SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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ENTWICKLUNG UND STRUKTUR DER SOZIALAUSGABEN IN ÖSTERREICH<br />
Gliederung der Sozialleistungen nach Finanzierungsquellen 1) 2010<br />
ArbeitgeberInnenbeiträge<br />
Versichertenbeiträge<br />
Anteile in %<br />
Bundes-, Landesund<br />
Gemeindemittel<br />
andere<br />
Einnahmen 2)<br />
ausschließlich aus Budgetmitteln<br />
Versorgungsgesetze 100<br />
Pflegegeld 100<br />
Kinderabsetzbetrag 100<br />
Wohngelder 100<br />
Sozialleistungen der Länder und<br />
Gemeinden<br />
100<br />
Stipendien 100<br />
Gebührenbefreiungen 100<br />
zu mehr als 90% aus ArbeitgeberInnenmitteln<br />
Insolvenzausfallgeldfonds 99 1<br />
Lohnfortzahlung bei Krankheit 100<br />
Betriebspensionen 96 4<br />
Unfallversicherung 93 2 5<br />
Familienlastenausgleichsfonds 91 9 1<br />
zu mindestens zwei Drittel aus ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenmitteln<br />
Arbeitslosenversicherung³ ) 50 50<br />
Pensionsversicherung 34 33 25 6<br />
Krankenversicherung 26 45 29<br />
BeamtInnenpensionen 4) 28 23 49<br />
Quelle: Statistik Austria/BMASK: ESSOSS-Datenbank Sozialausgaben<br />
1) Die privaten Zuzahlungen und Kostenbeteiligungen werden laut ESSOSS nicht erfasst.<br />
2) vor allem intergovernmentale Transfers zwischen den Sozialschutzsystemen<br />
3) Ohne Arbeitsmarktservice, das zum Teil aus Steuermitteln finanziert wird. Da seit 2008 ArbeitnehmerInnen mit<br />
niedrigen Einkommen keine ALV-Beiträge bezahlen, ist der Finanzierungs anteil der ArbeitgeberInnen geringfügig<br />
höher als 50% und der der ArbeitnehmerInnen geringfügig geringer als 50%.<br />
4) Bei den BeamtInnenpensionen wird ein impliziter Beitragssatz des staatlichen Arbeitgebers in der Höhe von dem<br />
der ArbeitgeberInnen in der Privatwirtschaft angenommen. Dieser Betrag wird als „ArbeitgeberInnenbetrag“ ausgewiesen.<br />
Intergovernmentale Transfers<br />
Intergovernmentale Transfers sind Querfinanzierungen<br />
zwischen den Sozialsystemen und<br />
zwischen den Gebietskörperschaften. Im Jahr<br />
<strong>2011</strong> wurden zwischen den Sozialsystemen intergovernmentale<br />
Transfers in der Höhe von 12<br />
Mrd. EUR durch ESSOSS erfasst.<br />
4,8 Mrd. EUR wurden von bestimmten Sozialsystemen<br />
(u.a. Pensionsversicherung 1,4 Mrd.<br />
EUR, Arbeitslosenversicherung 1,4 Mrd. EUR,<br />
Familienlastenausgleichsfonds 1,3 Mrd. EUR) in<br />
Form von Beitragszahlungen für ihre LeistungsbezieherInnen<br />
an andere Sozialsysteme (v.a. an<br />
Pensions- und Krankenversicherung) überwiesen.<br />
In ESSOSS werden diese Zahlungsströme<br />
als „Umgeleitete Sozialbeiträge zwischen den<br />
Systemen“ bezeichnet.<br />
Außerdem erfolgen Zahlungen zur Spitalsfinanzierung<br />
vor allem zwischen den Gesundheitsakteuren<br />
(Krankenversicherung, Bund, Länder,<br />
Gemeinden) in der Höhe von 5,7 Mrd. EUR. Querfinanzierungen<br />
zwischen Ländern und Gemeinden<br />
betrugen 1,6 Mrd. EUR (u.a. Sozialhilfe).<br />
Diese „Übertragungen an andere Systeme“ betrugen<br />
2010 insgesamt 7,5 Mrd. EUR.<br />
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