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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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KONSUMENTENPOLITIK<br />

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz<br />

2010 und Gaswirtschaftsgesetz<br />

<strong>2011</strong><br />

Mit dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz<br />

2010 (ElWOG 2010) und dem Gaswirtschaftsgesetz<br />

<strong>2011</strong> (GWG <strong>2011</strong>) wurde das<br />

3. Energie-Binnenmarktpaket der EU umgesetzt,<br />

dessen Ziele der Verbraucherschutz, die Versorgungssicherheit,<br />

der Umweltschutz und eine<br />

gleichwertige Wettbewerbsintensität sind.<br />

Das ElWOG 2010 und das GWG <strong>2011</strong> bringen für<br />

KonsumentInnen unter anderem folgende Neuerungen:<br />

» Für den Bereich Strom gab es bereits Bestimmungen<br />

zum Recht auf Grundversorgung<br />

(„Versorger letzter Instanz“). Mit den beiden<br />

Novellen wurde dies nunmehr auch für den<br />

Bereich Gas eingeführt und genauer geregelt.<br />

Somit ist für KundInnen, die auf Grund von<br />

Zahlungsschwierigkeiten von der Versorgung<br />

mit Strom oder Gas ausgeschlossen werden<br />

würden, die weitere Versorgung dann gesichert,<br />

wenn sie eine Sicherheitsleistung in<br />

der Höhe einer Teilbetragszahlung leisten. Im<br />

Falle der Inanspruchnahme der Grundversorgung<br />

darf dieser Kundengruppe kein besonderer<br />

Tarif – der etwa einen Risikoaufschlag<br />

berücksichtigen würde – vorgeschrieben<br />

werden: Der Grundversorgungstarif ist jener<br />

Tarif, der bei der Mehrheit der vergleichbaren<br />

Kundengruppe zur Anwendung gelangt.<br />

» Der Wechsel zu einem anderen Lieferanten<br />

darf in Zukunft nur mehr drei Wochen dauern.<br />

Die für den Wechsel erforderlichen Informationen<br />

und Daten, die zuvor nur schwer verfügbar<br />

waren, wodurch längere Wartezeiten<br />

beim Wechsel entstanden sind, können nun<br />

schnell über eine einzurichtende Plattform<br />

weitergegeben werden.<br />

» Bei Änderungen von Netzbedingungen werden<br />

KundInnen in einem persönlich an sie<br />

adressierten Schreiben über den wesentlichen<br />

Inhalt der Änderungen und über die<br />

Kriterien, die dabei von Gesetzes wegen zu<br />

berücksichtigen sind, in nachvollziehbarer<br />

Weise informiert. Hierzu hatte es zuvor Beschwerden<br />

von KonsumentInnen gegeben.<br />

» Abschaltungen des Netzes bei Vertragsverletzungen<br />

(z.B. Nichtzahlung) dürfen erst nach<br />

zweimaliger Mahnung mit einer Nachfrist von<br />

jeweils zwei Wochen vorgenommen werden.<br />

In der zweiten Mahnung sind KundInnen in<br />

Zukunft auch über die Folgen der Nichtbezahlung<br />

(z.B. Mehrkosten) zu informieren.<br />

» Erstmals wurde in einem Bundesgesetz verankert,<br />

dass für die Rechnungslegung in Papierform<br />

keine Mehrkosten verlangt werden<br />

dürfen. KonsumentInnen, für die eine Online-<br />

Rechnung keine der Papierrechnung gleichwertige<br />

Option ist, sollen nicht durch Zusatzkosten<br />

schlechter gestellt werden.<br />

» Weitere Regelungen betreffen die Einführung<br />

von intelligenten Messgeräten, die in Zukunft<br />

eine automatische Weiterleitung der Informationen<br />

über die Mengen verbrauchter Energie<br />

an die Energieversorger ermöglichen sollen.<br />

Intelligente Messgeräte<br />

Im Rahmen einer Verordnung hat die Regulierungsbehörde<br />

(E-Control Austria) auf der Grundlage<br />

von § 83 ElWOG die technischen Mindestfunktionalitäten,<br />

denen intelligente Messgeräte<br />

zu entsprechen haben, festgelegt.<br />

Mit dieser vom Bundesminister für Wirtschaft,<br />

Familie und Jugend gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG erlassenen<br />

intelligenten Messgeräte-Einführungsverordnung<br />

(IME-VO) wurde der nähere Zeitplan<br />

für die Einführung von intelligenten Messgeräten<br />

festgelegt. In drei Etappen (Ende 2015 mind.<br />

10%, Ende 2017 mind. 70%) sollen bis Ende<br />

2019 mindestens 95% der Stromzähler auf intelligente<br />

Messgeräte umgerüstet sein. Darüber<br />

hinaus legt diese Verordnung Berichts- und Monitoringpflichten<br />

fest.<br />

Novelle des Telekommunikationsgesetzes<br />

2003<br />

In Umsetzung der EU-Telekommunikations-<br />

Richtlinien kam es zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes<br />

2003, BGBl. I Nr. 102/<strong>2011</strong>,<br />

kundgemacht am 21. November <strong>2011</strong>. Die Neuerungen<br />

bringen für KonsumentInnen vor allem<br />

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