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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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BEHINDERTENPOLITIK<br />

Seit dem 1. Jänner 2010 steht für KleinunternehmerInnen<br />

mit Behinderungen auch die<br />

Möglichkeit offen, eine laufende Förderung zur<br />

Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwands<br />

zu erhalten. Die Förderung erfolgt monatlich<br />

in der Höhe der einfachen Ausgleichstaxe<br />

und kann in besonders berücksichtigungswürdigen<br />

Fällen verdoppelt werden.<br />

6.5 BEHINDERTENGLEICHSTELLUNGSRECHT<br />

Mit 1. Jänner 2006 ist das Behindertengleichstellungspaket<br />

(BGBl. I Nr. 82/2005), bestehend aus<br />

dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz<br />

(BGStG), einer umfassenden Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes<br />

(BEinstG) und einer<br />

Novelle des Bundesbehindertengesetzes (BBG) in<br />

Kraft getreten.<br />

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung dieses<br />

neuen Rechtsgebietes wurden vom BMASK zwei<br />

Studien, sowohl eine sozialwissenschaftliche als<br />

auch eine rechtswissenschaftliche, in Auftrag gegeben,<br />

deren Ergebnisse unter dem Titel „Evaluierung<br />

des Behindertengleichstellungsrechts“ in<br />

der Sozialpolitischen Studienreihe des BMASK<br />

(Band 10) veröffentlicht sind. Diese Broschüre<br />

kann im Broschürenservice des BMASK online<br />

bestellt werden. Die Studien kommen zu dem<br />

Ergebnis, dass das Behindertengleichstellungspaket<br />

insbesondere durch das Instrument des<br />

Schlichtungsverfahrens bereits spürbare positive<br />

Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen<br />

zur Folge hatte. Auch die neue Funktion des Behindertenanwaltes<br />

wird dabei positiv bewertet.<br />

Im Sinne einer Weiterentwicklung wird ein Ausbau<br />

der vorhandenen Instrumente, nämlich eine<br />

Erweiterung der Verbandsklage, die Aufwertung<br />

des Behindertenanwaltes sowie die Einführung<br />

von Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen<br />

als sinnvoll erachtet.<br />

Rolle des Bundessozialamtes<br />

Seit Inkrafttreten des Gesetzespakets am<br />

1. Jänner 2006 gab es mit Stand 31. Jänner <strong>2012</strong><br />

1.048 Schlichtungsverfahren. Davon waren am<br />

Stichtag 978 (93,3%) erledigt. Von allen Anträgen<br />

betrafen 522 das BEinstG (59,8%) sowie 526<br />

das BGStG (50,2%). In den letzten Jahren ist ein<br />

Rückgang der Anträge in Bezug auf das BEinstG<br />

und ein Zuwachs betreffend das BGStG sowie<br />

auch bei den Anträgen insgesamt zu beobachten.<br />

Der Anteil der BGStG-Fälle stieg zuletzt stetig.<br />

Das Antragsaufkommen im ersten Halbjahr<br />

<strong>2012</strong> liegt im Trend der Vorjahre.<br />

Von allen erledigten Fällen konnte in 510 Fällen<br />

(47,6% der erledigten Fälle) eine Einigung<br />

und in 428 Fällen (39,9%) keine Einigung erzielt<br />

werden. In 134 Fällen (12,5%) wurde das<br />

Schlichtungsbegehren zurückgezogen, wobei<br />

erfahrungsgemäß solche Rückziehungen überwiegend<br />

aufgrund einer Einigung im Vorfeld<br />

erfolgen. 76 Verfahren (6,4% aller Fälle) waren<br />

zum Stichtag offen.<br />

Jahr Anträge gesamt BEinstG BGStG<br />

2006 130 89 68,5% 41 31,5%<br />

2007 130 75 57,7% 55 42,3%<br />

2008 182 97 53,3% 85 46,7%<br />

2009 185 102 55,1% 83 44,9%<br />

2010 197 86 43,7% 111 56,3%<br />

<strong>2011</strong> 204 66 32,4% 138 67,3%<br />

<strong>2012</strong> 1) 120 37 30,8% 83 69,2%<br />

Quelle: BMASK<br />

1) Stand: 30.6.<strong>2012</strong><br />

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