SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
Aus diesem Grund hat die Regulierungsbehörde<br />
in der neuen Nummernübertragungsverordnung<br />
3 von der automatischen Tarifansage abgesehen.<br />
Eine Netzansage ist auf ausdrücklichen<br />
Wunsch der TelefonkundInnen jedoch weiterhin<br />
kostenlos möglich.<br />
Verbot zum Mitwiegen von Verpackungsmaterial<br />
(Tara-Taste)<br />
Seit 1. Jänner <strong>2012</strong> besteht gemäß § 43 des Maßund<br />
Eichgesetzes das Verbot des Mitwiegens von<br />
Verpackungsmaterial. Damit wurde ein jahrzehntelanges<br />
Problem von KonsumentInnen, die über<br />
das Mitwiegen von Verpackungsmaterial bei Einkäufen<br />
von Wurst oder Käse in der Feinkostabteilung<br />
mitunter sehr verärgert waren, beseitigt.<br />
Das bisherige Mitwiegen des Verpackungsmaterials<br />
hatte dazu geführt, dass KonsumentInnen<br />
nicht exakt die gewünschte Menge der Ware bekamen;<br />
auch variierte je nach Art der Ware auch<br />
der Preis für das Verpackungsmaterial. Eine im<br />
Auftrag des BMASK vom Verein für Konsumenteninformation<br />
durchgeführte Erhebung hat dies<br />
bestätigt. So wog bei Käufen von 100 Gramm<br />
Extrawurst bzw. Prosciutto das Verpackungsmaterial<br />
durchschnittlich fünf bis sechs Gramm. Im<br />
Durchschnitt kostete das Verpackungsmaterial<br />
zwischen fünf und 18 Cent.<br />
Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise<br />
<strong>2011</strong> (Spritpreisrechner)<br />
Auf Basis dieser Verordnung des Bundesministers<br />
für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde<br />
<strong>2011</strong> bei der Energie-Control Austria eine Spritpreisdatenbank<br />
inkl. Spritpreisrechner eingerichtet.<br />
Betreiber von Tankstellen haben Treibstoffpreisänderungen<br />
innerhalb von 30 Minuten<br />
in die Datenbank einzutragen. Dadurch können<br />
AutofahrerInnen rasch erfahren, bei welcher<br />
Tankstelle in der Umgebung sie am günstigsten<br />
tanken können. Die Spritpreisdatenbank soll zu<br />
erhöhter Transparenz bei den Treibstoffpreisen<br />
und dadurch zu mehr Wettbewerb führen.<br />
Lebensmittelkennzeichnung<br />
Die EU-Verordnung 1169/<strong>2011</strong> EG regelt die<br />
Lebensmittelkennzeichnung umfassend. Die<br />
Verordnung wird am 13. Dezember 2014 rechtswirksam,<br />
die Nährwertkennzeichnung ist bis 13.<br />
Dezember 2016 umzusetzen.<br />
Die Verordnung gilt für alle Tätigkeiten der Lebensmittel-Unternehmen,<br />
die die Information der VerbraucherInnen<br />
über Lebensmittel betreffen. Der<br />
erweiterte Anwendungsbereich umfasst nicht nur<br />
(wie bisher) verpackte, sondern auch unverpackte<br />
Lebensmittel – einschließlich Lebensmittel in<br />
Gemeinschaftsverpflegungen (Gastronomie, Kantinen,<br />
Krankenhäusern, Schulen etc.).<br />
Die bisherigen Kennzeichnungselemente für<br />
verpackte Lebensmittel werden im Wesentlichen<br />
unverändert beibehalten. Für unverpackte<br />
Lebensmittel wird die verpflichtende Allergenkennzeichnung<br />
neu vorgeschrieben.<br />
Verpflichtende Angaben sind insbesondere die<br />
Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis,<br />
Allergene, die Menge bestimmter<br />
Zutaten, die Nettofüllmenge des Lebensmittels,<br />
das Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungs-<br />
und/oder Verwendungsbedingungen<br />
sowie Name/Firma des in der EU niedergelassenen<br />
Unternehmers. Die Kennzeichnung des<br />
Ursprungs- oder Herkunftslands hat dann zu<br />
erfolgen, wenn das Fehlen dieser Information<br />
irreführend sein könnte. Verpflichtend ist die<br />
Ursprungs-/Herkunftskennzeichnung auch für<br />
unverarbeitetes Schweine-, Schafs-, Ziegen- und<br />
Geflügelfleisch, sowohl frisch als auch gekühlt<br />
oder gefroren. Sind das Ursprungsland oder der<br />
Herkunftsort der primären Zutat und das angegebene<br />
Ursprungsland oder der Herkunftsort<br />
nicht identisch, so ist dieses auch anzugeben.<br />
Verpflichtend ist auch die Nährwertkennzeichnung:<br />
Sie umfasst die Angabe des Brennwerts,<br />
von Fett, gesättigten Fettsäuren, weiters der<br />
Kohlehydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.<br />
Die Informationen müssen an gut sichtbarer Stelle<br />
deutlich, gut lesbar und dauerhaft angebracht<br />
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