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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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EU-SOZIALPOLITIK UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT<br />

aritätsprinzip eingehalten werden muss und dass<br />

eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem<br />

Sozialschutzausschuss und dem Wirtschaftspolitischen<br />

Ausschuss, aber auch auf MinisterInnenebene<br />

zwischen den Ratsformationen<br />

„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und<br />

Verbraucherschutz“ (BESO/GEKO) und „Wirtschaft<br />

und Finanzen“ (ECOFIN) wünschenswert<br />

ist. Österreich betonte, dass der Schlüssel für die<br />

Funktionsfähigkeit in der Anhebung des tatsächlichen<br />

Pensionsantrittsalters liegt.<br />

Am 16. Februar <strong>2012</strong> legte die Europäische Kommission<br />

das Weißbuch „Eine Agenda für angemessene,<br />

sichere und nachhaltige Pensionen<br />

und Renten“ vor. Darin werden erneut die Zuständigkeit<br />

der Mitgliedsstaaten für die Ausgestaltung<br />

der nationalen Pensionssysteme und<br />

die zentrale Rolle der Sozialpartner unterstrichen.<br />

Zu den Kernbotschaften des Weißbuchs<br />

zählt unter anderem die Betonung der Rolle des<br />

Arbeitsmarkts bzw. der Erwerbsbeteiligung für<br />

die zukünftige Finanzierbarkeit der Pensionen.<br />

Der BESO-Rat im Juni <strong>2012</strong> nahm einen Bericht<br />

des Sozialschutzausschusses über die Angemessenheit<br />

von Pensionen an, in dem unter<br />

anderem darauf hingewiesen wird, dass die<br />

Pensionsreformen der Mitgliedstaaten in den<br />

letzten Jahren große Fortschritte in Bezug auf die<br />

finanzielle Nachhaltigkeit der Pensionssystem<br />

gebracht haben, dies aber auf Kosten der sozialen<br />

Angemessenheit erreicht wurde. Letzterer<br />

muss daher verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet<br />

werden, wobei vor allem auf die Bedeutung der<br />

Verlängerung des Verbleibs in der Beschäftigung<br />

hingewiesen wird.<br />

Der Bericht des Sozialschutzausschusses stellt<br />

eine Ergänzung des „Alterungsberichts“ dar, den<br />

der Wirtschaftspolitische Ausschuss (WPA) gemeinsam<br />

mit der EK erstellt hat. Dabei handelt<br />

es sich um eine Aktualisierung der zuletzt 2009<br />

vorgenommenen Prognosen über die langfristigen<br />

Effekte der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen<br />

Ausgaben für Pensionen, Gesundheit,<br />

Pflege, Bildung und Arbeitslosenunterstützung.<br />

In den Schlussfolgerungen zum Bericht wird festgehalten,<br />

dass die Bewältigung der prognostizierten<br />

altersbedingten Mehrausgaben umfassende<br />

Maßnahmen erfordert, die Folgendes umfassen:<br />

» Umsetzung der Europa 2020 Strategie; Abbau<br />

der Staatsverschuldung; Erhöhung der<br />

Beschäftigungsquoten und der Produktivität;<br />

» sowie weitere Reformen bei den Pensions-,<br />

Gesundheits- und Langzeitpflegesystemen.<br />

Im Pensionsbereich soll vor allem das effektive<br />

Pensionsantrittsalter erhöht werden, im Gesundheits-<br />

und Pflegebereich werden die Sicherstellung<br />

einer flächendeckenden Versorgung und ein<br />

effizienterer Einsatz der öffentlichen Mittel bei<br />

gleichzeitiger hoher Qualität gefordert.<br />

9.2.9 EU-RAHMEN FÜR NATIONALE<br />

ROMA-INTEGRATIONSSTRATEGIEN<br />

Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit<br />

und Verbraucherschutz“ am 19. Mai <strong>2011</strong><br />

stand im Zeichen des EU-Rahmens für nationale<br />

Strategien zur Integration der Roma. Die Europäische<br />

Kommission veröffentlichte im April<br />

<strong>2011</strong> eine entsprechende Mitteilung, in der vier<br />

prioritäre Bereiche für die Eingliederung dieser<br />

Bevölkerungsgruppe identifiziert wurden: Bildung,<br />

Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit.<br />

Der Rat nahm in seiner Sitzung am 19. Mai <strong>2011</strong><br />

nach einem Gedankenaustausch Schlussfolgerungen<br />

zum EU-Rahmen für nationale Roma-<br />

Integrationsstrategien an. Darin wurden die vier<br />

prioritären Bereiche bestätigt und die Mitgliedsstaaten<br />

aufgefordert, nationale Strategien zur<br />

Einbeziehung der Roma oder integrierte Pakete<br />

mit politischen Maßnahmen im Rahmen ihrer<br />

breiter angelegten Politik der sozialen Eingliederung<br />

auszuarbeiten bzw. ihre vorhandenen Strategien<br />

und Maßnahmenpakete zu aktualisieren<br />

und der Europäischen Kommission vorzulegen.<br />

Dabei sollten jedoch die jeweiligen spezifischen<br />

Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten<br />

Berücksichtigung finden. Dieser EU-Rahmen<br />

für nationale Roma-Integrationsstrategien wurde<br />

anschließend vom Europäischen Rat im Juni<br />

<strong>2011</strong> gebilligt.<br />

Die soziale und wirtschaftliche Integration der<br />

Roma wird speziell im Rahmen der Zielerrei-<br />

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