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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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KONSUMENTENPOLITIK<br />

4.2. KONSUMENTENPOLITIK: EU UND INTERNATIONALE<br />

ZUSAMMENARBEIT<br />

4.2.1 VERBRAUCHERPROGRAMM<br />

2014-2020<br />

Die Kommission veröffentlichte im November<br />

<strong>2011</strong> ihren Verordnungsvorschlag bezüglich des<br />

Verbraucherprogramms der Jahre 2014-2020.<br />

Für das Budget wurden in der Mitteilung „Ein<br />

Haushalt für Europa 2020“ vom 29. Juni <strong>2011</strong><br />

insgesamt 175 Mio. EUR vorgesehen, wobei die<br />

Kommission die enorme Wirtschaftskraft von<br />

500 Millionen VerbraucherInnen (56% des BIP<br />

der EU) unterstrich. Diese müsse genutzt werden,<br />

um das Wachstum wieder anzukurbeln. Das<br />

Geld werde gebraucht, um das Verbrauchervertrauen<br />

in den Markt zu festigen.<br />

Angesichts der begrenzten budgetären Mittel<br />

wurde eine Konzentration der Bemühungen auf<br />

die Themen Produktsicherheit, Information und<br />

(VerbraucherInnen-)Bildung, Rechtsschutz und<br />

Rechtsdurchsetzung beschlossen.<br />

4.2.2 DAS EUROPÄISCHE<br />

VERBRAUCHERBAROMETER<br />

Das Verbraucherbarometer (engl. Scoreboard) ist<br />

eine große, gesamteuropäische Umfrage, bei welcher<br />

VerbraucherInnen unmittelbar befragt werden,<br />

wie sie den Europäischen Markt bewerten.<br />

Mithilfe der gewonnenen Antworten kann wahrgenommenen<br />

Störungen gezielt entgegengewirkt<br />

werden.<br />

Da die Scoreboarddaten zweimal pro Jahr erhoben<br />

werden, fallen in den Berichtszeitraum drei<br />

Analysen. Für Österreich seien folgende Ergebnisse<br />

hervorgehoben:<br />

Die Ergebnisse vom März <strong>2011</strong> zeigten, dass irreführende<br />

Telefonanrufe viele KonsumentInnen<br />

beschäftigten. Ein erfreuliches Ergebnis der Erhebung<br />

aber war, dass VerbraucherInnen, europaweit<br />

betrachtet, nur noch in Großbritannien<br />

zufriedener mit der Arbeit nationaler Verbraucherschutzbehörden<br />

waren als in Österreich.<br />

Die Umfrage vom Oktober <strong>2011</strong> ergab, dass man<br />

hierzulande mit dem städtischen öffentlichen<br />

Transport und der Wasserversorgung zufriedener<br />

ist als im EU-Durchschnitt, Nachholbedarf<br />

offenbarte sich aber bei der Produktvergleichbarkeit<br />

in Sachen „Treibstoffe“.<br />

Das Scoreboard vom Mai <strong>2012</strong> bestätigte dann<br />

nicht nur erneut die positive Wahrnehmung bezüglich<br />

der guten Arbeit der Verbraucherschutzbehörden,<br />

sondern zeigte auch einen schon<br />

über die letzten Jahre hindurch feststellbaren<br />

Aufwärtstrend auf, wonach sich immer mehr KonsumentInnenen<br />

generell durch bestehende Maßnahmen<br />

ausreichend geschützt ansehen. Mit den<br />

heuer erreichten 84% führen die ÖsterreicherInnen<br />

diese Statistik sogar an. Problematisch erscheint<br />

allerdings das ebenso im Scoreboard bestätigte<br />

geringe Wissen der VerkäuferInnen über<br />

Rücktrittsfristen bei Fernabsatzgeschäften, ebenso<br />

ortete die Analyse Handlungsbedarf hinsichtlich<br />

irreführender Werbung.<br />

4.2.3 RICHTLINIE ÜBER RECHTE DER<br />

VERBRAUCHER<br />

Die Richtlinie zu Verbraucherrechten wurde Ende<br />

Oktober <strong>2011</strong> veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten<br />

haben binnen zwei Jahren die Umsetzungsgesetze<br />

zu erlassen, die Bestimmungen sind ab 14.<br />

Juni 2014 anzuwenden.<br />

Die Richtlinie wird weitreichend in österreichisches<br />

Verbraucherrecht eingreifen. Sie etabliert<br />

im allgemeinen Verbrauchervertragsrecht<br />

vorvertragliche Informationspflichten und neue<br />

Verbraucherrechte (Gefahrtragung, Lieferverzug,<br />

Telefonkosten für Servicenummern, Zahlungspflicht<br />

für Zusatzkosten).<br />

Die besonderen Vertriebsformen Haustürgeschäfte<br />

und Fernabsatzverträge – die Teil des Konsumentenschutzgesetzes<br />

sind – werden inhaltlich<br />

neu geregelt (Informationsvorschriften, Rücktrittsmodalitäten,<br />

Kostenersatz im Fall des Rücktritts).<br />

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