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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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BEHINDERTENPOLITIK<br />

tionale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen<br />

(NAP Behinderung) vom BMASK erstellt,<br />

der am 24. Juli <strong>2012</strong> von der Bundesregierung<br />

beschlossen wurde.<br />

www.bmask.gv.at > Soziales > Nationaler<br />

Aktionsplan <strong>2012</strong>-2020<br />

6.9 BEHINDERTENPOLITIK IM EUROPARAT<br />

Im Zuge der Neustrukturierung der Aufgabengebiete<br />

des Europarates hat der Ministerrat<br />

auch die behindertenpolitische Arbeit auf eine<br />

neue Grundlage gestellt. Das „Committee of Experts<br />

on the rights of people with disabilities“<br />

(CS-RPD) löst das seit 2008 bestehende „Ad<br />

hoc Committee“ CAPAH (Comité Ad-Hoc Plan<br />

d’Action Handicap), in dem Österreich <strong>2011</strong> den<br />

Vorsitz führte, mit Beginn <strong>2012</strong> ab. Zentrales behindertenpolitisches<br />

Dokument des Europarates<br />

ist dabei der auf das Europäische Jahr der Menschen<br />

mit Behinderungen 2003 zurückgehende<br />

Europäische Behindertenaktionsplan 2006 -<br />

2015.<br />

6.10 BEHINDERTENPOLITIK IN DER EU<br />

Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung<br />

vom 15. November 2010 die neue EU-<br />

Strategie im Behindertenbereich „Europäische<br />

Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen<br />

2010 - 2020: Erneuertes Engagement<br />

für ein barrierefreies Europa“ vorgelegt. Sie gibt<br />

den Rahmen für Maßnahmen auf europäischer<br />

Ebene für die nächsten zehn Jahre vor. Die inhaltlichen<br />

Schwerpunkte der EU-Strategie decken<br />

sich weitgehend mit den Schwerpunktsetzungen<br />

im österreichischen NAP Behinderung.<br />

Nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

ist diese für die Europäische Union mit<br />

Wirkung vom 22. Jänner <strong>2011</strong> in Kraft getreten.<br />

Die Behindertenpolitik der EU misst dem Gedanken<br />

der Gleichberechtigung und dem entschlossenen<br />

Vorgehen gegen Diskriminierung behinderter<br />

Menschen einen hohen Stellenwert im<br />

Rahmen des EU-Antidiskriminierungsrechts zu.<br />

Mit der Beschäftigungsrahmenrichtlinie 2000/78/<br />

EG vom 27. November 2000 wird Diskriminierung<br />

u.a. auch aus Gründen der Behinderung in Beschäftigung,<br />

Beruf und Berufsausbildung verboten.<br />

Zu dem 2008 von der EK vorgelegten Richtlinien-<br />

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung<br />

des Grundsatzes der Gleichbehandlung<br />

ungeachtet der Religion oder Weltanschauung,<br />

einer Behinderung, des Alters oder der<br />

sexuellen Ausrichtung, die Diskriminierungen<br />

außerhalb der Arbeitswelt betrifft, konnte bisher<br />

noch keine Einigung erreicht werden. Österreich<br />

hat sich in den Verhandlungen für ein hohes<br />

Schutzniveau im Behindertenbereich, auch bei<br />

Finanzdienstleistungen, ausgesprochen.<br />

Im Verkehrsbereich sind in den letzten Jahren<br />

vier Fahrgastrechte-Verordnungen beschlossen<br />

worden, die die Rechte behinderter Menschen<br />

im Flug-, Eisenbahn-, Schiff- und Busverkehr wesentlich<br />

stärken und als wichtiger Beitrag für ein<br />

funktionierendes Disability Mainstreaming im<br />

EU-Recht zu werten sind.<br />

Das wichtigste behindertenpolitische Gremium<br />

auf EU-Ebene ist die Disability High Level Group<br />

(DHLG), in der die Europäische Kommission, alle<br />

Mitgliedstaaten sowie die europäischen Behindertenverbände<br />

vertreten sind.<br />

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