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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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PFLEGEVORSORGE<br />

in der häuslichen Pflege“ durch die Sozialversicherungsanstalt<br />

der Bauern durchgeführt, um zu<br />

kontrollieren, ob dieses Qualitätserfordernis tatsächlich<br />

erfüllt wird. Bei Verweigerung des Hausbesuches<br />

kann die Förderung versagt werden.<br />

Werden zwei Pflegekräfte beschäftigt (unselbstständige/selbstständige<br />

Beschäftigung), können<br />

folgende finanzielle Unterstützungen geleistet<br />

werden:<br />

» Bei unselbstständigen Betreuungskräften<br />

beträgt der Zuschuss 1.100 EUR monatlich,<br />

zwölf Mal jährlich. Liegt nur ein Beschäftigungsverhältnis<br />

vor, beträgt der Zuschuss<br />

550 EUR monatlich.<br />

» Bei selbstständigen Betreuungskräften beträgt<br />

der Zuschuss 550 EUR monatlich, zwölf<br />

Mal jährlich. Für nur eine selbstständige Betreuungskraft<br />

kann ein Zuschuss von 275 EUR<br />

monatlich geleistet werden.<br />

Die aktuellen Zahlen zeigen, dass rd. 97% der<br />

Betreuungskräfte als selbstständig erwerbstätige<br />

PersonenbetreuerInnen arbeiten.<br />

Im Juni <strong>2012</strong> bezogen insgesamt rund 14.100<br />

Personen eine 24-Stundenbetreuungsförderung.<br />

5.8 LEISTUNGEN FÜR BETREUENDE ANGEHÖRIGE AUS DEM UNTER-<br />

STÜTZUNGSFONDS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN<br />

Gemäß § 21a BPGG können nahe Angehörige<br />

von pflegebedürftigen Menschen finanzielle Zuwendungen<br />

aus dem Unterstützungsfonds für<br />

Menschen mit Behinderung erhalten, wenn sie<br />

die zu pflegende Person seit mindestens einem<br />

Jahr überwiegend pflegen und wegen Krankheit,<br />

Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen<br />

an der Erbringung der Pflege verhindert sind.<br />

Dieser Zuschuss, der ab der Pflegegeldstufe 3<br />

bzw. bei der Pflege von minderjährigen Kindern<br />

und von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen<br />

bereits ab der Pflegegeldstufe 1 geleistet<br />

wird, soll einen Beitrag zur Abdeckung jener Kosten<br />

darstellen, die für die während dieser Zeit<br />

notwendige Ersatzpflege entstehen.<br />

Pro Kalenderjahr können Beträge zwischen<br />

1.200 EUR und 2.200 EUR gezahlt werden. Im<br />

Jahr <strong>2011</strong> wurden 6.740 Anträge vom Bundessozialamt<br />

bewilligt und rd. 7,7 Mio. EUR an Zuwendungen<br />

gewährt.<br />

5.9 AUSBLICK – REFORMARBEITSGRUPPE PFLEGE<br />

Aufgrund eines Beschlusses der LandesfinanzreferentInnenkonferenz<br />

vom 16. März <strong>2011</strong> wurde<br />

beim BMASK eine Reformarbeitsgruppe Pflege<br />

eingerichtet. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es<br />

insbesondere, Überlegungen zur Überleitung<br />

des Pflegefondsmodells in den nächsten Finanzausgleich<br />

ab 2015 anzustellen und bis Ende<br />

<strong>2012</strong> Vorschläge zu erarbeiten.<br />

Zur inhaltlichen Aufbereitung einzelner pflegerelevanter<br />

Themen – um in weiterer Folge wichtige<br />

Entscheidungsgrundlagen für die Pflegestruktur<br />

in Österreich aufzubereiten – wurde<br />

eine Kernarbeitsgruppe eingerichtet, die sich<br />

entsprechend der Finanzausgleichsverhandlungen<br />

aus VertreterInnen des Gemeindebundes,<br />

des Städtebundes, zweier Länder (Wien, Vorarlberg),<br />

des Finanzministeriums und des BMASK<br />

zusammensetzt. Zur Unterstützung der Kerngruppe<br />

wurden zu den jeweiligen Sitzungen den<br />

Themen entsprechend ExpertInnen hinzugezogen<br />

(z.B. Stakeholder).<br />

Im Oktober <strong>2011</strong> wurde eine Online-Abfragemaske<br />

eingerichtet, um sämtlichen betroffenen Institutionen<br />

die Möglichkeit zu geben, Problem-<br />

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