SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
Märkte für Finanzinstrumente. Zwei weitere Themen,<br />
die die finanzielle Situation der VerbraucherInnen<br />
betreffen, wurden auf Basis von Studien der<br />
Arbeiterkammer diskutiert: Bei Pensionsvorsorge-<br />
Produkten wurde kritisiert, dass diese oft am Interesse<br />
und an den Bedürfnissen der VerbraucherInnen<br />
vorbeigehen und eine Studie über steigende<br />
Mietpreise zeigte Handlungsbedarf auf.<br />
Auch die aktuellen Entwicklungen bei intelligenten<br />
Strommessgeräten („smart meters“)<br />
wurden behandelt. Ein Vertreter der Akademie<br />
der Wissenschaften betonte, dass in diesem Zusammenhang<br />
besonders auf den Datenschutz<br />
und auf Transparenz zu achten ist. Auch die Verschuldung<br />
war wieder ein Thema: Leider musste<br />
festgestellt werden, dass dieses Vorhaben noch<br />
zu keinem positiven Abschluss gekommen ist.<br />
4.1.5 PRODUKTSICHERHEIT<br />
Die Abteilung Produktsicherheit in der Sektion<br />
Konsumentenpolitik des BMASK koordiniert im<br />
Rahmen der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes<br />
2004 unter anderem die Marktüberwachung<br />
der Bundesländer, vertritt diesen Bereich<br />
in den einschlägigen EU-Gremien und ist nationaler<br />
Kontaktpunkt für das europäische Produktsicherheits-Meldeverfahren<br />
RAPEX („Rapid Exchange<br />
of Information System“). Darüber hinaus<br />
werden Studien und Gutachten bzw. Produkttests<br />
in Auftrag gegeben sowie die Sammlung von Unfalldaten<br />
im Haus- und Freizeitbereich gefördert.<br />
Schwerpunkt Chemikalien in Produkten<br />
Der „klassische“ Zugang zur Produktsicherheit<br />
betrifft primär mechanische Gefahren, die z.B.<br />
zu Schnitt- oder Quetschverletzungen führen.<br />
Obwohl dieser Bereich nach wie vor die zentrale<br />
Aufgabe in der Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes<br />
ist, gibt es hier wenig Forschungsbedarf:<br />
eine laufende Marktüberwachung mit<br />
den fallweise erforderlichen Eingriffen in den<br />
Markt steht im Vordergrund; die wissenschaftlichen<br />
und technischen Grundlagen für die zugrundliegende<br />
Risikobewertung stehen weitestgehend<br />
schon zur Verfügung.<br />
Anders verhält es sich mit der Frage nach Inhaltstoffen:<br />
In den letzten Jahren ist eine intensive<br />
Diskussion über Gefahren durch Chemikalien in<br />
Verbraucherprodukten entstanden. Bekannte Beispiele<br />
sind etwa Phthalate, die als Weichmacher<br />
für Kunststoffe (PVC) eingesetzt werden und deren<br />
Gefährdungspotenzial lange nicht ausreichend begegnet<br />
wurde. Ähnlich verhält es sich mit polyzyklischen<br />
aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK),<br />
die z.B. in Werkzeuggriffen eingesetzt werden,<br />
aber auch mit Chemikalien, die zur Begasung von<br />
Schiffscontainern gegen Schädlings- oder Schimmelbefall<br />
eingesetzt werden. Giftige Schwermetalle<br />
sind — genauso wie gefährliche Bestandteile<br />
von Tätowier-Farben — nach wie vor ein Thema.<br />
Fachausschuss<br />
Im BMASK wurde daher ein Fachausschuss des<br />
Produktsicherheitsbeirates eingerichtet, der<br />
diese Themen aufbereiten soll und als Vernetzungs-Plattform<br />
für die betroffenen Behörden<br />
und Organisationen dient. In bislang fünf Sitzungen<br />
wurden eine breite Themenpalette besprochen<br />
und zwei Empfehlungen des Produktsicherheitsbeirates<br />
vorbereitet, die mittlerweile<br />
veröffentlicht wurden. Eine Empfehlung bezieht<br />
sich auf die oben angeführten polyzyklischen<br />
aromatischen Kohlenwasserstoffe, die zweite<br />
Empfehlung betrifft Blei in Schmuck. Eine weitere<br />
Empfehlung zu Bisphenol A wurde vorläufig<br />
zurückgestellt, da hier bereits gesetzliche<br />
Schritte auf europäischer Ebene erfolgten.<br />
RAPEX: Neue Leitlinien zur<br />
Risikobewertung<br />
Mit dem europäischen Produktsicherheits-Meldeverfahren<br />
RAPEX (Rapid Exchange of Information<br />
System) werden EU-weit Maßnahmen gegen<br />
gefährliche Produkte mitgeteilt. Pro Jahr sind es<br />
etwa 2.000 Meldungen, die vom BMASK empfangen<br />
und – je nach Zuständigkeit – entweder<br />
im eigenen Wirkungsbereich bearbeitet (bzw.<br />
für Erhebungen an die Landesbehörden weitergeleitet<br />
werden) oder an andere zuständige Behörden<br />
übermittelt werden müssen.<br />
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