SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
4.2. KONSUMENTENPOLITIK: EU UND INTERNATIONALE<br />
ZUSAMMENARBEIT<br />
4.2.1 VERBRAUCHERPROGRAMM<br />
2014-2020<br />
Die Kommission veröffentlichte im November<br />
<strong>2011</strong> ihren Verordnungsvorschlag bezüglich des<br />
Verbraucherprogramms der Jahre 2014-2020.<br />
Für das Budget wurden in der Mitteilung „Ein<br />
Haushalt für Europa 2020“ vom 29. Juni <strong>2011</strong><br />
insgesamt 175 Mio. EUR vorgesehen, wobei die<br />
Kommission die enorme Wirtschaftskraft von<br />
500 Millionen VerbraucherInnen (56% des BIP<br />
der EU) unterstrich. Diese müsse genutzt werden,<br />
um das Wachstum wieder anzukurbeln. Das<br />
Geld werde gebraucht, um das Verbrauchervertrauen<br />
in den Markt zu festigen.<br />
Angesichts der begrenzten budgetären Mittel<br />
wurde eine Konzentration der Bemühungen auf<br />
die Themen Produktsicherheit, Information und<br />
(VerbraucherInnen-)Bildung, Rechtsschutz und<br />
Rechtsdurchsetzung beschlossen.<br />
4.2.2 DAS EUROPÄISCHE<br />
VERBRAUCHERBAROMETER<br />
Das Verbraucherbarometer (engl. Scoreboard) ist<br />
eine große, gesamteuropäische Umfrage, bei welcher<br />
VerbraucherInnen unmittelbar befragt werden,<br />
wie sie den Europäischen Markt bewerten.<br />
Mithilfe der gewonnenen Antworten kann wahrgenommenen<br />
Störungen gezielt entgegengewirkt<br />
werden.<br />
Da die Scoreboarddaten zweimal pro Jahr erhoben<br />
werden, fallen in den Berichtszeitraum drei<br />
Analysen. Für Österreich seien folgende Ergebnisse<br />
hervorgehoben:<br />
Die Ergebnisse vom März <strong>2011</strong> zeigten, dass irreführende<br />
Telefonanrufe viele KonsumentInnen<br />
beschäftigten. Ein erfreuliches Ergebnis der Erhebung<br />
aber war, dass VerbraucherInnen, europaweit<br />
betrachtet, nur noch in Großbritannien<br />
zufriedener mit der Arbeit nationaler Verbraucherschutzbehörden<br />
waren als in Österreich.<br />
Die Umfrage vom Oktober <strong>2011</strong> ergab, dass man<br />
hierzulande mit dem städtischen öffentlichen<br />
Transport und der Wasserversorgung zufriedener<br />
ist als im EU-Durchschnitt, Nachholbedarf<br />
offenbarte sich aber bei der Produktvergleichbarkeit<br />
in Sachen „Treibstoffe“.<br />
Das Scoreboard vom Mai <strong>2012</strong> bestätigte dann<br />
nicht nur erneut die positive Wahrnehmung bezüglich<br />
der guten Arbeit der Verbraucherschutzbehörden,<br />
sondern zeigte auch einen schon<br />
über die letzten Jahre hindurch feststellbaren<br />
Aufwärtstrend auf, wonach sich immer mehr KonsumentInnenen<br />
generell durch bestehende Maßnahmen<br />
ausreichend geschützt ansehen. Mit den<br />
heuer erreichten 84% führen die ÖsterreicherInnen<br />
diese Statistik sogar an. Problematisch erscheint<br />
allerdings das ebenso im Scoreboard bestätigte<br />
geringe Wissen der VerkäuferInnen über<br />
Rücktrittsfristen bei Fernabsatzgeschäften, ebenso<br />
ortete die Analyse Handlungsbedarf hinsichtlich<br />
irreführender Werbung.<br />
4.2.3 RICHTLINIE ÜBER RECHTE DER<br />
VERBRAUCHER<br />
Die Richtlinie zu Verbraucherrechten wurde Ende<br />
Oktober <strong>2011</strong> veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten<br />
haben binnen zwei Jahren die Umsetzungsgesetze<br />
zu erlassen, die Bestimmungen sind ab 14.<br />
Juni 2014 anzuwenden.<br />
Die Richtlinie wird weitreichend in österreichisches<br />
Verbraucherrecht eingreifen. Sie etabliert<br />
im allgemeinen Verbrauchervertragsrecht<br />
vorvertragliche Informationspflichten und neue<br />
Verbraucherrechte (Gefahrtragung, Lieferverzug,<br />
Telefonkosten für Servicenummern, Zahlungspflicht<br />
für Zusatzkosten).<br />
Die besonderen Vertriebsformen Haustürgeschäfte<br />
und Fernabsatzverträge – die Teil des Konsumentenschutzgesetzes<br />
sind – werden inhaltlich<br />
neu geregelt (Informationsvorschriften, Rücktrittsmodalitäten,<br />
Kostenersatz im Fall des Rücktritts).<br />
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