SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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ARBEITSMARKTPOLITIK<br />
1.3 ZIELE DER ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKTPOLITIK<br />
Entsprechend den Vorgaben des Arbeitsmarktförderungsgesetzes<br />
(AMFG) hat der Bundesminister<br />
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />
mit allen zu Gebote stehenden Mitteln<br />
zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung<br />
und zur optimalen Funktionsfähigkeit<br />
des Arbeitsmarktes beizutragen.<br />
Nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)<br />
ist es Ziel und Aufgabe des Arbeitsmarktservice<br />
(AMS), im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik<br />
der Bundesregierung zur Verhütung und Beseitigung<br />
von Arbeitslosigkeit unter Wahrung sozialer<br />
und ökonomischer Grundsätze im Sinne<br />
einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auf ein möglichst<br />
vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles<br />
und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot<br />
und -nachfrage hinzuwirken. Dadurch<br />
sollen die Versorgung der Wirtschaft mit<br />
Arbeitskräften sowie die Beschäftigung aller<br />
Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung<br />
stehen, bestmöglich gesichert werden.<br />
Die vom AMS umzusetzende Arbeitsmarktpolitik<br />
konzentriert sich auf<br />
» die Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften<br />
auf Arbeitsplätze;<br />
» die Unterstützung bei der Beseitigung von<br />
Vermittlungshindernissen;<br />
» Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz<br />
am Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktanalysen, eJob-<br />
Room etc.);<br />
» die Verringerung der qualitativen Ungleichgewichte<br />
zwischen Arbeitskräfteangebot und<br />
-nachfrage durch arbeitsmarktbezogene Umund<br />
Nachschulungen bzw. Höherqualifizierung<br />
sowie<br />
» die Sicherung des Lebensstandards der arbeitslos<br />
vorgemerkten Personen im Rahmen<br />
der Arbeitslosenversicherung.<br />
Derzeit folgt die Arbeitsmarktpolitik den Zielvorgaben<br />
des Bundesministers für Arbeit und<br />
Sozia les aus dem Jahr 2010:<br />
» Halten der Spitzenposition des AMS im europäischen<br />
Vergleich;<br />
» Weiterentwicklung der „Early Intervention<br />
Strategie“ (möglichst rasche Unterstützung<br />
und Vermittlung) zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit;<br />
» Herstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt,<br />
einschließlich des gleichen Zugangs<br />
zu Beschäftigung und Berufen sowie<br />
Aufbrechen der Segregation;<br />
» zielgruppenspezifische Förderung von Frauen,<br />
Jugendlichen, Älteren, MigrantInnen und Menschen<br />
mit gesundheitlichen Einschränkungen;<br />
» besondere Vorgaben für Management und<br />
Organisation des AMS; beispielsweise die<br />
Verbesserung von Qualität, Effizienz und<br />
Nachhaltigkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen,<br />
Qualitätsvermittlung, Organisationsentwicklung<br />
mit verstärkter Nutzung der<br />
elektronischen Dienste des AMS.<br />
Siehe auch: www.bmask.gv.at > Arbeit > Arbeitsmarkt<br />
> Zielvorgaben<br />
1.3.1 UMSETZUNG DER<br />
ARBEITSMARKTPOLITISCHEN<br />
JAHRESZIELE <strong>2011</strong> DES AMS<br />
Auf Basis der oben beschriebenen Zielvorgaben<br />
des Bundesministers beschließt der Verwaltungsrat<br />
des AMS jährlich gemeinsam mit den<br />
Sozialpartnerorganisationen die arbeitsmarktpolitischen<br />
Ziele des AMS.<br />
Um Beschäftigung wirksam fördern zu können,<br />
ist das AMS bestrebt, seine Position als<br />
führendes Dienstleistungsunternehmen und<br />
Drehscheibe auf dem Arbeitsmarkt zu festigen<br />
und auszubauen. Dem AMS ist es in den letzten<br />
Jahren durch sein Engagement gelungen,<br />
österreichische Unternehmen verstärkt bei der<br />
Personalrekrutierung zu unterstützen. Die Stellenakquisition<br />
im qualifizierten Bereich für Arbeit<br />
suchende Menschen stand auch im Jahr<br />
<strong>2011</strong> im Zentrum seiner Tätigkeit.<br />
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