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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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BEHINDERTENPOLITIK<br />

Zum Einsatz externer Mediation kam es in 24<br />

Fällen (2,0% aller Fälle), 15 Mediationen führten<br />

zu einer Einigung, sechs blieben ohne Einigung,<br />

ein Fall ist offen. Aufgrund des guten Funktionierens<br />

des Instruments Schlichtung sind nur wenige<br />

Gerichtsverfahren im Bereich des Behindertengleichstellungsrechts<br />

anhängig.<br />

Das Bundessozialamt hat sich damit erfolgreich<br />

als zentrale Anlaufstelle in Sachen Diskriminierungsschutz<br />

für Menschen mit Behinderungen<br />

positioniert.<br />

6.6 INTEGRATIVE BETRIEBE<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> wurden die Bemühungen zur Abfederung<br />

der Auswirkungen der Wirtschaftskrise<br />

auf die Integrativen Betriebe fortgesetzt. Aktuell<br />

haben noch zwei Integrative Betriebe wirtschaftliche<br />

Probleme. In beiden wurde bereits eine umfassende<br />

interne Restrukturierung eingeleitet.<br />

Im Hinblick auf die Förderung der Integrativen<br />

Betriebe ab <strong>2012</strong> wurde das zugrundeliegende<br />

Fördermodell im Detail evaluiert und die Ansätze<br />

auf einen aktuellen Stand gebracht. Für eine effektive<br />

und nachhaltige Umsetzung von gleichstellungspolitischen<br />

Zielen in den Integrativen<br />

Betrieben ist es künftig vorgesehen, in den Förderverträgen<br />

die Integrativen Betriebe zur Verfolgung<br />

von Gender Mainstreaming in all ihren<br />

Handlungsfeldern zu verpflichten. Durch ein begleitendes<br />

Reporting soll die Umsetzung dieser<br />

Verpflichtung überprüft werden können.<br />

Derzeit gibt es acht Integrative Betriebe mit 25 Betriebsstätten.<br />

Per 1. Jänner <strong>2012</strong> wurden von den<br />

Integrativen Betrieben im Modul Beschäftigung<br />

insgesamt 2.118 Arbeitsplätze bereitgestellt,<br />

davon 1.574 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.<br />

Weiters wurden im Modul Berufsvorbereitung<br />

insgesamt 190 Ausbildungsplätze für<br />

Menschen mit Behinderung angeboten.<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> betrugen die Ausgaben des Ausgleichstaxfonds<br />

für das Modul Beschäftigung<br />

der Integrativen Betriebe 29,6 Mio. EUR.<br />

6.7 BUNDESBERUFUNGSKOMMISSION FÜR SOZIALENTSCHÄDI-<br />

GUNGS- UND BEHINDERTENANGELEGENHEITEN<br />

Mit 1. Jänner 2003 wurde beim damaligen Bundesministerium<br />

für soziale Sicherheit, Generationen<br />

und Konsumentenschutz die Bundesberufungskommission<br />

für Sozialentschädigungs- und<br />

Behindertenangelegenheiten errichtet (BGBl. I<br />

Nr. 150/2002). Damit wurde der im Rahmen der<br />

Bundessozialämterreform vorgesehenen Beseitigung<br />

von Doppelgleisigkeiten zwischen Bund<br />

und Ländern Rechnung getragen.<br />

Zur Nutzung von Synergieeffekten und zur Effizienzsteigerung<br />

sowie zur Verbesserung der<br />

Qualität und Gewährleistung einer einheitlichen<br />

Spruchpraxis wurden die Entscheidungen<br />

über Rechtsmittel bei einer für das gesamte<br />

Bundesgebiet zuständigen Berufungsbehörde<br />

konzentriert.<br />

Die Bundesberufungskommission entscheidet<br />

in zweiter und letzter Instanz in Angelegenheiten<br />

des Kriegsopferversorgungsgesetzes, des<br />

Heeresversorgungsgesetzes, des Impfschadengesetzes,<br />

des Verbrechensopfergesetzes, des<br />

Behinderteneinstellungsgesetzes und des Bundesbehindertengesetzes.<br />

Die Entscheidungen erfolgen in Senaten. Den Interessenvertretungen<br />

der betroffenen Personen<br />

wurde durch die Nominierung von BeisitzerInnen<br />

für die Senate die Möglichkeit der Mitwirkung<br />

bei der Entscheidungsfindung eingeräumt.<br />

Die Bundesberufungskommission umfasst einen<br />

Senat für den Bereich des sozialen Entschädigungsrechtes,<br />

einen Senat für das Ausgleichstaxen-<br />

und Prämienverfahren sowie vier Senate<br />

für das Feststellungs- und Passverfahren.<br />

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