SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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EU-SOZIALPOLITIK UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT<br />
aritätsprinzip eingehalten werden muss und dass<br />
eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem<br />
Sozialschutzausschuss und dem Wirtschaftspolitischen<br />
Ausschuss, aber auch auf MinisterInnenebene<br />
zwischen den Ratsformationen<br />
„Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und<br />
Verbraucherschutz“ (BESO/GEKO) und „Wirtschaft<br />
und Finanzen“ (ECOFIN) wünschenswert<br />
ist. Österreich betonte, dass der Schlüssel für die<br />
Funktionsfähigkeit in der Anhebung des tatsächlichen<br />
Pensionsantrittsalters liegt.<br />
Am 16. Februar <strong>2012</strong> legte die Europäische Kommission<br />
das Weißbuch „Eine Agenda für angemessene,<br />
sichere und nachhaltige Pensionen<br />
und Renten“ vor. Darin werden erneut die Zuständigkeit<br />
der Mitgliedsstaaten für die Ausgestaltung<br />
der nationalen Pensionssysteme und<br />
die zentrale Rolle der Sozialpartner unterstrichen.<br />
Zu den Kernbotschaften des Weißbuchs<br />
zählt unter anderem die Betonung der Rolle des<br />
Arbeitsmarkts bzw. der Erwerbsbeteiligung für<br />
die zukünftige Finanzierbarkeit der Pensionen.<br />
Der BESO-Rat im Juni <strong>2012</strong> nahm einen Bericht<br />
des Sozialschutzausschusses über die Angemessenheit<br />
von Pensionen an, in dem unter<br />
anderem darauf hingewiesen wird, dass die<br />
Pensionsreformen der Mitgliedstaaten in den<br />
letzten Jahren große Fortschritte in Bezug auf die<br />
finanzielle Nachhaltigkeit der Pensionssystem<br />
gebracht haben, dies aber auf Kosten der sozialen<br />
Angemessenheit erreicht wurde. Letzterer<br />
muss daher verstärkt Aufmerksamkeit gewidmet<br />
werden, wobei vor allem auf die Bedeutung der<br />
Verlängerung des Verbleibs in der Beschäftigung<br />
hingewiesen wird.<br />
Der Bericht des Sozialschutzausschusses stellt<br />
eine Ergänzung des „Alterungsberichts“ dar, den<br />
der Wirtschaftspolitische Ausschuss (WPA) gemeinsam<br />
mit der EK erstellt hat. Dabei handelt<br />
es sich um eine Aktualisierung der zuletzt 2009<br />
vorgenommenen Prognosen über die langfristigen<br />
Effekte der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen<br />
Ausgaben für Pensionen, Gesundheit,<br />
Pflege, Bildung und Arbeitslosenunterstützung.<br />
In den Schlussfolgerungen zum Bericht wird festgehalten,<br />
dass die Bewältigung der prognostizierten<br />
altersbedingten Mehrausgaben umfassende<br />
Maßnahmen erfordert, die Folgendes umfassen:<br />
» Umsetzung der Europa 2020 Strategie; Abbau<br />
der Staatsverschuldung; Erhöhung der<br />
Beschäftigungsquoten und der Produktivität;<br />
» sowie weitere Reformen bei den Pensions-,<br />
Gesundheits- und Langzeitpflegesystemen.<br />
Im Pensionsbereich soll vor allem das effektive<br />
Pensionsantrittsalter erhöht werden, im Gesundheits-<br />
und Pflegebereich werden die Sicherstellung<br />
einer flächendeckenden Versorgung und ein<br />
effizienterer Einsatz der öffentlichen Mittel bei<br />
gleichzeitiger hoher Qualität gefordert.<br />
9.2.9 EU-RAHMEN FÜR NATIONALE<br />
ROMA-INTEGRATIONSSTRATEGIEN<br />
Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit<br />
und Verbraucherschutz“ am 19. Mai <strong>2011</strong><br />
stand im Zeichen des EU-Rahmens für nationale<br />
Strategien zur Integration der Roma. Die Europäische<br />
Kommission veröffentlichte im April<br />
<strong>2011</strong> eine entsprechende Mitteilung, in der vier<br />
prioritäre Bereiche für die Eingliederung dieser<br />
Bevölkerungsgruppe identifiziert wurden: Bildung,<br />
Beschäftigung, Wohnen und Gesundheit.<br />
Der Rat nahm in seiner Sitzung am 19. Mai <strong>2011</strong><br />
nach einem Gedankenaustausch Schlussfolgerungen<br />
zum EU-Rahmen für nationale Roma-<br />
Integrationsstrategien an. Darin wurden die vier<br />
prioritären Bereiche bestätigt und die Mitgliedsstaaten<br />
aufgefordert, nationale Strategien zur<br />
Einbeziehung der Roma oder integrierte Pakete<br />
mit politischen Maßnahmen im Rahmen ihrer<br />
breiter angelegten Politik der sozialen Eingliederung<br />
auszuarbeiten bzw. ihre vorhandenen Strategien<br />
und Maßnahmenpakete zu aktualisieren<br />
und der Europäischen Kommission vorzulegen.<br />
Dabei sollten jedoch die jeweiligen spezifischen<br />
Gegebenheiten der einzelnen Mitgliedsstaaten<br />
Berücksichtigung finden. Dieser EU-Rahmen<br />
für nationale Roma-Integrationsstrategien wurde<br />
anschließend vom Europäischen Rat im Juni<br />
<strong>2011</strong> gebilligt.<br />
Die soziale und wirtschaftliche Integration der<br />
Roma wird speziell im Rahmen der Zielerrei-<br />
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