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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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KONSUMENTENPOLITIK<br />

Märkte für Finanzinstrumente. Zwei weitere Themen,<br />

die die finanzielle Situation der VerbraucherInnen<br />

betreffen, wurden auf Basis von Studien der<br />

Arbeiterkammer diskutiert: Bei Pensionsvorsorge-<br />

Produkten wurde kritisiert, dass diese oft am Interesse<br />

und an den Bedürfnissen der VerbraucherInnen<br />

vorbeigehen und eine Studie über steigende<br />

Mietpreise zeigte Handlungsbedarf auf.<br />

Auch die aktuellen Entwicklungen bei intelligenten<br />

Strommessgeräten („smart meters“)<br />

wurden behandelt. Ein Vertreter der Akademie<br />

der Wissenschaften betonte, dass in diesem Zusammenhang<br />

besonders auf den Datenschutz<br />

und auf Transparenz zu achten ist. Auch die Verschuldung<br />

war wieder ein Thema: Leider musste<br />

festgestellt werden, dass dieses Vorhaben noch<br />

zu keinem positiven Abschluss gekommen ist.<br />

4.1.5 PRODUKTSICHERHEIT<br />

Die Abteilung Produktsicherheit in der Sektion<br />

Konsumentenpolitik des BMASK koordiniert im<br />

Rahmen der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes<br />

2004 unter anderem die Marktüberwachung<br />

der Bundesländer, vertritt diesen Bereich<br />

in den einschlägigen EU-Gremien und ist nationaler<br />

Kontaktpunkt für das europäische Produktsicherheits-Meldeverfahren<br />

RAPEX („Rapid Exchange<br />

of Information System“). Darüber hinaus<br />

werden Studien und Gutachten bzw. Produkttests<br />

in Auftrag gegeben sowie die Sammlung von Unfalldaten<br />

im Haus- und Freizeitbereich gefördert.<br />

Schwerpunkt Chemikalien in Produkten<br />

Der „klassische“ Zugang zur Produktsicherheit<br />

betrifft primär mechanische Gefahren, die z.B.<br />

zu Schnitt- oder Quetschverletzungen führen.<br />

Obwohl dieser Bereich nach wie vor die zentrale<br />

Aufgabe in der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes<br />

ist, gibt es hier wenig Forschungsbedarf:<br />

eine laufende Marktüberwachung mit<br />

den fallweise erforderlichen Eingriffen in den<br />

Markt steht im Vordergrund; die wissenschaftlichen<br />

und technischen Grundlagen für die zugrundliegende<br />

Risikobewertung stehen weitestgehend<br />

schon zur Verfügung.<br />

Anders verhält es sich mit der Frage nach Inhaltstoffen:<br />

In den letzten Jahren ist eine intensive<br />

Diskussion über Gefahren durch Chemikalien in<br />

Verbraucherprodukten entstanden. Bekannte Beispiele<br />

sind etwa Phthalate, die als Weichmacher<br />

für Kunststoffe (PVC) eingesetzt werden und deren<br />

Gefährdungspotenzial lange nicht ausreichend begegnet<br />

wurde. Ähnlich verhält es sich mit polyzyklischen<br />

aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK),<br />

die z.B. in Werkzeuggriffen eingesetzt werden,<br />

aber auch mit Chemikalien, die zur Begasung von<br />

Schiffscontainern gegen Schädlings- oder Schimmelbefall<br />

eingesetzt werden. Giftige Schwermetalle<br />

sind — genauso wie gefährliche Bestandteile<br />

von Tätowier-Farben — nach wie vor ein Thema.<br />

Fachausschuss<br />

Im BMASK wurde daher ein Fachausschuss des<br />

Produktsicherheitsbeirates eingerichtet, der<br />

diese Themen aufbereiten soll und als Vernetzungs-Plattform<br />

für die betroffenen Behörden<br />

und Organisationen dient. In bislang fünf Sitzungen<br />

wurden eine breite Themenpalette besprochen<br />

und zwei Empfehlungen des Produktsicherheitsbeirates<br />

vorbereitet, die mittlerweile<br />

veröffentlicht wurden. Eine Empfehlung bezieht<br />

sich auf die oben angeführten polyzyklischen<br />

aromatischen Kohlenwasserstoffe, die zweite<br />

Empfehlung betrifft Blei in Schmuck. Eine weitere<br />

Empfehlung zu Bisphenol A wurde vorläufig<br />

zurückgestellt, da hier bereits gesetzliche<br />

Schritte auf europäischer Ebene erfolgten.<br />

RAPEX: Neue Leitlinien zur<br />

Risikobewertung<br />

Mit dem europäischen Produktsicherheits-Meldeverfahren<br />

RAPEX (Rapid Exchange of Information<br />

System) werden EU-weit Maßnahmen gegen<br />

gefährliche Produkte mitgeteilt. Pro Jahr sind es<br />

etwa 2.000 Meldungen, die vom BMASK empfangen<br />

und – je nach Zuständigkeit – entweder<br />

im eigenen Wirkungsbereich bearbeitet (bzw.<br />

für Erhebungen an die Landesbehörden weitergeleitet<br />

werden) oder an andere zuständige Behörden<br />

übermittelt werden müssen.<br />

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