SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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PFLEGEVORSORGE<br />
in der häuslichen Pflege“ durch die Sozialversicherungsanstalt<br />
der Bauern durchgeführt, um zu<br />
kontrollieren, ob dieses Qualitätserfordernis tatsächlich<br />
erfüllt wird. Bei Verweigerung des Hausbesuches<br />
kann die Förderung versagt werden.<br />
Werden zwei Pflegekräfte beschäftigt (unselbstständige/selbstständige<br />
Beschäftigung), können<br />
folgende finanzielle Unterstützungen geleistet<br />
werden:<br />
» Bei unselbstständigen Betreuungskräften<br />
beträgt der Zuschuss 1.100 EUR monatlich,<br />
zwölf Mal jährlich. Liegt nur ein Beschäftigungsverhältnis<br />
vor, beträgt der Zuschuss<br />
550 EUR monatlich.<br />
» Bei selbstständigen Betreuungskräften beträgt<br />
der Zuschuss 550 EUR monatlich, zwölf<br />
Mal jährlich. Für nur eine selbstständige Betreuungskraft<br />
kann ein Zuschuss von 275 EUR<br />
monatlich geleistet werden.<br />
Die aktuellen Zahlen zeigen, dass rd. 97% der<br />
Betreuungskräfte als selbstständig erwerbstätige<br />
PersonenbetreuerInnen arbeiten.<br />
Im Juni <strong>2012</strong> bezogen insgesamt rund 14.100<br />
Personen eine 24-Stundenbetreuungsförderung.<br />
5.8 LEISTUNGEN FÜR BETREUENDE ANGEHÖRIGE AUS DEM UNTER-<br />
STÜTZUNGSFONDS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN<br />
Gemäß § 21a BPGG können nahe Angehörige<br />
von pflegebedürftigen Menschen finanzielle Zuwendungen<br />
aus dem Unterstützungsfonds für<br />
Menschen mit Behinderung erhalten, wenn sie<br />
die zu pflegende Person seit mindestens einem<br />
Jahr überwiegend pflegen und wegen Krankheit,<br />
Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen<br />
an der Erbringung der Pflege verhindert sind.<br />
Dieser Zuschuss, der ab der Pflegegeldstufe 3<br />
bzw. bei der Pflege von minderjährigen Kindern<br />
und von demenziell erkrankten Pflegebedürftigen<br />
bereits ab der Pflegegeldstufe 1 geleistet<br />
wird, soll einen Beitrag zur Abdeckung jener Kosten<br />
darstellen, die für die während dieser Zeit<br />
notwendige Ersatzpflege entstehen.<br />
Pro Kalenderjahr können Beträge zwischen<br />
1.200 EUR und 2.200 EUR gezahlt werden. Im<br />
Jahr <strong>2011</strong> wurden 6.740 Anträge vom Bundessozialamt<br />
bewilligt und rd. 7,7 Mio. EUR an Zuwendungen<br />
gewährt.<br />
5.9 AUSBLICK – REFORMARBEITSGRUPPE PFLEGE<br />
Aufgrund eines Beschlusses der LandesfinanzreferentInnenkonferenz<br />
vom 16. März <strong>2011</strong> wurde<br />
beim BMASK eine Reformarbeitsgruppe Pflege<br />
eingerichtet. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es<br />
insbesondere, Überlegungen zur Überleitung<br />
des Pflegefondsmodells in den nächsten Finanzausgleich<br />
ab 2015 anzustellen und bis Ende<br />
<strong>2012</strong> Vorschläge zu erarbeiten.<br />
Zur inhaltlichen Aufbereitung einzelner pflegerelevanter<br />
Themen – um in weiterer Folge wichtige<br />
Entscheidungsgrundlagen für die Pflegestruktur<br />
in Österreich aufzubereiten – wurde<br />
eine Kernarbeitsgruppe eingerichtet, die sich<br />
entsprechend der Finanzausgleichsverhandlungen<br />
aus VertreterInnen des Gemeindebundes,<br />
des Städtebundes, zweier Länder (Wien, Vorarlberg),<br />
des Finanzministeriums und des BMASK<br />
zusammensetzt. Zur Unterstützung der Kerngruppe<br />
wurden zu den jeweiligen Sitzungen den<br />
Themen entsprechend ExpertInnen hinzugezogen<br />
(z.B. Stakeholder).<br />
Im Oktober <strong>2011</strong> wurde eine Online-Abfragemaske<br />
eingerichtet, um sämtlichen betroffenen Institutionen<br />
die Möglichkeit zu geben, Problem-<br />
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