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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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SOZIALENTSCHÄDIGUNG<br />

7. SOZIALENTSCHÄDIGUNG<br />

Im österreichischen System der sozialen Sicherheit<br />

bildet die Sozialentschädigung, die traditionell<br />

auch als Versorgungswesen bezeichnet wird,<br />

eine wichtige Säule der staatlichen Sozialleistungen.<br />

Bei der Sozialentschädigung handelt es<br />

sich um Maßnahmen zur finanziellen Abgeltung<br />

von Schäden, die Personen im Zusammenhang<br />

mit Maßnahmen des Staates oder in Belangen, in<br />

denen der Staat eine besondere Verantwortung<br />

wahrzunehmen hat, erlitten haben. Als wesentlichste<br />

Verbesserung in letzter Zeit ist die mit 1.<br />

Juni 2009 in Kraft getretene Einführung einer Pauschalentschädigung<br />

für Schmerzengeld im Verbrechensopfergesetz<br />

hervorzuheben.<br />

Mit 1. April <strong>2012</strong> ist der Vollzug des Opferfürsorgegesetzes<br />

von den Ämtern der Landesregierung<br />

auf das Bundessozialamt übergegangen.<br />

Auf Grund dieser Maßnahme der Verwaltungsreform<br />

ist die gesamte Sozialentschädigung nunmehr beim<br />

Bundessozialamt konzentriert. Dadurch können im<br />

Bereich der Opferfürsorge Synergieeffekte genutzt<br />

und die Verfahren beschleunigt werden. Weiters<br />

steht den Anspruchsberechtigten nach dem Opferfürsorgegesetz<br />

auch das übrige Beratungs- und Betreuungsangebot<br />

des Bundessozialamtes für Menschen<br />

mit Behinderungen zur Verfügung, das über<br />

die neun Landesstellen bürgernah ausgestaltet ist.<br />

7.1 OPFERFÜRSORGE<br />

Durch das 1945 geschaffene Opferfürsorgegesetz<br />

(OFG) werden die Opfer des Widerstandskampfes<br />

und der politischen Verfolgung, die in<br />

der Zeit vom 6. März 1933 bis zum 9. Mai 1945<br />

geschädigt wurden, umfassend versorgt.<br />

Mit Stichtag 1. Jänner 2010 bezogen 1.884 Personen,<br />

mit Stichtag 1. Jänner <strong>2011</strong> 1.967 Personen<br />

und mit Stichtag 1. Jänner <strong>2012</strong> 1.914 Personen<br />

wiederkehrende Geldleistungen nach dem OFG.<br />

Für den gesamten Bereich der Opferfürsorge belief<br />

sich der finanzielle Aufwand im Jahr 2010 auf<br />

19,6 Mio. EUR und im Jahr <strong>2011</strong> auf 19,0 Mio. EUR.<br />

7.2 KRIEGSOPFERVERSORGUNG<br />

Österreichische Staatsbürger, die für die Republik<br />

Österreich, die vormalige österreichisch-ungarische<br />

Monarchie oder nach dem 13. März 1938 für<br />

die ehemalige deutsche Wehrmacht militärischen<br />

Dienst geleistet und dadurch eine Gesundheitsschädigung<br />

erlitten haben, gelten als Kriegsopfer<br />

nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz. Auch<br />

Zivilpersonen, die durch militärische Handlungen<br />

oder durch Einwirkung von Waffen unverschuldet<br />

eine Gesundheitsschädigung erlitten haben, gehören<br />

zu diesem Personenkreis.<br />

Die Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz<br />

1957 (KOVG 1957) wurden in den<br />

Jahren 2010 bis <strong>2012</strong> jeweils mit dem für den Bereich<br />

der Pensionen festgesetzten Anpassungsfaktor<br />

erhöht (+ 1,5%, 1,2% bzw. 2,7%).<br />

Mit Stichtag 1. Jänner 2010 bezogen 31.863 Personen<br />

(davon 19.637 Hinterbliebene), mit Stichtag<br />

1. Jänner <strong>2011</strong> 28.725 Personen (davon 18.095<br />

Hinterbliebene) und mit Stichtag 1. Jänner <strong>2012</strong><br />

25.696 Personen (davon 16.546 Hinterbliebene)<br />

Rentenleistungen nach dem KOVG 1957.<br />

Der finanzielle Gesamtaufwand im Bereich der<br />

Kriegsopferversorgung betrug 182 Mio. EUR im<br />

Jahr 2010 und 162,9 Mio. EUR im Jahr <strong>2011</strong>.<br />

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