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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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ARBEITSMARKTPOLITIK<br />

1.3 ZIELE DER ÖSTERREICHISCHEN ARBEITSMARKTPOLITIK<br />

Entsprechend den Vorgaben des Arbeitsmarktförderungsgesetzes<br />

(AMFG) hat der Bundesminister<br />

für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />

mit allen zu Gebote stehenden Mitteln<br />

zur Erreichung und Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung<br />

und zur optimalen Funktionsfähigkeit<br />

des Arbeitsmarktes beizutragen.<br />

Nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG)<br />

ist es Ziel und Aufgabe des Arbeitsmarktservice<br />

(AMS), im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik<br />

der Bundesregierung zur Verhütung und Beseitigung<br />

von Arbeitslosigkeit unter Wahrung sozialer<br />

und ökonomischer Grundsätze im Sinne<br />

einer aktiven Arbeitsmarktpolitik auf ein möglichst<br />

vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles<br />

und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot<br />

und -nachfrage hinzuwirken. Dadurch<br />

sollen die Versorgung der Wirtschaft mit<br />

Arbeitskräften sowie die Beschäftigung aller<br />

Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung<br />

stehen, bestmöglich gesichert werden.<br />

Die vom AMS umzusetzende Arbeitsmarktpolitik<br />

konzentriert sich auf<br />

» die Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften<br />

auf Arbeitsplätze;<br />

» die Unterstützung bei der Beseitigung von<br />

Vermittlungshindernissen;<br />

» Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz<br />

am Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktanalysen, eJob-<br />

Room etc.);<br />

» die Verringerung der qualitativen Ungleichgewichte<br />

zwischen Arbeitskräfteangebot und<br />

-nachfrage durch arbeitsmarktbezogene Umund<br />

Nachschulungen bzw. Höherqualifizierung<br />

sowie<br />

» die Sicherung des Lebensstandards der arbeitslos<br />

vorgemerkten Personen im Rahmen<br />

der Arbeitslosenversicherung.<br />

Derzeit folgt die Arbeitsmarktpolitik den Zielvorgaben<br />

des Bundesministers für Arbeit und<br />

Sozia les aus dem Jahr 2010:<br />

» Halten der Spitzenposition des AMS im europäischen<br />

Vergleich;<br />

» Weiterentwicklung der „Early Intervention<br />

Strategie“ (möglichst rasche Unterstützung<br />

und Vermittlung) zur Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit;<br />

» Herstellung der Chancengleichheit am Arbeitsmarkt,<br />

einschließlich des gleichen Zugangs<br />

zu Beschäftigung und Berufen sowie<br />

Aufbrechen der Segregation;<br />

» zielgruppenspezifische Förderung von Frauen,<br />

Jugendlichen, Älteren, MigrantInnen und Menschen<br />

mit gesundheitlichen Einschränkungen;<br />

» besondere Vorgaben für Management und<br />

Organisation des AMS; beispielsweise die<br />

Verbesserung von Qualität, Effizienz und<br />

Nachhaltigkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen,<br />

Qualitätsvermittlung, Organisationsentwicklung<br />

mit verstärkter Nutzung der<br />

elektronischen Dienste des AMS.<br />

Siehe auch: www.bmask.gv.at > Arbeit > Arbeitsmarkt<br />

> Zielvorgaben<br />

1.3.1 UMSETZUNG DER<br />

ARBEITSMARKTPOLITISCHEN<br />

JAHRESZIELE <strong>2011</strong> DES AMS<br />

Auf Basis der oben beschriebenen Zielvorgaben<br />

des Bundesministers beschließt der Verwaltungsrat<br />

des AMS jährlich gemeinsam mit den<br />

Sozialpartnerorganisationen die arbeitsmarktpolitischen<br />

Ziele des AMS.<br />

Um Beschäftigung wirksam fördern zu können,<br />

ist das AMS bestrebt, seine Position als<br />

führendes Dienstleistungsunternehmen und<br />

Drehscheibe auf dem Arbeitsmarkt zu festigen<br />

und auszubauen. Dem AMS ist es in den letzten<br />

Jahren durch sein Engagement gelungen,<br />

österreichische Unternehmen verstärkt bei der<br />

Personalrekrutierung zu unterstützen. Die Stellenakquisition<br />

im qualifizierten Bereich für Arbeit<br />

suchende Menschen stand auch im Jahr<br />

<strong>2011</strong> im Zentrum seiner Tätigkeit.<br />

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