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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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ARBEITSRECHT UND ZENTRAL-ARBEITSINSPEKTORAT<br />

Seit Herbst <strong>2011</strong> finden im BMASK Sozialpartnergespräche<br />

über eine weiterführende Novellierung<br />

des Gleichbehandlungsgesetzes und des<br />

GBK/GAW-Gesetzes statt. Zentraler Punkt der<br />

geplanten Novelle ist die Erhöhung des Schutzniveaus<br />

gegen Diskriminierung beim Zugang zu<br />

und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.<br />

Darüber hinaus soll die Novelle das<br />

Instrumentarium zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />

weiter verbessern.<br />

2.2 KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT<br />

Änderung der Durchführungsverordnungen<br />

zum Arbeitsverfassungsgesetz<br />

Am 1. Mai <strong>2012</strong> trat eine Novellierung der Betriebsrats-Wahlordnung,<br />

der Betriebsrats-Geschäftsordnung,<br />

der Betriebsratsfonds-Verordnung, der<br />

Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern<br />

in den Aufsichtsrat, der Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung<br />

sowie der Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung<br />

in Kraft (BGBl. II<br />

Nr. 142/<strong>2012</strong>). Die Novelle enthält Anpassungen<br />

an die bestehende Gesetzeslage; in den Verordnungen<br />

sollen insbesondere mehrere zwischenzeitlich<br />

erfolgte Änderungen des Arbeitsverfassungsgesetzes<br />

nachvollzogen werden.<br />

Der Zweck der Durchführungsverordnungen zum<br />

Arbeitsverfassungsgesetz liegt darin, den BetriebsrätInnen<br />

sowie den übrigen FunktionärInnen<br />

der Arbeitnehmerschaft eine umfassende<br />

Handlungsanleitung für ihre Vertretungstätigkeit<br />

zur Verfügung zu stellen. Daher stellen die<br />

Verordnungen die Rechtslage im Bereich der<br />

Mitwirkung der ArbeitnehmerInnen aktuell und<br />

vollständig dar.<br />

2.3 ARBEITNEHMERiNNENSCHUTZ<br />

2.3.1 LEGISTISCHE MASSNAHMEN<br />

Änderungen der Arbeitsruhegesetz-Verordnung<br />

Im Berichtszeitraum wurden folgende Ausnahmen<br />

von der Wochenend- und Feiertagsruhe zugelassen:<br />

» Die Ausnahmebestimmung für die Österreichische<br />

Nationalbank wurde um Tätigkeiten<br />

im Rahmen des Europäischen Systems der<br />

Zentralbanken (ESZB) erweitert.<br />

» Die Ausnahme von Tätigkeiten in Gruppenpraxen<br />

von ÄrztInnen trägt zum Vorhaben bei,<br />

Spitalsambulanzen am Wochenende und an<br />

Feiertagen zu entlasten.<br />

» Durch die Ausnahme für Kontrolltätigkeiten<br />

der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />

wird die Bekämpfung von Lohn- und<br />

Sozialdumping (siehe Kapitel 2.1.3) im Baubereich<br />

optimiert.<br />

Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen<br />

bei der Durchführung von<br />

Arbeiten im Tagbau<br />

Die Tagbauarbeitenverordnung (TAV) trat mit 1.<br />

Jänner <strong>2011</strong> in Kraft und wurde mit BGBl. II Nr.<br />

416/2010 verlautbart. Diese Verordnung regelt<br />

den Schutz der ArbeitnehmerInnen im obertägigen<br />

Bergbau und ersetzt damit die „Steinbruchverordnung“<br />

sowie die entsprechenden Regelungen<br />

der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung.<br />

Novelle zur Bauarbeiterschutzverordnung<br />

Mit BGBl. II Nr. 3/<strong>2011</strong> erfolgte eine Novellierung<br />

der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), die mit<br />

1. Februar <strong>2011</strong> in Kraft trat. Mit dieser Novelle wird<br />

ausdrücklich angeordnet, dass einige Bestimmungen<br />

der BauV auch dann anzuwenden sind, wenn<br />

die betreffenden Arbeitsvorgänge nicht auf Baustellen,<br />

sondern auf auswärtigen Arbeitsstellen<br />

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