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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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ENTWICKLUNG UND STRUKTUR DER SOZIALAUSGABEN IN ÖSTERREICH<br />

Gliederung der Sozialleistungen nach Finanzierungsquellen 1) 2010<br />

ArbeitgeberInnenbeiträge<br />

Versichertenbeiträge<br />

Anteile in %<br />

Bundes-, Landesund<br />

Gemeindemittel<br />

andere<br />

Einnahmen 2)<br />

ausschließlich aus Budgetmitteln<br />

Versorgungsgesetze 100<br />

Pflegegeld 100<br />

Kinderabsetzbetrag 100<br />

Wohngelder 100<br />

Sozialleistungen der Länder und<br />

Gemeinden<br />

100<br />

Stipendien 100<br />

Gebührenbefreiungen 100<br />

zu mehr als 90% aus ArbeitgeberInnenmitteln<br />

Insolvenzausfallgeldfonds 99 1<br />

Lohnfortzahlung bei Krankheit 100<br />

Betriebspensionen 96 4<br />

Unfallversicherung 93 2 5<br />

Familienlastenausgleichsfonds 91 9 1<br />

zu mindestens zwei Drittel aus ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnenmitteln<br />

Arbeitslosenversicherung³ ) 50 50<br />

Pensionsversicherung 34 33 25 6<br />

Krankenversicherung 26 45 29<br />

BeamtInnenpensionen 4) 28 23 49<br />

Quelle: Statistik Austria/BMASK: ESSOSS-Datenbank Sozialausgaben<br />

1) Die privaten Zuzahlungen und Kostenbeteiligungen werden laut ESSOSS nicht erfasst.<br />

2) vor allem intergovernmentale Transfers zwischen den Sozialschutzsystemen<br />

3) Ohne Arbeitsmarktservice, das zum Teil aus Steuermitteln finanziert wird. Da seit 2008 ArbeitnehmerInnen mit<br />

niedrigen Einkommen keine ALV-Beiträge bezahlen, ist der Finanzierungs anteil der ArbeitgeberInnen geringfügig<br />

höher als 50% und der der ArbeitnehmerInnen geringfügig geringer als 50%.<br />

4) Bei den BeamtInnenpensionen wird ein impliziter Beitragssatz des staatlichen Arbeitgebers in der Höhe von dem<br />

der ArbeitgeberInnen in der Privatwirtschaft angenommen. Dieser Betrag wird als „ArbeitgeberInnenbetrag“ ausgewiesen.<br />

Intergovernmentale Transfers<br />

Intergovernmentale Transfers sind Querfinanzierungen<br />

zwischen den Sozialsystemen und<br />

zwischen den Gebietskörperschaften. Im Jahr<br />

<strong>2011</strong> wurden zwischen den Sozialsystemen intergovernmentale<br />

Transfers in der Höhe von 12<br />

Mrd. EUR durch ESSOSS erfasst.<br />

4,8 Mrd. EUR wurden von bestimmten Sozialsystemen<br />

(u.a. Pensionsversicherung 1,4 Mrd.<br />

EUR, Arbeitslosenversicherung 1,4 Mrd. EUR,<br />

Familienlastenausgleichsfonds 1,3 Mrd. EUR) in<br />

Form von Beitragszahlungen für ihre LeistungsbezieherInnen<br />

an andere Sozialsysteme (v.a. an<br />

Pensions- und Krankenversicherung) überwiesen.<br />

In ESSOSS werden diese Zahlungsströme<br />

als „Umgeleitete Sozialbeiträge zwischen den<br />

Systemen“ bezeichnet.<br />

Außerdem erfolgen Zahlungen zur Spitalsfinanzierung<br />

vor allem zwischen den Gesundheitsakteuren<br />

(Krankenversicherung, Bund, Länder,<br />

Gemeinden) in der Höhe von 5,7 Mrd. EUR. Querfinanzierungen<br />

zwischen Ländern und Gemeinden<br />

betrugen 1,6 Mrd. EUR (u.a. Sozialhilfe).<br />

Diese „Übertragungen an andere Systeme“ betrugen<br />

2010 insgesamt 7,5 Mrd. EUR.<br />

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