SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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ARBEITSMARKTPOLITIK<br />
Hochqualifizierte<br />
Besonders Hochqualifizierte erhalten bei Erreichung<br />
der Mindestpunktzahl zunächst ein auf<br />
sechs Monate befristetes Visum zur Arbeitssuche.<br />
Finden sie innerhalb dieser Zeit eine Arbeitgeberin<br />
oder einen Arbeitgeber, die/der sie entsprechend<br />
ihrer Qualifikation beschäftigt, erhalten sie<br />
ohne Arbeitsmarktprüfung eine „RWR-Karte“ und<br />
nach einem Jahr eine „RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem<br />
Arbeitsmarktzugang, wenn sie zumindest<br />
zehn Monate qualifiziert beschäftigt waren.<br />
Fachkräfte in Mangelberufen<br />
Fachkräfte in Mangelberufen müssen eine entsprechende<br />
Berufsausbildung nachweisen und<br />
die im Gesetz festgesetzte Mindestpunkteanzahl<br />
erreichen. Sie erhalten ohne Arbeitsmarktprüfung<br />
zunächst für ein Jahr eine „RWR-Karte“ für die Beschäftigung<br />
bei einer/einem bestimmten ArbeitgeberIn.<br />
Nach mindestens zehnmonatiger Beschäftigung<br />
in einem Mangelberuf erhalten sie eine<br />
„RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.<br />
Die Mangelberufe werden jährlich<br />
in einer Verordnung des BMASK (im Einvernehmen<br />
mit dem BMWFJ) festgelegt. Die Fachkräfteverordnung<br />
für <strong>2012</strong> gilt seit 16. Juni <strong>2012</strong> und umfasst<br />
26 Mangelberufe, darunter u.a. ElektroinstallateurInnen,<br />
SchlosserInnen, BautischlerInnen, TechnikerInnen<br />
für Maschinenbau, HolzmaschinenarbeiterInnen<br />
sowie Diplomierte KrankenpflegerInnen.<br />
Schlüsselkräfte<br />
Sonstige Schlüsselkräfte müssen ebenfalls ein<br />
Punktesystem durchlaufen. Zusätzlich ist jedoch<br />
eine monatliche Mindestentlohnung für<br />
unter 30-Jährige von 50% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage<br />
(<strong>2012</strong>: 2.115 EUR) und für über<br />
30-Jährige von 60% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage<br />
(<strong>2012</strong>: 2.538 EUR) sowie eine Arbeitsmarktprüfung<br />
vorgesehen.<br />
AbsolventInnen österreichischer<br />
Hochschulen<br />
StudienabsolventInnen, die ihr Studium zumindest<br />
zur Hälfte in Österreich absolviert und erfolgreich<br />
abgeschlossen haben, müssen kein<br />
Punktesystem durchlaufen. Sie erhalten ohne<br />
Arbeitsmarktprüfung eine „RWR-Karte“, wenn<br />
ihnen ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes<br />
Arbeitsplatzangebot vorliegt und die<br />
beabsichtigte Beschäftigung ortsüblich, aber<br />
mindestens mit 45% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage<br />
(<strong>2012</strong>: 1.903,50 EUR) entlohnt wird.<br />
Nach mindestens zehnmonatiger ihrer Qualifikation<br />
entsprechender Beschäftigung erhalten<br />
sie ebenfalls eine „RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem<br />
Arbeitsmarktzugang.<br />
Familienangehörige<br />
Die Familienangehörigen (Ehe- bzw. LebenspartnerInnen<br />
und minderjährige Kinder) sowohl der<br />
bereits auf Dauer niedergelassenen als auch der<br />
über das neue Zuwanderungssystem zugelassenen<br />
Hochqualifizierten, Fachkräfte, Schlüsselkräfte<br />
und StudienabsolventInnen erhalten sofort<br />
eine „RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem<br />
Arbeitsmarktzugang. Damit werden ihre Möglichkeiten<br />
der Existenzsicherung durch eigene<br />
Erwerbstätigkeit und ihre Teilhabe am wirtschaftlichen<br />
und gesellschaftlichen Leben deutlich<br />
verbessert. Angehörige müssen bereits vor der<br />
Zuwanderung Deutschkenntnisse auf A1-Niveau<br />
nachweisen.<br />
Blaue-Karte-EU<br />
Die Blaue-Karte-EU ist eine Aufenthalts- und<br />
Arbeitsbewilligung, die zur befristeten Niederlassung<br />
in einem EU-Staat berechtigt. AnwärterInnen<br />
auf eine Blaue-Karte-EU erhalten diese,<br />
wenn sie ein zumindest dreijähriges Studium abgeschlossen<br />
haben, ihnen ein ihrer Ausbildung<br />
entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorliegt,<br />
die Beschäftigung mit mindestens dem 1,5-fachen<br />
des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts<br />
(<strong>2012</strong>: 53.211 EUR) entlohnt wird und das AMS<br />
der/dem ArbeitgeberIn keine gleichqualifizierte<br />
Arbeit suchend gemeldete inländische oder ausländische<br />
Arbeitskraft vermitteln kann. Sie erhalten<br />
nach zwei Jahren eine „RWR-Karte plus“ mit<br />
unbeschränktem Arbeitsmarktzugang, wenn sie<br />
zumindest 21 Monate entsprechend ihrer Qualifikation<br />
beschäftigt waren.<br />
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