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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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KONSUMENTENPOLITIK<br />

Beanstandungen aktiv zu werden. Dieses selbstbewusste<br />

Auftreten hat wohl auch dazu geführt,<br />

dass die Beschwerden erfolgreicher abgewickelt<br />

wurden als in den Vorjahren.<br />

Das kritischere Bewusstsein bewirkt darüber<br />

hinaus, dass KonsumentInnen verstärkt Konsequenzen<br />

ziehen, wenn sie mit einem Unternehmen<br />

nicht zufrieden sind. Bei der Umfrage <strong>2011</strong><br />

geben 54% an, nach einer erfolglosen Beschwerde<br />

das Unternehmen nicht mehr zu besuchen,<br />

2009 waren dies nur 31%.<br />

In der detailreichen Umfrage finden sich Antworten<br />

auf die Fragen nach beschwerdeanfälligen<br />

Branchen, irreführender Werbung, Fremdfinanzierungen<br />

und die daraus entstehenden Probleme<br />

und vieles mehr.<br />

www.konsumentenfragen.at > Eingabe im<br />

Suchfeld: KonsumentInnenbarometer<br />

Erhebung des BMASK zur Einhaltung der<br />

Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes<br />

Am 11. Juni 2010 trat das Verbraucherkreditgesetz<br />

auf Grund einer EU-Richtlinie in Kraft. Das BMASK<br />

hat im Rahmen eines Mystery-Shoppings die Einhaltung<br />

der neuen Bestimmungen überprüft. Im<br />

Frühjahr <strong>2011</strong> wurden insgesamt zehn Verträge<br />

abgeschlossen. Da bei einer der Banken mehrere<br />

gravierende Mängel auftraten, wurden bei dieser<br />

Bank im Rahmen eines Zusatzauftrags im darauf<br />

folgenden Herbst fünf weitere Kredite aufgenommen.<br />

Nach Abschluss der Kredite wurde vom gesetzlichen<br />

Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und<br />

alle erhaltenen Unterlagen dokumentiert.<br />

Wesentliche Ergebnisse der Erhebung:<br />

» Die vorvertragliche Information war bei fast<br />

allen Banken insofern schlecht, als die KonsumentInnen<br />

in 14 der 15 Fälle trotz Nachfrage<br />

keinen Kreditvertragsentwurf erhielten. Das Europäische<br />

Standardinformationsblatt wurde in<br />

neun von 15 Fällen nicht rechtzeitig übergeben.<br />

Damit wird einem der Hauptanliegen des neuen<br />

Gesetzes nicht ausreichend entsprochen.<br />

» Bei den Kredit- und Versicherungskosten gibt<br />

es (auch innerhalb der einzelnen Banken) sehr<br />

große Unterschiede, die weder auf die Bonität<br />

der jeweiligen KundInnen noch auf deren/<br />

dessen Verhandlungsgeschick zurückgeführt<br />

werden können, da die TesterInnen nicht den<br />

Auftrag hatten, die Konditionen zu verhandeln.<br />

» Eine der Banken war mit Abstand die teuerste<br />

Bank. Gerade dort kam es zu den meisten Gesetzesverstößen,<br />

sodass der Verein für Konsumenteninformation<br />

(VKI) mit der Einleitung<br />

eines Abmahnverfahrens nach dem Konsumentenschutzgesetz<br />

beauftragt wurde. Die<br />

Erhebung ist online unter<br />

www.bmask.gv.at > Konsumentenschutz > Berichte<br />

und Studien<br />

Studie „Das Recht auf Grundversorgung<br />

nach § 77 ElWOG und § 124 GWG“<br />

In Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets<br />

wurde 2010 mit § 77 ElWOG bzw. § 124<br />

GWG der Grundversorgungsanspruch ausgeweitet<br />

und verbessert.<br />

Für HaushaltskundInnen ist eine maximale Höhe<br />

des Entgelts und der Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung<br />

festgelegt worden.<br />

Univ. Prof. Dr. Martin Winner von der Wirtschaftsuniversität<br />

Wien hat im Auftrag des BMASK ein<br />

Gutachten zur zivilrechtlichen Tragweite dieses<br />

neuen Kontrahierungszwangs erstellt.<br />

www.bmask.gv.at > Konsumentenschutz > Berichte<br />

und Studien<br />

VKI-Erhebung Aschewolke<br />

Der VKI erhob im Auftrag des BMASK, ob die den<br />

Betroffenen der Luftraumsperre in Folge des Vulkanausbruchs<br />

im April 2010 in Island zustehenden<br />

Rechte aus der EU-VO 261/2004 eingehalten<br />

wurden.<br />

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