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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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BEHINDERTENPOLITIK<br />

6. BEHINDERTENPOLITIK<br />

6.1 BEHINDERTENPOLITIK IN ÖSTERREICH<br />

Nationaler Aktionsplan Behinderung<br />

<strong>2012</strong> - 2020<br />

Der in Zusammenarbeit mit allen Bundesministerien<br />

und unter Einbindung der wichtigsten behindertenpolitischen<br />

AkteurInnen, insbesondere<br />

auch der Zivilgesellschaft, erstellte Nationale<br />

Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen<br />

(NAP-Behinderung) zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

enthält die Leitlinien<br />

der österreichischen Behindertenpolitik für<br />

die Jahre <strong>2012</strong> - 2020 und wurde am 24. Juli <strong>2012</strong><br />

von der Bundesregierung beschlossen.<br />

Die inhaltlichen Schwerpunkte im NAP Behinderung<br />

sind: Allgemeine Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz,<br />

Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung,<br />

selbstbestimmtes Leben, Gesundheit<br />

und Rehabilitation sowie Bewusstseinsbildung<br />

und Information.<br />

Zum Thema „Barrierefreiheit“ ist das BMASK<br />

im Österreichischen Normungsinstitut sowie<br />

in dem beim Bundeskanzleramt eingerichteten<br />

Beirat für Baukultur vertreten.<br />

Persönliche Assistenz<br />

Die Persönliche Assistenz, durch die eine selbstbestimmte<br />

Lebensführung von Menschen mit<br />

Behinderungen ermöglicht werden soll, ist eine<br />

Leistung der Länder im Bereich der Behindertenhilfe.<br />

Sie bezieht sich vor allem auf Personen mit<br />

körperlichen Beeinträchtigungen im erwerbsfähigen<br />

Alter, die über eine hohe Organisationskompetenz<br />

verfügen. Lediglich für persönliche<br />

Assistenz am Arbeitsplatz besteht eine Zuständigkeit<br />

des Bundes und damit eine österreichweit<br />

einheitliche Regelung. Vor dem Hintergrund,<br />

dass die Regelungen länderweise äußerst unterschiedlich<br />

sind, ist eine Arbeitsgruppe, zusammengesetzt<br />

aus VertreterInnen des BMASK und<br />

der Länder, mit dem Thema befasst. Dabei soll<br />

geprüft werden, inwieweit persönliche Assistenz<br />

für Menschen mit Behinderungen nicht nur in<br />

Ausbildung und Beschäftigung, sondern auch<br />

in allen anderen Lebensbereichen bundesweit<br />

nach gleichen Grundsätzen angeboten werden<br />

kann.<br />

6.2 BESCHÄFTIGUNGSFÖRDERNDE UND SOZIALE MASSNAHMEN FÜR<br />

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN<br />

Beschäftigungspflicht<br />

Das Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet<br />

alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen<br />

beschäftigen, auf je 25 DienstnehmerInnen<br />

eine/n nach dem Behinderteneinstellungsgesetz<br />

begünstigten Behinderten<br />

zu beschäftigen. Kommt ein/e DienstgeberIn<br />

diesem gesetzlichen Auftrag nicht oder nicht<br />

vollständig nach, so hat sie/er für jede nicht besetzte<br />

Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe zu entrichten.<br />

Diese wird jährlich im Nachhinein vom<br />

Bundessozialamt vorgeschrieben.<br />

Die monatliche Ausgleichstaxe beträgt <strong>2012</strong> für<br />

jede nicht besetzte Pflichtstelle für ArbeitgeberInnen<br />

mit 25 bis 99 AbeitnehmerInnen 232 EUR,<br />

für ArbeitgeberInnen mit 100 bis 399 ArbeitnehmerInnen<br />

325 EUR und für ArbeitgeberInnen mit<br />

400 oder mehr ArbeitnehmerInnen 345 EUR. Die<br />

eingehenden Ausgleichstaxen fließen dem Ausgleichstaxfonds<br />

zu. Die Mittel dieses Fonds sind<br />

zweckgebunden und werden für Leistungen direkt<br />

an behinderte Menschen sowie an jene DienstgeberInnen,<br />

die behinderte Menschen beschäftigen,<br />

verwendet. Im Jahr <strong>2011</strong> wurden Ausgleichstaxen<br />

in der Höhe von 92,98 Mio. EUR vorgeschrieben.<br />

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