SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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ARBEITSMARKTPOLITIK<br />
Territoriale Beschäftigungspakte in<br />
Österreich<br />
Territoriale Beschäftigungspakte (TEPs) sind vertraglich<br />
vereinbarte regionale Partnerschaften<br />
zur Verknüpfung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik<br />
mit anderen Politikbereichen, um<br />
zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage in den<br />
Regionen beizutragen. Die partnerschaftliche<br />
Zusammenarbeit erhöht die Wirksamkeit und<br />
Effizienz des Mitteleinsatzes, verbessert die Betreuung<br />
bestimmter Zielgruppen und erhält und<br />
schafft Arbeitsplätze.<br />
Neben den bereits erwähnten Maßnahmenpaketen<br />
konnten die Territorialen Beschäftigungspakte<br />
im Jahr <strong>2011</strong> durch ihre etablierten Partnerschaftsstrukturen<br />
wesentlich zur Sicherung<br />
der Arbeitsmarktlage in den Regionen beitragen<br />
und koordinierten über 927 Mio. EUR an Finanzmitteln<br />
für vielfältige arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische<br />
Maßnahmen. Ebenso wurde<br />
im Rahmen der Territorialen Beschäftigungspakte<br />
die nachhaltige Verankerung von Innovationen<br />
unterstützt.<br />
Neben dem ESF-Programm „Beschäftigung Österreich<br />
2007-2013“ wird in Österreich mit „Phasing<br />
Out Burgenland 2007-2013“ noch ein zweites<br />
ESF-Programm umgesetzt. Darin wird die<br />
Region mit verschiedenen Initiativen gefördert,<br />
um Bevölkerung, Arbeitsmarkt und Wirtschaft<br />
bei der Anpassung an die Veränderungen, nicht<br />
zuletzt seit der EU-Erweiterung, zu unterstützen.<br />
1.7.2 DER BEITRAG DES EUROPÄISCHEN<br />
FONDS FÜR DIE ANPASSUNG AN<br />
DIE GLOBALISIERUNG (EGF)<br />
Die EU hat 2007 einen allen Mitgliedstaaten<br />
zugänglichen Europäischen Fonds für die Anpassung<br />
an die Globalisierung eingerichtet, aus<br />
dem Förderungen für arbeitslos gewordenen ArbeitnehmerInnen<br />
im Gefolge der Globalisierung<br />
zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten<br />
sind für die Verwaltung und Kontrolle der mit<br />
Gemeinschaftsmitteln unterstützten Maßnahmen<br />
zuständig. Die Laufzeit des EGF ist an die<br />
Geltungsdauer des Finanzrahmens vom 1. Jänner<br />
2007 bis zum 31. Dezember 2013 geknüpft.<br />
In Zusammenhang mit der Finanz- und Wirtschaftskrise<br />
wurde der Anwendungsbereich des<br />
EGF im Jahr 2009 erweitert. Es konnten fortan<br />
auch ArbeitnehmerInnen unterstützt werden,<br />
die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise gekündigt wurden, sofern der<br />
Antrag des Mitgliedstaates bestimmte Kriterien<br />
erfüllt. Diese Ausweitung des Anwendungsbereichs<br />
war zeitlich befristet und endete mit<br />
31. Dezember <strong>2011</strong>.<br />
Von Seiten Österreichs wurden in den letzten<br />
Jahren mehrere Anträge auf Unterstützung durch<br />
den EGF bei der Europäischen Kommission eingebracht:<br />
EGF Anträge 2007-<strong>2011</strong>, in Mio. EUR<br />
Antragssumme davon max. EGF finanziert (65%)<br />
Automobil Steiermark 8,8 5,7<br />
Stahlstiftung Steiermark/Niederösterreich 12,7 8,3<br />
Austria Technologie und Systemtechnik AG 1,9 1,2<br />
TransportarbeiterInnen Oberösterreich/Niederösterreich 5,6 3,6<br />
Austria Tabak 7,2 4,7<br />
Sozialleistungen Steiermark 10,5 6,8<br />
Gesamt 46,7 30,4<br />
Quelle: BMASK<br />
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