SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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BEHINDERTENPOLITIK<br />
Zum Einsatz externer Mediation kam es in 24<br />
Fällen (2,0% aller Fälle), 15 Mediationen führten<br />
zu einer Einigung, sechs blieben ohne Einigung,<br />
ein Fall ist offen. Aufgrund des guten Funktionierens<br />
des Instruments Schlichtung sind nur wenige<br />
Gerichtsverfahren im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts<br />
anhängig.<br />
Das Bundessozialamt hat sich damit erfolgreich<br />
als zentrale Anlaufstelle in Sachen Diskriminierungsschutz<br />
für Menschen mit Behinderungen<br />
positioniert.<br />
6.6 INTEGRATIVE BETRIEBE<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> wurden die Bemühungen zur Abfederung<br />
der Auswirkungen der Wirtschaftskrise<br />
auf die Integrativen Betriebe fortgesetzt. Aktuell<br />
haben noch zwei Integrative Betriebe wirtschaftliche<br />
Probleme. In beiden wurde bereits eine umfassende<br />
interne Restrukturierung eingeleitet.<br />
Im Hinblick auf die Förderung der Integrativen<br />
Betriebe ab <strong>2012</strong> wurde das zugrundeliegende<br />
Fördermodell im Detail evaluiert und die Ansätze<br />
auf einen aktuellen Stand gebracht. Für eine effektive<br />
und nachhaltige Umsetzung von gleichstellungspolitischen<br />
Zielen in den Integrativen<br />
Betrieben ist es künftig vorgesehen, in den Förderverträgen<br />
die Integrativen Betriebe zur Verfolgung<br />
von Gender Mainstreaming in all ihren<br />
Handlungsfeldern zu verpflichten. Durch ein begleitendes<br />
Reporting soll die Umsetzung dieser<br />
Verpflichtung überprüft werden können.<br />
Derzeit gibt es acht Integrative Betriebe mit 25 Betriebsstätten.<br />
Per 1. Jänner <strong>2012</strong> wurden von den<br />
Integrativen Betrieben im Modul Beschäftigung<br />
insgesamt 2.118 Arbeitsplätze bereitgestellt,<br />
davon 1.574 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.<br />
Weiters wurden im Modul Berufsvorbereitung<br />
insgesamt 190 Ausbildungsplätze für<br />
Menschen mit Behinderung angeboten.<br />
Im Jahr <strong>2011</strong> betrugen die Ausgaben des Ausgleichstaxfonds<br />
für das Modul Beschäftigung<br />
der Integrativen Betriebe 29,6 Mio. EUR.<br />
6.7 BUNDESBERUFUNGSKOMMISSION FÜR SOZIALENTSCHÄDI-<br />
GUNGS- UND BEHINDERTENANGELEGENHEITEN<br />
Mit 1. Jänner 2003 wurde beim damaligen Bundesministerium<br />
für soziale Sicherheit, Generationen<br />
und Konsumentenschutz die Bundesberufungskommission<br />
für Sozialentschädigungs- und<br />
Behindertenangelegenheiten errichtet (BGBl. I<br />
Nr. 150/2002). Damit wurde der im Rahmen der<br />
Bundessozialämterreform vorgesehenen Beseitigung<br />
von Doppelgleisigkeiten zwischen Bund<br />
und Ländern Rechnung getragen.<br />
Zur Nutzung von Synergieeffekten und zur Effizienzsteigerung<br />
sowie zur Verbesserung der<br />
Qualität und Gewährleistung einer einheitlichen<br />
Spruchpraxis wurden die Entscheidungen<br />
über Rechtsmittel bei einer für das gesamte<br />
Bundesgebiet zuständigen Berufungsbehörde<br />
konzentriert.<br />
Die Bundesberufungskommission entscheidet<br />
in zweiter und letzter Instanz in Angelegenheiten<br />
des Kriegsopferversorgungsgesetzes, des<br />
Heeresversorgungsgesetzes, des Impfschadengesetzes,<br />
des Verbrechensopfergesetzes, des<br />
Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes.<br />
Die Entscheidungen erfolgen in Senaten. Den Interessenvertretungen<br />
der betroffenen Personen<br />
wurde durch die Nominierung von BeisitzerInnen<br />
für die Senate die Möglichkeit der Mitwirkung<br />
bei der Entscheidungsfindung eingeräumt.<br />
Die Bundesberufungskommission umfasst einen<br />
Senat für den Bereich des sozialen Entschädigungsrechtes,<br />
einen Senat für das Ausgleichstaxen-<br />
und Prämienverfahren sowie vier Senate<br />
für das Feststellungs- und Passverfahren.<br />
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