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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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ARBEITSMARKTPOLITIK<br />

Hochqualifizierte<br />

Besonders Hochqualifizierte erhalten bei Erreichung<br />

der Mindestpunktzahl zunächst ein auf<br />

sechs Monate befristetes Visum zur Arbeitssuche.<br />

Finden sie innerhalb dieser Zeit eine Arbeitgeberin<br />

oder einen Arbeitgeber, die/der sie entsprechend<br />

ihrer Qualifikation beschäftigt, erhalten sie<br />

ohne Arbeitsmarktprüfung eine „RWR-Karte“ und<br />

nach einem Jahr eine „RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem<br />

Arbeitsmarktzugang, wenn sie zumindest<br />

zehn Monate qualifiziert beschäftigt waren.<br />

Fachkräfte in Mangelberufen<br />

Fachkräfte in Mangelberufen müssen eine entsprechende<br />

Berufsausbildung nachweisen und<br />

die im Gesetz festgesetzte Mindestpunkteanzahl<br />

erreichen. Sie erhalten ohne Arbeitsmarktprüfung<br />

zunächst für ein Jahr eine „RWR-Karte“ für die Beschäftigung<br />

bei einer/einem bestimmten ArbeitgeberIn.<br />

Nach mindestens zehnmonatiger Beschäftigung<br />

in einem Mangelberuf erhalten sie eine<br />

„RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.<br />

Die Mangelberufe werden jährlich<br />

in einer Verordnung des BMASK (im Einvernehmen<br />

mit dem BMWFJ) festgelegt. Die Fachkräfteverordnung<br />

für <strong>2012</strong> gilt seit 16. Juni <strong>2012</strong> und umfasst<br />

26 Mangelberufe, darunter u.a. ElektroinstallateurInnen,<br />

SchlosserInnen, BautischlerInnen, TechnikerInnen<br />

für Maschinenbau, HolzmaschinenarbeiterInnen<br />

sowie Diplomierte KrankenpflegerInnen.<br />

Schlüsselkräfte<br />

Sonstige Schlüsselkräfte müssen ebenfalls ein<br />

Punktesystem durchlaufen. Zusätzlich ist jedoch<br />

eine monatliche Mindestentlohnung für<br />

unter 30-Jährige von 50% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage<br />

(<strong>2012</strong>: 2.115 EUR) und für über<br />

30-Jährige von 60% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage<br />

(<strong>2012</strong>: 2.538 EUR) sowie eine Arbeitsmarktprüfung<br />

vorgesehen.<br />

AbsolventInnen österreichischer<br />

Hochschulen<br />

StudienabsolventInnen, die ihr Studium zumindest<br />

zur Hälfte in Österreich absolviert und erfolgreich<br />

abgeschlossen haben, müssen kein<br />

Punktesystem durchlaufen. Sie erhalten ohne<br />

Arbeitsmarktprüfung eine „RWR-Karte“, wenn<br />

ihnen ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes<br />

Arbeitsplatzangebot vorliegt und die<br />

beabsichtigte Beschäftigung ortsüblich, aber<br />

mindestens mit 45% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage<br />

(<strong>2012</strong>: 1.903,50 EUR) entlohnt wird.<br />

Nach mindestens zehnmonatiger ihrer Qualifikation<br />

entsprechender Beschäftigung erhalten<br />

sie ebenfalls eine „RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem<br />

Arbeitsmarktzugang.<br />

Familienangehörige<br />

Die Familienangehörigen (Ehe- bzw. LebenspartnerInnen<br />

und minderjährige Kinder) sowohl der<br />

bereits auf Dauer niedergelassenen als auch der<br />

über das neue Zuwanderungssystem zugelassenen<br />

Hochqualifizierten, Fachkräfte, Schlüsselkräfte<br />

und StudienabsolventInnen erhalten sofort<br />

eine „RWR-Karte plus“ mit unbeschränktem<br />

Arbeitsmarktzugang. Damit werden ihre Möglichkeiten<br />

der Existenzsicherung durch eigene<br />

Erwerbstätigkeit und ihre Teilhabe am wirtschaftlichen<br />

und gesellschaftlichen Leben deutlich<br />

verbessert. Angehörige müssen bereits vor der<br />

Zuwanderung Deutschkenntnisse auf A1-Niveau<br />

nachweisen.<br />

Blaue-Karte-EU<br />

Die Blaue-Karte-EU ist eine Aufenthalts- und<br />

Arbeitsbewilligung, die zur befristeten Niederlassung<br />

in einem EU-Staat berechtigt. AnwärterInnen<br />

auf eine Blaue-Karte-EU erhalten diese,<br />

wenn sie ein zumindest dreijähriges Studium abgeschlossen<br />

haben, ihnen ein ihrer Ausbildung<br />

entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorliegt,<br />

die Beschäftigung mit mindestens dem 1,5-fachen<br />

des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts<br />

(<strong>2012</strong>: 53.211 EUR) entlohnt wird und das AMS<br />

der/dem ArbeitgeberIn keine gleichqualifizierte<br />

Arbeit suchend gemeldete inländische oder ausländische<br />

Arbeitskraft vermitteln kann. Sie erhalten<br />

nach zwei Jahren eine „RWR-Karte plus“ mit<br />

unbeschränktem Arbeitsmarktzugang, wenn sie<br />

zumindest 21 Monate entsprechend ihrer Qualifikation<br />

beschäftigt waren.<br />

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