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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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ARBEITSMARKTPOLITIK<br />

1.11.8 ELEKTRONISCHE<br />

GELTENDMACHUNG VON<br />

ANSPRÜCHEN AUS DER<br />

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG<br />

Seit 1. August 2010 kann die Geltendmachung<br />

von Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung<br />

auf elektronische Weise im Wege eines<br />

sicheren eAMS-Kontos erfolgen. In diesem Falle<br />

ist innerhalb von zehn Tagen nach der elektronischen<br />

Geltendmachung eine persönliche Vorsprache<br />

der Arbeit suchenden Person beim AMS<br />

erforderlich, um die Leistung ab dem Zeitpunkt<br />

der Geltendmachung zu gewähren. In Einzelfällen<br />

kann von einer persönlichen Vorsprache abgesehen<br />

werden.<br />

1.11.9 AUFLÖSUNGSABGABE<br />

BEI BEENDIGUNG EINES<br />

DIENSTVERHÄLTNISSES<br />

die/den DienstgeberIn festgelegt: Zum Ende jedes<br />

arbeitslosenversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses<br />

oder freien Dienstverhältnisses<br />

muss die/der DienstgeberIn ab 1. Jänner 2013<br />

eine Abgabe in Höhe von 110 EUR entrichten. Dieser<br />

Betrag wird jährlich valorisiert.<br />

Die Einnahmen werden zur Finanzierung erforderlicher<br />

Maßnahmen für durch die Beendigung<br />

von Dienstverhältnissen arbeitslos gewordene<br />

Personen verwendet, die Hälfte davon soll für<br />

die Beschäftigungsförderung älterer ArbeitnehmerInnen<br />

verwendet werden.<br />

In den im 2. Stabilitätsgesetz bestimmten Fällen,<br />

z.B. bei Auflösung eines Dienstverhältnisses im<br />

Probemonat oder Auflösung des Dienstverhältnisses<br />

durch die/den ArbeitnehmerIn, ist keine<br />

Abgabe zu entrichten.<br />

Im 2. Stabilitätsgesetz wurde für jede Beendigung<br />

eines Dienstverhältnisses eine Abgabe durch<br />

1.12 AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNGSRECHT<br />

1.12.1 AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNGS-<br />

GESETZ-NOVELLE <strong>2011</strong> – ROT-<br />

WEISS-ROT-KARTE<br />

Mit 1. Juli <strong>2011</strong> wurde ein kriteriengeleitetes<br />

Punktesystem für die Zuwanderung qualifizierter<br />

Arbeitskräfte eingeführt. Die neuen Regelungen<br />

sollen vor allem besonders qualifizierten Personen<br />

eine Option für eine Zuwanderung nach<br />

Österreich eröffnen und so den Beschäftigungsstandort<br />

Österreich stärken.<br />

Personen, die in Österreich arbeiten möchten,<br />

aber auch ArbeitgeberInnen, die Arbeitskräfte<br />

aus dem Ausland beschäftigen, können sich<br />

seit September <strong>2011</strong> über das Migrationsportal<br />

der Bundesregierung (www.migration.gv.at)<br />

einen Überblick über alle Möglichkeiten und<br />

Voraussetzungen verschaffen. Die Webseite ist<br />

zweisprachig (Deutsch und Englisch). Neben<br />

rechtlichen Informationen, Links und Antragsformularen<br />

zur Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte)<br />

finden sich auch wichtige Informationen zu den<br />

Rahmenbedingungen der Integration, den Bereichen<br />

Arbeitsrecht, Kinder und Bildung, Wohnen,<br />

Gesundheit und Sprache. Über den Punkterechner<br />

können Interessierte unverbindlich testen,<br />

ob sie genügend Punkte für ein Arbeitsuche-<br />

Visum oder eine „RWR-Karte“ erreichen würden<br />

und ob eine Antragstellung daher sinnvoll ist.<br />

Das neue Zuwanderungssystem gilt für folgende<br />

Personengruppen:<br />

» Hochqualifizierte<br />

» Fachkräfte in Mangelberufen<br />

» Schlüsselkräfte<br />

» AbsolventInnen österreichischer Hochschulen<br />

» Familienangehörige<br />

» AnwärterInnen auf „Blaue Karte EU“<br />

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