SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
Die Richtlinie verfolgt weitgehend einen vollharmonisierten<br />
Ansatz, wodurch europaweit inhaltlich<br />
gleiche Regelungen etabliert werden sollen.<br />
Dessen ungeachtet enthält sie einige Regelungsoptionen<br />
und gestattet den Mitgliedstaaten in<br />
der Regel eine Erstreckung auf Bereiche, die<br />
vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen<br />
sind.<br />
Zugunsten der VerbraucherInnen wird sich unter<br />
anderem Folgendes ändern:<br />
Haustürgeschäfte und<br />
Fernabsatzgeschäfte<br />
» Die Rücktrittsfrist wird auf zwei Wochen verlängert<br />
(bisher eine Woche bzw. sieben Werktage).<br />
Wird über das Rücktrittsrecht nicht<br />
(ausreichend) belehrt, verlängert sich die<br />
Frist auf ein Jahr.<br />
» Beim Haustürgeschäft wird grundsätzlich<br />
nicht mehr darauf abgestellt, ob VerbraucherInnen<br />
an der Haustür oder bei Werbefahrten<br />
„überrumpelt“ wurden oder ob sie den Vertrag<br />
angebahnt haben. Allerdings gibt es für angebahnte<br />
Verträge Ausnahmen von den Informationspflichten<br />
und Rücktrittsrechten, insbesondere<br />
für sogenannte Heimwerkerverträge (z.B.<br />
InstallateurInnen oder DachdeckerInnen).<br />
» Kostenfallen im Internet und bei elektronisch<br />
abgeschlossenen Verträgen (z.B. via SMS):<br />
Die fragwürdigen Praktiken sollten bald der<br />
Vergangenheit angehören. Ein Vertrag, der<br />
auf elektronischem Weg abgeschlossen wurde,<br />
ist nur wirksam, wenn deutlich auf die<br />
Kostenpflicht hingewiesen wird und wenn im<br />
Fall der Bestätigung durch einen „Button“ auf<br />
diesem selbst sinngemäß eine Aufschrift wie<br />
beispielsweise „kostenpflichtige Bestellung“<br />
angebracht wird.<br />
» Mitgliedstaaten können Schutzbestimmungen<br />
für sogenannte Cold Calling-Verträge<br />
normieren: Hat die/der UnternehmerIn die/<br />
den VerbraucherIn angerufen und wurde anlässlich<br />
dieses Telefonats der Vertrag abgeschlossen,<br />
ist dieser nur wirksam, wenn die/<br />
der VerbraucherIn den Vertrag im Nachhinein<br />
schriftlich (oder auf dauerhaftem Datenträger)<br />
bestätigt.<br />
» Neben anderen Informationspflichten muss<br />
das Unternehmen vorweg über den Gesamtpreis<br />
inkl. Steuern und Kosten (z.B. Transportkosten<br />
oder Rücksendekosten im Rücktrittsfall)<br />
informieren. Geschieht dies nicht, schulden die<br />
KonsumentInnen diese Kosten nicht.<br />
» Online-Versteigerungen (z.B. Ebay) gelten als<br />
Fernabsatzgeschäfte, sofern die/der VertragspartnerIn<br />
(VerkäuferIn) UnternehmerIn ist.<br />
» Digitale Inhalte – die nicht in Verbindung<br />
mit einem Medium (z.B. CD, DVD) gekauft<br />
werden – sind von der RL ebenfalls geregelt:<br />
Spezielle Informationen sind vorweg über<br />
dazu passende Hard- und Software, etwaige<br />
technische Schutzvorrichtungen oder ein etwaiges<br />
Kopierverbot zu geben.<br />
Verträge allgemein<br />
» UnternehmerInnen dürfen Kosten/Gebühren<br />
für eine bestimmte Zahlungsart nur verlangen,<br />
soweit ihnen diese selbst erwachsen sind (z.B.<br />
Unkosten für Zahlung mit Kreditkarte).<br />
» Wird eine Ware beim Transport beschädigt<br />
oder geht sie verloren, so tragen die UnternehmerInnen<br />
dafür das Risiko. Erst wenn die Ware<br />
der/dem VerbraucherIn übergeben wurde,<br />
geht das Risiko auf sie/ihn über.<br />
» UnternehmerInnen müssen den VerbraucherInnen<br />
u.a. ihre Telefonnummer, E Mail-Adresse<br />
bzw. Fax-Nummer bekannt geben, damit<br />
diese rasch Kontakt aufnehmen und effektiv<br />
kommunizieren können. Kontaktiert die/der<br />
KonsumentIn die/den UnternehmerIn unter<br />
der angegebenen Telefonnummer (Service-<br />
Hotline) im Zusammenhang mit einem bestehenden<br />
Vertrag, dürfen nur „Basiskosten“ für<br />
das Telefonat verechnet werden (keine teuren<br />
Mehrwerkosten).<br />
» Kosten, die zusätzlich zum Preis für die Hauptleistung<br />
verrechnet werden, müssen ausdrücklich<br />
vereinbart werden, andernfalls können<br />
sie zurückverlangt werden. Voreinstellungen<br />
im Internet im Sinne von vorab angekreuzten<br />
Kästchen reichen nicht aus (z.B. Flugschein<br />
bei zusätzlicher Reiseversicherungsoption).<br />
4.2.4 ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG<br />
Im November <strong>2011</strong> präsentierte die Europäische<br />
Kommission (EK) zwei Legislativvorschläge zur<br />
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