SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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ARBEITSRECHT UND ZENTRAL-ARBEITSINSPEKTORAT<br />
Seit Herbst <strong>2011</strong> finden im BMASK Sozialpartnergespräche<br />
über eine weiterführende Novellierung<br />
des Gleichbehandlungsgesetzes und des<br />
GBK/GAW-Gesetzes statt. Zentraler Punkt der<br />
geplanten Novelle ist die Erhöhung des Schutzniveaus<br />
gegen Diskriminierung beim Zugang zu<br />
und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.<br />
Darüber hinaus soll die Novelle das<br />
Instrumentarium zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes<br />
weiter verbessern.<br />
2.2 KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT<br />
Änderung der Durchführungsverordnungen<br />
zum Arbeitsverfassungsgesetz<br />
Am 1. Mai <strong>2012</strong> trat eine Novellierung der Betriebsrats-Wahlordnung,<br />
der Betriebsrats-Geschäftsordnung,<br />
der Betriebsratsfonds-Verordnung, der<br />
Verordnung über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern<br />
in den Aufsichtsrat, der Bundeseinigungsamts-Geschäftsordnung<br />
sowie der Schlichtungsstellen-Geschäftsordnung<br />
in Kraft (BGBl. II<br />
Nr. 142/<strong>2012</strong>). Die Novelle enthält Anpassungen<br />
an die bestehende Gesetzeslage; in den Verordnungen<br />
sollen insbesondere mehrere zwischenzeitlich<br />
erfolgte Änderungen des Arbeitsverfassungsgesetzes<br />
nachvollzogen werden.<br />
Der Zweck der Durchführungsverordnungen zum<br />
Arbeitsverfassungsgesetz liegt darin, den BetriebsrätInnen<br />
sowie den übrigen FunktionärInnen<br />
der Arbeitnehmerschaft eine umfassende<br />
Handlungsanleitung für ihre Vertretungstätigkeit<br />
zur Verfügung zu stellen. Daher stellen die<br />
Verordnungen die Rechtslage im Bereich der<br />
Mitwirkung der ArbeitnehmerInnen aktuell und<br />
vollständig dar.<br />
2.3 ARBEITNEHMERiNNENSCHUTZ<br />
2.3.1 LEGISTISCHE MASSNAHMEN<br />
Änderungen der Arbeitsruhegesetz-Verordnung<br />
Im Berichtszeitraum wurden folgende Ausnahmen<br />
von der Wochenend- und Feiertagsruhe zugelassen:<br />
» Die Ausnahmebestimmung für die Österreichische<br />
Nationalbank wurde um Tätigkeiten<br />
im Rahmen des Europäischen Systems der<br />
Zentralbanken (ESZB) erweitert.<br />
» Die Ausnahme von Tätigkeiten in Gruppenpraxen<br />
von ÄrztInnen trägt zum Vorhaben bei,<br />
Spitalsambulanzen am Wochenende und an<br />
Feiertagen zu entlasten.<br />
» Durch die Ausnahme für Kontrolltätigkeiten<br />
der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse<br />
wird die Bekämpfung von Lohn- und<br />
Sozialdumping (siehe Kapitel 2.1.3) im Baubereich<br />
optimiert.<br />
Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen<br />
bei der Durchführung von<br />
Arbeiten im Tagbau<br />
Die Tagbauarbeitenverordnung (TAV) trat mit 1.<br />
Jänner <strong>2011</strong> in Kraft und wurde mit BGBl. II Nr.<br />
416/2010 verlautbart. Diese Verordnung regelt<br />
den Schutz der ArbeitnehmerInnen im obertägigen<br />
Bergbau und ersetzt damit die „Steinbruchverordnung“<br />
sowie die entsprechenden Regelungen<br />
der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung.<br />
Novelle zur Bauarbeiterschutzverordnung<br />
Mit BGBl. II Nr. 3/<strong>2011</strong> erfolgte eine Novellierung<br />
der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV), die mit<br />
1. Februar <strong>2011</strong> in Kraft trat. Mit dieser Novelle wird<br />
ausdrücklich angeordnet, dass einige Bestimmungen<br />
der BauV auch dann anzuwenden sind, wenn<br />
die betreffenden Arbeitsvorgänge nicht auf Baustellen,<br />
sondern auf auswärtigen Arbeitsstellen<br />
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