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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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KONSUMENTENPOLITIK<br />

Sicht kein Bedarf für eine Wohnimmobilienkreditrichtlinie.<br />

Österreich hat dem vorliegenden<br />

Richtlinienentwurf daher nicht zugestimmt. Die<br />

Verhandlungen in den Ratsarbeitsgruppen haben<br />

gezeigt, dass Österreich mit der ablehnenden<br />

Haltung gegenüber diesem Richtlinienvorschlag<br />

in der Minderheit ist.<br />

Grundsätzlich befürwortete Österreich hingegen<br />

den Ansatz, dass dieser Richtlinienvorschlag<br />

erstmals auch Bestimmungen für KreditvermittlerInnen<br />

enthält. Regelungen für KreditvermittlerInnen<br />

sollten aber nicht nur für die Vermittlung<br />

von Wohnimmobilienkreditverträgen gelten,<br />

sondern generell – ähnlich der Versicherungsvermittlungsrichtlinie<br />

(RL 2002/92/EG) – bei der<br />

Vermittlung von Krediten jeglicher Art.<br />

Nachdem die Richtlinie über ein Jahr lang in 17<br />

Ratsarbeitsgruppen verhandelt worden ist, startet<br />

nun unter zyprischer Präsidentschaft der Trilog<br />

4 . Das Europäische Parlament hat zahlreiche<br />

Änderungen, viele davon zu Gunsten der VerbraucherInnen,<br />

vorgeschlagen.<br />

4.2.8 DATENSCHUTZ-<br />

GRUNDVERORDNUNG<br />

Die Europäische Kommission präsentierte Ende<br />

Jänner <strong>2012</strong> Vorschläge für eine umfassende<br />

Reform der EU-Datenschutzvorschriften bestehend<br />

aus der „Datenschutz-Grundverordnung‘“<br />

(KOM(<strong>2012</strong>)11) und einer Richtlinie zum Schutz<br />

natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten durch die zuständigen Behörden<br />

zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung,<br />

Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten<br />

oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr<br />

(KOM(<strong>2012</strong>)10).<br />

Konsumentenrechtlich bedeutsam ist die „Datenschutz-Grundverordnung“,<br />

die vor allem die<br />

Datenschutzrechte bei Online-Aktivitäten stärken<br />

soll. Mit der vorgeschlagenen Verordnung<br />

soll die/der Einzelne bessere Möglichkeiten<br />

erhalten, die eigenen Daten zu kontrollieren.<br />

Zum Beispiel soll ein sogenanntes „Recht auf<br />

Vergessenwerden und Löschung“ die Möglichkeit<br />

implementieren, dass KonsumentInnen<br />

die einmal veröffentlichten Daten jederzeit unwiederbringlich<br />

löschen lassen können. KonsumentInnen<br />

sollen auch einen leichteren Zugang<br />

zu ihren Daten haben und diese Daten jederzeit<br />

übertragen können. Geplant sind weiters datenschutzfreundliche<br />

Voreinstellungen („privacy by<br />

default“), die den größtmöglichen Datenschutz<br />

gewährleisten sollen. Die bisherige Richtlinie<br />

95/46/EG ist aufgrund des technischen Fortschritts<br />

veraltet und bedarf einer Anpassung an<br />

neue Technologien. Der Vorschlag der Kommission<br />

ist aus konsumentenpolitischer Sicht durchaus<br />

ambitioniert.<br />

Unter dänischer Präsidentschaft wird der Verordnungs-Vorschlag<br />

noch nicht in einer Ratstagung<br />

behandelt werden. Der dänische Vorsitz wies allerdings<br />

darauf hin, dass der zeitliche Rahmen<br />

für die Behandlung des Dossiers – angesichts der<br />

nächsten EP-Wahlen 2014 – relativ eng gezogen<br />

sei.<br />

4.2.9 ROAMING IN ÖFFENTLICHEN<br />

MOBILFUNKNETZEN IN DER EU<br />

Am 1. Juli <strong>2012</strong> tritt die neue EU-Roaming-Verordnung<br />

des europäischen Parlaments und des Rates<br />

Nr. 531/<strong>2012</strong> in Kraft. Damit wird die Nutzung<br />

von Handys und Smartphones im Ausland wieder<br />

günstiger. Die Höchstgrenzen für Sprachtelefonie<br />

und SMS werden schrittweise weiter gesenkt und<br />

die Warnpflichten ausgebaut. Ab 1. Juli <strong>2012</strong> zahlen<br />

Kunden nicht mehr als 29 Cent/Minute für abgehende,<br />

8 Cent/Minute für ankommende Anrufe<br />

sowie 9 Cent pro SMS. Ab Juli <strong>2012</strong> wird es außerdem<br />

erstmals eine Höchstgrenze für Datendienste<br />

von 70 Cent/Megabyte geben, die bis 2014 auf 20<br />

Cent gesenkt werden soll. Bis dahin werden RoamingkundInnen<br />

nur mehr 19 Cent für aktive und 5<br />

Cent für passive Sprachtelefonie bzw. 6 Cent für<br />

SMS zahlen (alle Preise ohne MwSt). Durch eine<br />

Ausdehnung der bereits innerhalb der EU geltenden<br />

Warnsysteme bei Überschreitung der Kosten<br />

durch Datendienste auf Nicht-EU Staaten wird<br />

eine weitere Kostenfalle vermieden.<br />

4 Verfahren der ordentlichen Gesetzgebung auf EU-Ebene, unter Beteiligung der Europäischen Kommission, des Rats der Europäischen<br />

Union und des Europäischen Parlaments<br />

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