SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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BEHINDERTENPOLITIK<br />
6. BEHINDERTENPOLITIK<br />
6.1 BEHINDERTENPOLITIK IN ÖSTERREICH<br />
Nationaler Aktionsplan Behinderung<br />
<strong>2012</strong> - 2020<br />
Der in Zusammenarbeit mit allen Bundesministerien<br />
und unter Einbindung der wichtigsten behindertenpolitischen<br />
AkteurInnen, insbesondere<br />
auch der Zivilgesellschaft, erstellte Nationale<br />
Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen<br />
(NAP-Behinderung) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
enthält die Leitlinien<br />
der österreichischen Behindertenpolitik für<br />
die Jahre <strong>2012</strong> - 2020 und wurde am 24. Juli <strong>2012</strong><br />
von der Bundesregierung beschlossen.<br />
Die inhaltlichen Schwerpunkte im NAP Behinderung<br />
sind: Allgemeine Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz,<br />
Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung,<br />
selbstbestimmtes Leben, Gesundheit<br />
und Rehabilitation sowie Bewusstseinsbildung<br />
und Information.<br />
Zum Thema „Barrierefreiheit“ ist das BMASK<br />
im Österreichischen Normungsinstitut sowie<br />
in dem beim Bundeskanzleramt eingerichteten<br />
Beirat für Baukultur vertreten.<br />
Persönliche Assistenz<br />
Die Persönliche Assistenz, durch die eine selbstbestimmte<br />
Lebensführung von Menschen mit<br />
Behinderungen ermöglicht werden soll, ist eine<br />
Leistung der Länder im Bereich der Behindertenhilfe.<br />
Sie bezieht sich vor allem auf Personen mit<br />
körperlichen Beeinträchtigungen im erwerbsfähigen<br />
Alter, die über eine hohe Organisationskompetenz<br />
verfügen. Lediglich für persönliche<br />
Assistenz am Arbeitsplatz besteht eine Zuständigkeit<br />
des Bundes und damit eine österreichweit<br />
einheitliche Regelung. Vor dem Hintergrund,<br />
dass die Regelungen länderweise äußerst unterschiedlich<br />
sind, ist eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt<br />
aus VertreterInnen des BMASK und<br />
der Länder, mit dem Thema befasst. Dabei soll<br />
geprüft werden, inwieweit persönliche Assistenz<br />
für Menschen mit Behinderungen nicht nur in<br />
Ausbildung und Beschäftigung, sondern auch<br />
in allen anderen Lebensbereichen bundesweit<br />
nach gleichen Grundsätzen angeboten werden<br />
kann.<br />
6.2 BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERNDE UND SOZIALE MASSNAHMEN FÜR<br />
MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN<br />
Beschäftigungspflicht<br />
Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet<br />
alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen<br />
beschäftigen, auf je 25 DienstnehmerInnen<br />
eine/n nach dem Behinderteneinstellungsgesetz<br />
begünstigten Behinderten<br />
zu beschäftigen. Kommt ein/e DienstgeberIn<br />
diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht<br />
vollständig nach, so hat sie/er für jede nicht besetzte<br />
Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe zu entrichten.<br />
Diese wird jährlich im Nachhinein vom<br />
Bundessozialamt vorgeschrieben.<br />
Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt <strong>2012</strong> für<br />
jede nicht besetzte Pflichtstelle für ArbeitgeberInnen<br />
mit 25 bis 99 AbeitnehmerInnen 232 EUR,<br />
für ArbeitgeberInnen mit 100 bis 399 ArbeitnehmerInnen<br />
325 EUR und für ArbeitgeberInnen mit<br />
400 oder mehr ArbeitnehmerInnen 345 EUR. Die<br />
eingehenden Ausgleichstaxen fließen dem Ausgleichstaxfonds<br />
zu. Die Mittel dieses Fonds sind<br />
zweckgebunden und werden für Leistungen direkt<br />
an behinderte Menschen sowie an jene DienstgeberInnen,<br />
die behinderte Menschen beschäftigen,<br />
verwendet. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden Ausgleichstaxen<br />
in der Höhe von 92,98 Mio. EUR vorgeschrieben.<br />
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