SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
Beanstandungen aktiv zu werden. Dieses selbstbewusste<br />
Auftreten hat wohl auch dazu geführt,<br />
dass die Beschwerden erfolgreicher abgewickelt<br />
wurden als in den Vorjahren.<br />
Das kritischere Bewusstsein bewirkt darüber<br />
hinaus, dass KonsumentInnen verstärkt Konsequenzen<br />
ziehen, wenn sie mit einem Unternehmen<br />
nicht zufrieden sind. Bei der Umfrage <strong>2011</strong><br />
geben 54% an, nach einer erfolglosen Beschwerde<br />
das Unternehmen nicht mehr zu besuchen,<br />
2009 waren dies nur 31%.<br />
In der detailreichen Umfrage finden sich Antworten<br />
auf die Fragen nach beschwerdeanfälligen<br />
Branchen, irreführender Werbung, Fremdfinanzierungen<br />
und die daraus entstehenden Probleme<br />
und vieles mehr.<br />
www.konsumentenfragen.at > Eingabe im<br />
Suchfeld: KonsumentInnenbarometer<br />
Erhebung des BMASK zur Einhaltung der<br />
Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes<br />
Am 11. Juni 2010 trat das Verbraucherkreditgesetz<br />
auf Grund einer EU-Richtlinie in Kraft. Das BMASK<br />
hat im Rahmen eines Mystery-Shoppings die Einhaltung<br />
der neuen Bestimmungen überprüft. Im<br />
Frühjahr <strong>2011</strong> wurden insgesamt zehn Verträge<br />
abgeschlossen. Da bei einer der Banken mehrere<br />
gravierende Mängel auftraten, wurden bei dieser<br />
Bank im Rahmen eines Zusatzauftrags im darauf<br />
folgenden Herbst fünf weitere Kredite aufgenommen.<br />
Nach Abschluss der Kredite wurde vom gesetzlichen<br />
Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht und<br />
alle erhaltenen Unterlagen dokumentiert.<br />
Wesentliche Ergebnisse der Erhebung:<br />
» Die vorvertragliche Information war bei fast<br />
allen Banken insofern schlecht, als die KonsumentInnen<br />
in 14 der 15 Fälle trotz Nachfrage<br />
keinen Kreditvertragsentwurf erhielten. Das Europäische<br />
Standardinformationsblatt wurde in<br />
neun von 15 Fällen nicht rechtzeitig übergeben.<br />
Damit wird einem der Hauptanliegen des neuen<br />
Gesetzes nicht ausreichend entsprochen.<br />
» Bei den Kredit- und Versicherungskosten gibt<br />
es (auch innerhalb der einzelnen Banken) sehr<br />
große Unterschiede, die weder auf die Bonität<br />
der jeweiligen KundInnen noch auf deren/<br />
dessen Verhandlungsgeschick zurückgeführt<br />
werden können, da die TesterInnen nicht den<br />
Auftrag hatten, die Konditionen zu verhandeln.<br />
» Eine der Banken war mit Abstand die teuerste<br />
Bank. Gerade dort kam es zu den meisten Gesetzesverstößen,<br />
sodass der Verein für Konsumenteninformation<br />
(VKI) mit der Einleitung<br />
eines Abmahnverfahrens nach dem Konsumentenschutzgesetz<br />
beauftragt wurde. Die<br />
Erhebung ist online unter<br />
www.bmask.gv.at > Konsumentenschutz > Berichte<br />
und Studien<br />
Studie „Das Recht auf Grundversorgung<br />
nach § 77 ElWOG und § 124 GWG“<br />
In Umsetzung des dritten Energiebinnenmarktpakets<br />
wurde 2010 mit § 77 ElWOG bzw. § 124<br />
GWG der Grundversorgungsanspruch ausgeweitet<br />
und verbessert.<br />
Für HaushaltskundInnen ist eine maximale Höhe<br />
des Entgelts und der Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung<br />
festgelegt worden.<br />
Univ. Prof. Dr. Martin Winner von der Wirtschaftsuniversität<br />
Wien hat im Auftrag des BMASK ein<br />
Gutachten zur zivilrechtlichen Tragweite dieses<br />
neuen Kontrahierungszwangs erstellt.<br />
www.bmask.gv.at > Konsumentenschutz > Berichte<br />
und Studien<br />
VKI-Erhebung Aschewolke<br />
Der VKI erhob im Auftrag des BMASK, ob die den<br />
Betroffenen der Luftraumsperre in Folge des Vulkanausbruchs<br />
im April 2010 in Island zustehenden<br />
Rechte aus der EU-VO 261/2004 eingehalten<br />
wurden.<br />
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