SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
Sicht kein Bedarf für eine Wohnimmobilienkreditrichtlinie.<br />
Österreich hat dem vorliegenden<br />
Richtlinienentwurf daher nicht zugestimmt. Die<br />
Verhandlungen in den Ratsarbeitsgruppen haben<br />
gezeigt, dass Österreich mit der ablehnenden<br />
Haltung gegenüber diesem Richtlinienvorschlag<br />
in der Minderheit ist.<br />
Grundsätzlich befürwortete Österreich hingegen<br />
den Ansatz, dass dieser Richtlinienvorschlag<br />
erstmals auch Bestimmungen für KreditvermittlerInnen<br />
enthält. Regelungen für KreditvermittlerInnen<br />
sollten aber nicht nur für die Vermittlung<br />
von Wohnimmobilienkreditverträgen gelten,<br />
sondern generell – ähnlich der Versicherungsvermittlungsrichtlinie<br />
(RL 2002/92/EG) – bei der<br />
Vermittlung von Krediten jeglicher Art.<br />
Nachdem die Richtlinie über ein Jahr lang in 17<br />
Ratsarbeitsgruppen verhandelt worden ist, startet<br />
nun unter zyprischer Präsidentschaft der Trilog<br />
4 . Das Europäische Parlament hat zahlreiche<br />
Änderungen, viele davon zu Gunsten der VerbraucherInnen,<br />
vorgeschlagen.<br />
4.2.8 DATENSCHUTZ-<br />
GRUNDVERORDNUNG<br />
Die Europäische Kommission präsentierte Ende<br />
Jänner <strong>2012</strong> Vorschläge für eine umfassende<br />
Reform der EU-Datenschutzvorschriften bestehend<br />
aus der „Datenschutz-Grundverordnung‘“<br />
(KOM(<strong>2012</strong>)11) und einer Richtlinie zum Schutz<br />
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener<br />
Daten durch die zuständigen Behörden<br />
zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung,<br />
Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten<br />
oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr<br />
(KOM(<strong>2012</strong>)10).<br />
Konsumentenrechtlich bedeutsam ist die „Datenschutz-Grundverordnung“,<br />
die vor allem die<br />
Datenschutzrechte bei Online-Aktivitäten stärken<br />
soll. Mit der vorgeschlagenen Verordnung<br />
soll die/der Einzelne bessere Möglichkeiten<br />
erhalten, die eigenen Daten zu kontrollieren.<br />
Zum Beispiel soll ein sogenanntes „Recht auf<br />
Vergessenwerden und Löschung“ die Möglichkeit<br />
implementieren, dass KonsumentInnen<br />
die einmal veröffentlichten Daten jederzeit unwiederbringlich<br />
löschen lassen können. KonsumentInnen<br />
sollen auch einen leichteren Zugang<br />
zu ihren Daten haben und diese Daten jederzeit<br />
übertragen können. Geplant sind weiters datenschutzfreundliche<br />
Voreinstellungen („privacy by<br />
default“), die den größtmöglichen Datenschutz<br />
gewährleisten sollen. Die bisherige Richtlinie<br />
95/46/EG ist aufgrund des technischen Fortschritts<br />
veraltet und bedarf einer Anpassung an<br />
neue Technologien. Der Vorschlag der Kommission<br />
ist aus konsumentenpolitischer Sicht durchaus<br />
ambitioniert.<br />
Unter dänischer Präsidentschaft wird der Verordnungs-Vorschlag<br />
noch nicht in einer Ratstagung<br />
behandelt werden. Der dänische Vorsitz wies allerdings<br />
darauf hin, dass der zeitliche Rahmen<br />
für die Behandlung des Dossiers – angesichts der<br />
nächsten EP-Wahlen 2014 – relativ eng gezogen<br />
sei.<br />
4.2.9 ROAMING IN ÖFFENTLICHEN<br />
MOBILFUNKNETZEN IN DER EU<br />
Am 1. Juli <strong>2012</strong> tritt die neue EU-Roaming-Verordnung<br />
des europäischen Parlaments und des Rates<br />
Nr. 531/<strong>2012</strong> in Kraft. Damit wird die Nutzung<br />
von Handys und Smartphones im Ausland wieder<br />
günstiger. Die Höchstgrenzen für Sprachtelefonie<br />
und SMS werden schrittweise weiter gesenkt und<br />
die Warnpflichten ausgebaut. Ab 1. Juli <strong>2012</strong> zahlen<br />
Kunden nicht mehr als 29 Cent/Minute für abgehende,<br />
8 Cent/Minute für ankommende Anrufe<br />
sowie 9 Cent pro SMS. Ab Juli <strong>2012</strong> wird es außerdem<br />
erstmals eine Höchstgrenze für Datendienste<br />
von 70 Cent/Megabyte geben, die bis 2014 auf 20<br />
Cent gesenkt werden soll. Bis dahin werden RoamingkundInnen<br />
nur mehr 19 Cent für aktive und 5<br />
Cent für passive Sprachtelefonie bzw. 6 Cent für<br />
SMS zahlen (alle Preise ohne MwSt). Durch eine<br />
Ausdehnung der bereits innerhalb der EU geltenden<br />
Warnsysteme bei Überschreitung der Kosten<br />
durch Datendienste auf Nicht-EU Staaten wird<br />
eine weitere Kostenfalle vermieden.<br />
4 Verfahren der ordentlichen Gesetzgebung auf EU-Ebene, unter Beteiligung der Europäischen Kommission, des Rats der Europäischen<br />
Union und des Europäischen Parlaments<br />
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