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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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DIE GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG<br />

kommen 37,3% der Männer und 31,3% der Frauen<br />

aus einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit.<br />

Altersteilzeit spielt hier praktisch keine<br />

Rolle, dafür bezogen 23,4% der Männer und<br />

29,1% der Frauen unmittelbar vor Pensionsantritt<br />

Krankengeld. 33,7% der Männer und 27,9%<br />

der Frauen bezogen unmittelbar vor der Pension<br />

Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss<br />

oder Übergangsgeld.<br />

Betrachtet man nur die Pensionsversicherung<br />

der Unselbstständigen, so ergibt sich ein abweichendes<br />

Bild: 57,7% der männlichen bzw. 55,1%<br />

der weiblichen AlterspensionistInnen gingen<br />

aus der Erwerbstätigkeit und 19,3% der männlichen<br />

bzw. 11,5% der weiblichen AlterspensionistInnen<br />

aus der Altersteilzeit in Pension. Leistungen<br />

aus der Arbeitslosenversicherung spielten<br />

mit 16,1% (Männer) bzw. 14,6% (Frauen) eine<br />

etwas stärkere Rolle als in der gesamten Pensionsversicherung.<br />

InvaliditätspensionistInnen<br />

bezogen zu 27,7% (Männer) bzw. 35,7% (Frauen)<br />

vor dem Pensionsantritt Krankengeld und zu<br />

40% (Männer) bzw. 34% (Frauen) eine Leistung<br />

der Arbeitslosenversicherung.<br />

Nähere Ausführungen zu den Wegen des Übergangs<br />

in die Pension befinden sich in Kapitel 16<br />

im Analyseteil.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> gingen 28.273 Personen aus gesundheitlichen<br />

Gründen vorzeitig in Pension.<br />

Dies entspricht 30,4% aller Neuzuerkennungen<br />

an Direktpensionen. Männer weisen mit 38,7%<br />

eine wesentlich höhere Invalidisierungsquote<br />

auf als Frauen (22%). In besonderem Maße gilt<br />

dies für Arbeiter (46,9%) und Bauern (71,3%).<br />

Bei den Frauen weisen Bäuerinnen mit 43,3%<br />

den höchsten Anteil gesundheitsbedingter Pensionsneuzuerkennungen<br />

auf.<br />

Von den 28.273 Neuzuerkennungen an Invaliditätspensionen<br />

im Jahr <strong>2011</strong> entfielen 12.544<br />

oder 44,4% auf befristete und 15.729 oder 55,6%<br />

auf unbefristete Invaliditätspensionen. Der Anteil<br />

der unbefristeten Zuerkennungen variiert je<br />

nach Krankheitsgruppe beträchtlich (psychische<br />

Krankheiten 28,7%, Krebs 49,9%, Krankheiten<br />

des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes<br />

79,3%). Frauen werden mit einem Anteil von<br />

58,2% wesentlich häufiger befristete Invaliditätspensionen<br />

zuerkannt als Männern (36,6%).<br />

In den ersten 6 Monaten des Jahres <strong>2012</strong> erfolgten<br />

31,7% aller Neuzuerkennungen von Direktpensionen<br />

aus gesundheitlichen Gründen (Männer<br />

42%, Frauen 22,4%).<br />

Die häufigsten Ursachen für einen gesundheitsbedingten<br />

Pensionsantritt waren <strong>2011</strong> Krankheiten<br />

des Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes<br />

(31,0%) und psychische Krankheiten<br />

(32,1%). Auf diese beiden Krankheitsgruppen<br />

entfallen mehr als 60% aller Neuzuerkennungen.<br />

Während bei den Männern Krankheiten des<br />

Skeletts, der Muskeln und des Bindegewebes<br />

mit 34,4% die häufigste Krankheitsursache waren,<br />

waren es bei den Frauen psychische Krankheiten<br />

(42,8%). Der Anstieg der psychischen<br />

Krankheiten als Zuerkennungsursache für eine<br />

Invaliditätspension ist seit Jahren auffallend.<br />

Seit 1995 hat sich ihr Anteil bei allen Frauen<br />

mehr als verdreifacht. Bei den weiblichen Angestellten<br />

betrug er <strong>2011</strong> bereits 51,8%.<br />

3.2.9 PENSIONSANTRITTSALTER<br />

Das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei<br />

den Direktpensionen betrug im Jahr <strong>2011</strong> 58,3<br />

Jahre (Männer: 59,2 Jahre, Frauen: 57,3 Jahre).<br />

Im Vergleich zum Vorjahr hat es sich um etwas<br />

mehr als einen Monat erhöht. Bei den Alterspensionen<br />

(Männer: 62,7 Jahre, Frauen: 59,4 Jahre)<br />

beträgt der Geschlechterunterschied 3,3 Jahre,<br />

bei den Invaliditätspensionen (Männer: 53,7<br />

Jahre, Frauen: 50,1 Jahre) hingegen 3,6 Jahre. Bei<br />

einer Gesamtbetrachtung der Alters- und Invaliditätspensionen<br />

beträgt der Unterschied im Zugangsalter<br />

zwischen Männern und Frauen aber<br />

nur knapp 2 Jahre.<br />

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