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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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ARBEITSMARKTPOLITIK<br />

Territoriale Beschäftigungspakte in<br />

Österreich<br />

Territoriale Beschäftigungspakte (TEPs) sind vertraglich<br />

vereinbarte regionale Partnerschaften<br />

zur Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik<br />

mit anderen Politikbereichen, um<br />

zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage in den<br />

Regionen beizutragen. Die partnerschaftliche<br />

Zusammenarbeit erhöht die Wirksamkeit und<br />

Effizienz des Mitteleinsatzes, verbessert die Betreuung<br />

bestimmter Zielgruppen und erhält und<br />

schafft Arbeitsplätze.<br />

Neben den bereits erwähnten Maßnahmenpaketen<br />

konnten die Territorialen Beschäftigungspakte<br />

im Jahr <strong>2011</strong> durch ihre etablierten Partnerschaftsstrukturen<br />

wesentlich zur Sicherung<br />

der Arbeitsmarktlage in den Regionen beitragen<br />

und koordinierten über 927 Mio. EUR an Finanzmitteln<br />

für vielfältige arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische<br />

Maßnahmen. Ebenso wurde<br />

im Rahmen der Territorialen Beschäftigungspakte<br />

die nachhaltige Verankerung von Innovationen<br />

unterstützt.<br />

Neben dem ESF-Programm „Beschäftigung Österreich<br />

2007-2013“ wird in Österreich mit „Phasing<br />

Out Burgenland 2007-2013“ noch ein zweites<br />

ESF-Programm umgesetzt. Darin wird die<br />

Region mit verschiedenen Initiativen gefördert,<br />

um Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Wirtschaft<br />

bei der Anpassung an die Veränderungen, nicht<br />

zuletzt seit der EU-Erweiterung, zu unterstützen.<br />

1.7.2 DER BEITRAG DES EUROPÄISCHEN<br />

FONDS FÜR DIE ANPASSUNG AN<br />

DIE GLOBALISIERUNG (EGF)<br />

Die EU hat 2007 einen allen Mitgliedstaaten<br />

zugänglichen Europäischen Fonds für die Anpassung<br />

an die Globalisierung eingerichtet, aus<br />

dem Förderungen für arbeitslos gewordenen ArbeitnehmerInnen<br />

im Gefolge der Globalisierung<br />

zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten<br />

sind für die Verwaltung und Kontrolle der mit<br />

Gemeinschaftsmitteln unterstützten Maßnahmen<br />

zuständig. Die Laufzeit des EGF ist an die<br />

Geltungsdauer des Finanzrahmens vom 1. Jänner<br />

2007 bis zum 31. Dezember 2013 geknüpft.<br />

In Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />

wurde der Anwendungsbereich des<br />

EGF im Jahr 2009 erweitert. Es konnten fortan<br />

auch ArbeitnehmerInnen unterstützt werden,<br />

die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise gekündigt wurden, sofern der<br />

Antrag des Mitgliedstaates bestimmte Kriterien<br />

erfüllt. Diese Ausweitung des Anwendungsbereichs<br />

war zeitlich befristet und endete mit<br />

31. Dezember <strong>2011</strong>.<br />

Von Seiten Österreichs wurden in den letzten<br />

Jahren mehrere Anträge auf Unterstützung durch<br />

den EGF bei der Europäischen Kommission eingebracht:<br />

EGF Anträge 2007-<strong>2011</strong>, in Mio. EUR<br />

Antragssumme davon max. EGF finanziert (65%)<br />

Automobil Steiermark 8,8 5,7<br />

Stahlstiftung Steiermark/Niederösterreich 12,7 8,3<br />

Austria Technologie und Systemtechnik AG 1,9 1,2<br />

TransportarbeiterInnen Oberösterreich/Niederösterreich 5,6 3,6<br />

Austria Tabak 7,2 4,7<br />

Sozialleistungen Steiermark 10,5 6,8<br />

Gesamt 46,7 30,4<br />

Quelle: BMASK<br />

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