müssen alle Konten, die<br />
für Inlandslastschriften erreichbar sind, auch für<br />
SEPA-Lastschriften erreichbar sein, egal in welchem<br />
Mitgliedstaat sich die/der ZahlungsempfängerIn<br />
befindet.<br />
Die Verordnung enthält auch neue Schutzbestimmungen<br />
für ZahlerInnen bei Lastschriften:<br />
Unter anderem haben ZahlerInnen das Recht,<br />
» Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag<br />
und/oder eine bestimmte Periodizität zu<br />
begrenzen;<br />
» das Konto für alle Lastschriften oder für solche<br />
bestimmter ZahlungsempfängerInnen<br />
blockieren zu lassen oder<br />
» der Bank lediglich die Durchführung von Lastschriften<br />
für bestimmte ZahlungsempfängerInnen<br />
zu erlauben.<br />
Können Lastschriften mangels ausreichender<br />
Kontodeckung nicht durchgeführt werden, darf<br />
der/dem ZahlerIn ein Entgelt für die Rücklastschrift<br />
nur mehr nach Maßgabe verschiedener<br />
Beschränkungen angelastet werden.<br />
2 Single Euro Payments Area<br />
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