SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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DIE GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG<br />
kommen 37,3% der Männer und 31,3% der Frauen<br />
aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.<br />
Altersteilzeit spielt hier praktisch keine<br />
Rolle, dafür bezogen 23,4% der Männer und<br />
29,1% der Frauen unmittelbar vor Pensionsantritt<br />
Krankengeld. 33,7% der Männer und 27,9%<br />
der Frauen bezogen unmittelbar vor der Pension<br />
Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss<br />
oder Übergangsgeld.<br />
Betrachtet man nur die Pensionsversicherung<br />
der Unselbstständigen, so ergibt sich ein abweichendes<br />
Bild: 57,7% der männlichen bzw. 55,1%<br />
der weiblichen AlterspensionistInnen gingen<br />
aus der Erwerbstätigkeit und 19,3% der männlichen<br />
bzw. 11,5% der weiblichen AlterspensionistInnen<br />
aus der Altersteilzeit in Pension. Leistungen<br />
aus der Arbeitslosenversicherung spielten<br />
mit 16,1% (Männer) bzw. 14,6% (Frauen) eine<br />
etwas stärkere Rolle als in der gesamten Pensionsversicherung.<br />
InvaliditätspensionistInnen<br />
bezogen zu 27,7% (Männer) bzw. 35,7% (Frauen)<br />
vor dem Pensionsantritt Krankengeld und zu<br />
40% (Männer) bzw. 34% (Frauen) eine Leistung<br />
der Arbeitslosenversicherung.<br />
Nähere Ausführungen zu den Wegen des Übergangs<br />
in die Pension befinden sich in Kapitel 16<br />
im Analyseteil.<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> gingen 28.273 Personen aus gesundheitlichen<br />
Gründen vorzeitig in Pension.<br />
Dies entspricht 30,4% aller Neuzuerkennungen<br />
an Direktpensionen. Männer weisen mit 38,7%<br />
eine wesentlich höhere Invalidisierungsquote<br />
auf als Frauen (22%). In besonderem Maße gilt<br />
dies für Arbeiter (46,9%) und Bauern (71,3%).<br />
Bei den Frauen weisen Bäuerinnen mit 43,3%<br />
den höchsten Anteil gesundheitsbedingter Pensionsneuzuerkennungen<br />
auf.<br />
Von den 28.273 Neuzuerkennungen an Invaliditätspensionen<br />
im Jahr <strong>2011</strong> entfielen 12.544<br />
oder 44,4% auf befristete und 15.729 oder 55,6%<br />
auf unbefristete Invaliditätspensionen. Der Anteil<br />
der unbefristeten Zuerkennungen variiert je<br />
nach Krankheitsgruppe beträchtlich (psychische<br />
Krankheiten 28,7%, Krebs 49,9%, Krankheiten<br />
des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes<br />
79,3%). Frauen werden mit einem Anteil von<br />
58,2% wesentlich häufiger befristete Invaliditätspensionen<br />
zuerkannt als Männern (36,6%).<br />
In den ersten 6 Monaten des Jahres <strong>2012</strong> erfolgten<br />
31,7% aller Neuzuerkennungen von Direktpensionen<br />
aus gesundheitlichen Gründen (Männer<br />
42%, Frauen 22,4%).<br />
Die häufigsten Ursachen für einen gesundheitsbedingten<br />
Pensionsantritt waren <strong>2011</strong> Krankheiten<br />
des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes<br />
(31,0%) und psychische Krankheiten<br />
(32,1%). Auf diese beiden Krankheitsgruppen<br />
entfallen mehr als 60% aller Neuzuerkennungen.<br />
Während bei den Männern Krankheiten des<br />
Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes<br />
mit 34,4% die häufigste Krankheitsursache waren,<br />
waren es bei den Frauen psychische Krankheiten<br />
(42,8%). Der Anstieg der psychischen<br />
Krankheiten als Zuerkennungsursache für eine<br />
Invaliditätspension ist seit Jahren auffallend.<br />
Seit 1995 hat sich ihr Anteil bei allen Frauen<br />
mehr als verdreifacht. Bei den weiblichen Angestellten<br />
betrug er <strong>2011</strong> bereits 51,8%.<br />
3.2.9 PENSIONSANTRITTSALTER<br />
Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei<br />
den Direktpensionen betrug im Jahr <strong>2011</strong> 58,3<br />
Jahre (Männer: 59,2 Jahre, Frauen: 57,3 Jahre).<br />
Im Vergleich zum Vorjahr hat es sich um etwas<br />
mehr als einen Monat erhöht. Bei den Alterspensionen<br />
(Männer: 62,7 Jahre, Frauen: 59,4 Jahre)<br />
beträgt der Geschlechterunterschied 3,3 Jahre,<br />
bei den Invaliditätspensionen (Männer: 53,7<br />
Jahre, Frauen: 50,1 Jahre) hingegen 3,6 Jahre. Bei<br />
einer Gesamtbetrachtung der Alters- und Invaliditätspensionen<br />
beträgt der Unterschied im Zugangsalter<br />
zwischen Männern und Frauen aber<br />
nur knapp 2 Jahre.<br />
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