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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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DIE GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG<br />

Antrags auf Invaliditätspension gestellt. Im<br />

gleichen Zeitraum wurden 5.298 Klagen wegen<br />

Abweisung des Antrags auf Invaliditätspension<br />

durch Stattgebung oder Vergleich erledigt.<br />

3.2.11 PENSIONSABGÄNGE,<br />

PENSIONSBEZUGSDAUER UND<br />

PENSIONSABGANGSALTER<br />

Im Jahr <strong>2011</strong> gab es 83.830 Pensionsabgänge<br />

infolge Todes der PensionistInnen. Während ein<br />

60-jähriger Mann 1970 eine Lebenserwartung<br />

von 74,9 Jahren hatte, konnte ein 60-Jähriger im<br />

Jahr <strong>2011</strong> schon mit einer Lebenserwartung von<br />

81,7 Jahren rechnen. Eine 60-jährige Frau konnte<br />

1970 damit rechnen, 78,8 Jahre, <strong>2011</strong> hingegen<br />

85,6 Jahre alt zu werden. Die Lebenserwartung<br />

stieg in den letzten Jahren im Schnitt um rund<br />

zwei Monate pro Jahr.<br />

Durch die Kombination aus gesunkenem Zugangsalter<br />

und steigender Lebenserwartung<br />

hat sich die Pensionsbezugsdauer stark erhöht.<br />

Für die Pensionsversicherung der ArbeiterInnen<br />

liegen Daten vor, die zeigen, dass Alterspensionisten,<br />

die im Laufe des Jahres 1970 gestorben<br />

waren, ihre Pension durchschnittlich 11,1 Jahre<br />

bezogen hatten, während die im Laufe des Jahres<br />

<strong>2011</strong> verstorbenen Alterspensionisten ihre<br />

Pension durchschnittlich 17,2 Jahre bezogen<br />

hatten. Bei den Alterspensionistinnen stieg die<br />

Bezugsdauer von 16,1 Jahren im Jahr 1970 auf<br />

23,4 Jahre im Jahr <strong>2011</strong>. Bei Invaliditätspensionisten<br />

stieg die Bezugsdauer von 11,1 Jahren für<br />

die 1970 Verstorbenen auf 16,9 Jahre für die <strong>2011</strong><br />

Verstorbenen an. Invaliditätspensionistinnen<br />

starben 1970 nach einer Bezugsdauer von 15,1<br />

Jahren, <strong>2011</strong> nach 23,3 Jahren Pensionsbezug.<br />

Die Pensionsbezugsdauer der gesamten Abgangskohorte<br />

<strong>2011</strong> (im Laufe dieses Jahres<br />

verstorbene PensionistInnen) zeigt kaum Unterschiede<br />

zwischen Invaliditäts- und Alterspensionen,<br />

jedoch große Unterschiede zwischen<br />

Männern und Frauen: Bei Invaliditätspensionen<br />

betrug die Bezugsdauer für Männer 17,3 Jahre<br />

und für Frauen 22,8 Jahre, bei den Alterspensionen<br />

für Männer 18,3 Jahre und für Frauen 23,3<br />

Jahre.<br />

3.2.12 HÖHE DER NEUZUERKANNTEN<br />

LEISTUNGEN<br />

Trotz einer leichten Annäherung bestehen noch<br />

immer beträchtliche Unterschiede in der Pensionshöhe<br />

von Männern und Frauen. Frauen haben<br />

beim Pensionsantritt wesentlich weniger<br />

Versicherungsmonate erworben als Männer.<br />

Durch die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten<br />

wird dieser Nachteil aber nur<br />

teilweise ausgeglichen. Die Aussagekraft dieser<br />

Zahlen ist allerdings durch eine Reihe von Faktoren<br />

eingeschränkt:<br />

» Auswirkungen von Reformmaßnahmen auf die<br />

Pensionshöhe und auf das Antrittsverhalten<br />

» unterschiedlich starke Besetzung der Geburtsjahrgänge<br />

im Pensionsalter<br />

» Wohnsitz im In- oder Ausland<br />

» zwischenstaatliche Teilpension(en)<br />

Die durchschnittliche neuzuerkannte Alterspension<br />

(ohne Zulagen und Zuschüsse) betrug <strong>2011</strong><br />

1.255 EUR (Männer: 1.577 EUR, Frauen: 1.001<br />

EUR). Bei den Invaliditätspensionen lag der<br />

Durchschnittswert bei 962 EUR (Männer: 1.095<br />

EUR, Frauen: 726 EUR). Die durchschnittliche<br />

neuzuerkannte Pension betrug <strong>2011</strong> für Witwen<br />

674 EUR, für Witwer 290 EUR und für Waisen 249<br />

EUR.<br />

Im Vergleich zu 2010 stieg die Pensionshöhe bei<br />

den neuzuerkannten Invaliditätspensionen um<br />

3,3% (Männer 2,9%, Frauen 4,2%). Bei den neuzuerkannten<br />

Alterspensionen sank die Pensionshöhe<br />

um 2,0% (Männer 1,5%, Frauen 0,8%),<br />

bei neuzuerkannten Witwerpensionen um 0,7%.<br />

Neuzuerkannte Witwenpensionen stiegen dagegen<br />

um 1,9%. Die durchschnittliche Höhe der<br />

neuzuerkannten Waisenpensionen lag auf dem<br />

Wert des Vorjahres.<br />

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