SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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BEHINDERTENPOLITIK<br />
Seit dem 1. Jänner 2010 steht für KleinunternehmerInnen<br />
mit Behinderungen auch die<br />
Möglichkeit offen, eine laufende Förderung zur<br />
Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwands<br />
zu erhalten. Die Förderung erfolgt monatlich<br />
in der Höhe der einfachen Ausgleichstaxe<br />
und kann in besonders berücksichtigungswürdigen<br />
Fällen verdoppelt werden.<br />
6.5 BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSRECHT<br />
Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket<br />
(BGBl. I Nr. 82/2005), bestehend aus<br />
dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz<br />
(BGStG), einer umfassenden Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />
(BEinstG) und einer<br />
Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) in<br />
Kraft getreten.<br />
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung dieses<br />
neuen Rechtsgebietes wurden vom BMASK zwei<br />
Studien, sowohl eine sozialwissenschaftliche als<br />
auch eine rechtswissenschaftliche, in Auftrag gegeben,<br />
deren Ergebnisse unter dem Titel „Evaluierung<br />
des Behindertengleichstellungsrechts“ in<br />
der Sozialpolitischen Studienreihe des BMASK<br />
(Band 10) veröffentlicht sind. Diese Broschüre<br />
kann im Broschürenservice des BMASK online<br />
bestellt werden. Die Studien kommen zu dem<br />
Ergebnis, dass das Behindertengleichstellungspaket<br />
insbesondere durch das Instrument des<br />
Schlichtungsverfahrens bereits spürbare positive<br />
Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen<br />
zur Folge hatte. Auch die neue Funktion des Behindertenanwaltes<br />
wird dabei positiv bewertet.<br />
Im Sinne einer Weiterentwicklung wird ein Ausbau<br />
der vorhandenen Instrumente, nämlich eine<br />
Erweiterung der Verbandsklage, die Aufwertung<br />
des Behindertenanwaltes sowie die Einführung<br />
von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen<br />
als sinnvoll erachtet.<br />
Rolle des Bundessozialamtes<br />
Seit Inkrafttreten des Gesetzespakets am<br />
1. Jänner 2006 gab es mit Stand 31. Jänner <strong>2012</strong><br />
1.048 Schlichtungsverfahren. Davon waren am<br />
Stichtag 978 (93,3%) erledigt. Von allen Anträgen<br />
betrafen 522 das BEinstG (59,8%) sowie 526<br />
das BGStG (50,2%). In den letzten Jahren ist ein<br />
Rückgang der Anträge in Bezug auf das BEinstG<br />
und ein Zuwachs betreffend das BGStG sowie<br />
auch bei den Anträgen insgesamt zu beobachten.<br />
Der Anteil der BGStG-Fälle stieg zuletzt stetig.<br />
Das Antragsaufkommen im ersten Halbjahr<br />
<strong>2012</strong> liegt im Trend der Vorjahre.<br />
Von allen erledigten Fällen konnte in 510 Fällen<br />
(47,6% der erledigten Fälle) eine Einigung<br />
und in 428 Fällen (39,9%) keine Einigung erzielt<br />
werden. In 134 Fällen (12,5%) wurde das<br />
Schlichtungsbegehren zurückgezogen, wobei<br />
erfahrungsgemäß solche Rückziehungen überwiegend<br />
aufgrund einer Einigung im Vorfeld<br />
erfolgen. 76 Verfahren (6,4% aller Fälle) waren<br />
zum Stichtag offen.<br />
Jahr Anträge gesamt BEinstG BGStG<br />
2006 130 89 68,5% 41 31,5%<br />
2007 130 75 57,7% 55 42,3%<br />
2008 182 97 53,3% 85 46,7%<br />
2009 185 102 55,1% 83 44,9%<br />
2010 197 86 43,7% 111 56,3%<br />
<strong>2011</strong> 204 66 32,4% 138 67,3%<br />
<strong>2012</strong> 1) 120 37 30,8% 83 69,2%<br />
Quelle: BMASK<br />
1) Stand: 30.6.<strong>2012</strong><br />
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