SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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BEHINDERTENPOLITIK<br />
tionale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen<br />
(NAP Behinderung) vom BMASK erstellt,<br />
der am 24. Juli <strong>2012</strong> von der Bundesregierung<br />
beschlossen wurde.<br />
www.bmask.gv.at > Soziales > Nationaler<br />
Aktionsplan <strong>2012</strong>-2020<br />
6.9 BEHINDERTENPOLITIK IM EUROPARAT<br />
Im Zuge der Neustrukturierung der Aufgabengebiete<br />
des Europarates hat der Ministerrat<br />
auch die behindertenpolitische Arbeit auf eine<br />
neue Grundlage gestellt. Das „Committee of Experts<br />
on the rights of people with disabilities“<br />
(CS-RPD) löst das seit 2008 bestehende „Ad<br />
hoc Committee“ CAPAH (Comité Ad-Hoc Plan<br />
d’Action Handicap), in dem Österreich <strong>2011</strong> den<br />
Vorsitz führte, mit Beginn <strong>2012</strong> ab. Zentrales behindertenpolitisches<br />
Dokument des Europarates<br />
ist dabei der auf das Europäische Jahr der Menschen<br />
mit Behinderungen 2003 zurückgehende<br />
Europäische Behindertenaktionsplan 2006 -<br />
2015.<br />
6.10 BEHINDERTENPOLITIK IN DER EU<br />
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung<br />
vom 15. November 2010 die neue EU-<br />
Strategie im Behindertenbereich „Europäische<br />
Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen<br />
2010 - 2020: Erneuertes Engagement<br />
für ein barrierefreies Europa“ vorgelegt. Sie gibt<br />
den Rahmen für Maßnahmen auf europäischer<br />
Ebene für die nächsten zehn Jahre vor. Die inhaltlichen<br />
Schwerpunkte der EU-Strategie decken<br />
sich weitgehend mit den Schwerpunktsetzungen<br />
im österreichischen NAP Behinderung.<br />
Nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
ist diese für die Europäische Union mit<br />
Wirkung vom 22. Jänner <strong>2011</strong> in Kraft getreten.<br />
Die Behindertenpolitik der EU misst dem Gedanken<br />
der Gleichberechtigung und dem entschlossenen<br />
Vorgehen gegen Diskriminierung behinderter<br />
Menschen einen hohen Stellenwert im<br />
Rahmen des EU-Antidiskriminierungsrechts zu.<br />
Mit der Beschäftigungsrahmenrichtlinie 2000/78/<br />
EG vom 27. November 2000 wird Diskriminierung<br />
u.a. auch aus Gründen der Behinderung in Beschäftigung,<br />
Beruf und Berufsausbildung verboten.<br />
Zu dem 2008 von der EK vorgelegten Richtlinien-<br />
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung<br />
des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />
ungeachtet der Religion oder Weltanschauung,<br />
einer Behinderung, des Alters oder der<br />
sexuellen Ausrichtung, die Diskriminierungen<br />
außerhalb der Arbeitswelt betrifft, konnte bisher<br />
noch keine Einigung erreicht werden. Österreich<br />
hat sich in den Verhandlungen für ein hohes<br />
Schutzniveau im Behindertenbereich, auch bei<br />
Finanzdienstleistungen, ausgesprochen.<br />
Im Verkehrsbereich sind in den letzten Jahren<br />
vier Fahrgastrechte-Verordnungen beschlossen<br />
worden, die die Rechte behinderter Menschen<br />
im Flug-, Eisenbahn-, Schiff- und Busverkehr wesentlich<br />
stärken und als wichtiger Beitrag für ein<br />
funktionierendes Disability Mainstreaming im<br />
EU-Recht zu werten sind.<br />
Das wichtigste behindertenpolitische Gremium<br />
auf EU-Ebene ist die Disability High Level Group<br />
(DHLG), in der die Europäische Kommission, alle<br />
Mitgliedstaaten sowie die europäischen Behindertenverbände<br />
vertreten sind.<br />
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