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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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KONSUMENTENPOLITIK<br />

Aus diesem Grund hat die Regulierungsbehörde<br />

in der neuen Nummernübertragungsverordnung<br />

3 von der automatischen Tarifansage abgesehen.<br />

Eine Netzansage ist auf ausdrücklichen<br />

Wunsch der TelefonkundInnen jedoch weiterhin<br />

kostenlos möglich.<br />

Verbot zum Mitwiegen von Verpackungsmaterial<br />

(Tara-Taste)<br />

Seit 1. Jänner <strong>2012</strong> besteht gemäß § 43 des Maßund<br />

Eichgesetzes das Verbot des Mitwiegens von<br />

Verpackungsmaterial. Damit wurde ein jahrzehntelanges<br />

Problem von KonsumentInnen, die über<br />

das Mitwiegen von Verpackungsmaterial bei Einkäufen<br />

von Wurst oder Käse in der Feinkostabteilung<br />

mitunter sehr verärgert waren, beseitigt.<br />

Das bisherige Mitwiegen des Verpackungsmaterials<br />

hatte dazu geführt, dass KonsumentInnen<br />

nicht exakt die gewünschte Menge der Ware bekamen;<br />

auch variierte je nach Art der Ware auch<br />

der Preis für das Verpackungsmaterial. Eine im<br />

Auftrag des BMASK vom Verein für Konsumenteninformation<br />

durchgeführte Erhebung hat dies<br />

bestätigt. So wog bei Käufen von 100 Gramm<br />

Extrawurst bzw. Prosciutto das Verpackungsmaterial<br />

durchschnittlich fünf bis sechs Gramm. Im<br />

Durchschnitt kostete das Verpackungsmaterial<br />

zwischen fünf und 18 Cent.<br />

Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise<br />

<strong>2011</strong> (Spritpreisrechner)<br />

Auf Basis dieser Verordnung des Bundesministers<br />

für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde<br />

<strong>2011</strong> bei der Energie-Control Austria eine Spritpreisdatenbank<br />

inkl. Spritpreisrechner eingerichtet.<br />

Betreiber von Tankstellen haben Treibstoffpreisänderungen<br />

innerhalb von 30 Minuten<br />

in die Datenbank einzutragen. Dadurch können<br />

AutofahrerInnen rasch erfahren, bei welcher<br />

Tankstelle in der Umgebung sie am günstigsten<br />

tanken können. Die Spritpreisdatenbank soll zu<br />

erhöhter Transparenz bei den Treibstoffpreisen<br />

und dadurch zu mehr Wettbewerb führen.<br />

Lebensmittelkennzeichnung<br />

Die EU-Verordnung 1169/<strong>2011</strong> EG regelt die<br />

Lebensmittelkennzeichnung umfassend. Die<br />

Verordnung wird am 13. Dezember 2014 rechtswirksam,<br />

die Nährwertkennzeichnung ist bis 13.<br />

Dezember 2016 umzusetzen.<br />

Die Verordnung gilt für alle Tätigkeiten der Lebensmittel-Unternehmen,<br />

die die Information der VerbraucherInnen<br />

über Lebensmittel betreffen. Der<br />

erweiterte Anwendungsbereich umfasst nicht nur<br />

(wie bisher) verpackte, sondern auch unverpackte<br />

Lebensmittel – einschließlich Lebensmittel in<br />

Gemeinschaftsverpflegungen (Gastronomie, Kantinen,<br />

Krankenhäusern, Schulen etc.).<br />

Die bisherigen Kennzeichnungselemente für<br />

verpackte Lebensmittel werden im Wesentlichen<br />

unverändert beibehalten. Für unverpackte<br />

Lebensmittel wird die verpflichtende Allergenkennzeichnung<br />

neu vorgeschrieben.<br />

Verpflichtende Angaben sind insbesondere die<br />

Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis,<br />

Allergene, die Menge bestimmter<br />

Zutaten, die Nettofüllmenge des Lebensmittels,<br />

das Mindesthaltbarkeitsdatum, Aufbewahrungs-<br />

und/oder Verwendungsbedingungen<br />

sowie Name/Firma des in der EU niedergelassenen<br />

Unternehmers. Die Kennzeichnung des<br />

Ursprungs- oder Herkunftslands hat dann zu<br />

erfolgen, wenn das Fehlen dieser Information<br />

irreführend sein könnte. Verpflichtend ist die<br />

Ursprungs-/Herkunftskennzeichnung auch für<br />

unverarbeitetes Schweine-, Schafs-, Ziegen- und<br />

Geflügelfleisch, sowohl frisch als auch gekühlt<br />

oder gefroren. Sind das Ursprungsland oder der<br />

Herkunftsort der primären Zutat und das angegebene<br />

Ursprungsland oder der Herkunftsort<br />

nicht identisch, so ist dieses auch anzugeben.<br />

Verpflichtend ist auch die Nährwertkennzeichnung:<br />

Sie umfasst die Angabe des Brennwerts,<br />

von Fett, gesättigten Fettsäuren, weiters der<br />

Kohlehydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.<br />

Die Informationen müssen an gut sichtbarer Stelle<br />

deutlich, gut lesbar und dauerhaft angebracht<br />

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