SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
ARBEITSMARKTPOLITIK<br />
1.11.8 ELEKTRONISCHE<br />
GELTENDMACHUNG VON<br />
ANSPRÜCHEN AUS DER<br />
ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />
Seit 1. August 2010 kann die Geltendmachung<br />
von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung<br />
auf elektronische Weise im Wege eines<br />
sicheren eAMS-Kontos erfolgen. In diesem Falle<br />
ist innerhalb von zehn Tagen nach der elektronischen<br />
Geltendmachung eine persönliche Vorsprache<br />
der Arbeit suchenden Person beim AMS<br />
erforderlich, um die Leistung ab dem Zeitpunkt<br />
der Geltendmachung zu gewähren. In Einzelfällen<br />
kann von einer persönlichen Vorsprache abgesehen<br />
werden.<br />
1.11.9 AUFLÖSUNGSABGABE<br />
BEI BEENDIGUNG EINES<br />
DIENSTVERHÄLTNISSES<br />
die/den DienstgeberIn festgelegt: Zum Ende jedes<br />
arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses<br />
oder freien Dienstverhältnisses<br />
muss die/der DienstgeberIn ab 1. Jänner 2013<br />
eine Abgabe in Höhe von 110 EUR entrichten. Dieser<br />
Betrag wird jährlich valorisiert.<br />
Die Einnahmen werden zur Finanzierung erforderlicher<br />
Maßnahmen für durch die Beendigung<br />
von Dienstverhältnissen arbeitslos gewordene<br />
Personen verwendet, die Hälfte davon soll für<br />
die Beschäftigungsförderung älterer ArbeitnehmerInnen<br />
verwendet werden.<br />
In den im 2. Stabilitätsgesetz bestimmten Fällen,<br />
z.B. bei Auflösung eines Dienstverhältnisses im<br />
Probemonat oder Auflösung des Dienstverhältnisses<br />
durch die/den ArbeitnehmerIn, ist keine<br />
Abgabe zu entrichten.<br />
Im 2. Stabilitätsgesetz wurde für jede Beendigung<br />
eines Dienstverhältnisses eine Abgabe durch<br />
1.12 AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNGSRECHT<br />
1.12.1 AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNGS-<br />
GESETZ-NOVELLE <strong>2011</strong> – ROT-<br />
WEISS-ROT-KARTE<br />
Mit 1. Juli <strong>2011</strong> wurde ein kriteriengeleitetes<br />
Punktesystem für die Zuwanderung qualifizierter<br />
Arbeitskräfte eingeführt. Die neuen Regelungen<br />
sollen vor allem besonders qualifizierten Personen<br />
eine Option für eine Zuwanderung nach<br />
Österreich eröffnen und so den Beschäftigungsstandort<br />
Österreich stärken.<br />
Personen, die in Österreich arbeiten möchten,<br />
aber auch ArbeitgeberInnen, die Arbeitskräfte<br />
aus dem Ausland beschäftigen, können sich<br />
seit September <strong>2011</strong> über das Migrationsportal<br />
der Bundesregierung (www.migration.gv.at)<br />
einen Überblick über alle Möglichkeiten und<br />
Voraussetzungen verschaffen. Die Webseite ist<br />
zweisprachig (Deutsch und Englisch). Neben<br />
rechtlichen Informationen, Links und Antragsformularen<br />
zur Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte)<br />
finden sich auch wichtige Informationen zu den<br />
Rahmenbedingungen der Integration, den Bereichen<br />
Arbeitsrecht, Kinder und Bildung, Wohnen,<br />
Gesundheit und Sprache. Über den Punkterechner<br />
können Interessierte unverbindlich testen,<br />
ob sie genügend Punkte für ein Arbeitsuche-<br />
Visum oder eine „RWR-Karte“ erreichen würden<br />
und ob eine Antragstellung daher sinnvoll ist.<br />
Das neue Zuwanderungssystem gilt für folgende<br />
Personengruppen:<br />
» Hochqualifizierte<br />
» Fachkräfte in Mangelberufen<br />
» Schlüsselkräfte<br />
» AbsolventInnen österreichischer Hochschulen<br />
» Familienangehörige<br />
» AnwärterInnen auf „Blaue Karte EU“<br />
56