SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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KONSUMENTENPOLITIK<br />
Wertpapieraufsichtsgesetz und<br />
Gewerbeordnung<br />
Wegen zahlreicher Fehlberatungen durch FinanzdienstleistungsassistentInnen<br />
wurde in<br />
einer Entschließung des Nationalrates vom 10.<br />
Dezember 2008 festgelegt, dass ein Gesetzesvorschlag<br />
vorgelegt werden müsse, mit dem das<br />
System der Anlageberatungsberufe umfassend<br />
zu reformieren sei.<br />
FinanzdienstleistungsassistentInnen waren nach<br />
der alten Rechtslage (freies Gewerbe) als VermittlerInnen<br />
von Wertpapierdienstleistungen und<br />
Wertpapierprodukten für konzessionierte inländische<br />
Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen<br />
und Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätig<br />
und konnten für mehrere AuftraggeberInnen<br />
arbeiten (Mehrfachvermittlung).<br />
Durch eine Änderung der Gewerbeordnung und<br />
des Wertpapieraufsichtsgesetzes (BGBl. I Nr.<br />
99/<strong>2011</strong>) wurde nicht nur der Name in „Wertpapiervermittler“<br />
geändert, sondern auch zahlreiche<br />
Verbesserungen für KundInnen geschaffen, wie<br />
z.B. Aus- und Fortbildungsvorschriften, solidarische<br />
Haftung aller Geschäftsherren sofern keine<br />
eindeutige Offenlegung erfolgt, Provisionsentfall<br />
für Geschäftsherren und WertpapiervermittlerInnen<br />
bei Tätigkeit ohne erforderliche Berechtigung.<br />
Versicherungsrechts-Änderungsgesetz<br />
<strong>2012</strong><br />
Die Novelle BGBl. I Nr. 34/<strong>2012</strong> hat eine lange<br />
Entstehungsgeschichte, die im Wesentlichen<br />
durch die umstrittenen Datenschutzbestimmungen<br />
in Bezug auf Gesundheitsdaten bei der<br />
Krankheitskostenversicherung bedingt war. Die<br />
nunmehrige Regelung ist sehr eng und sollte<br />
dadurch ein hohes Datenschutzniveau gewährleisten.<br />
Nur bei Direktverrechnung dürfen Daten<br />
direkt von der Ärztin/vom Arzt oder der Krankenanstalt<br />
an den Versicherer fließen und auch das<br />
nur über Auftrag der PatientInnen, der im konkreten<br />
Fall widerrufen werden darf.<br />
Gibt es keine Direktverrechnung, dürfen Daten<br />
nur über die ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen<br />
mit jederzeitigem Widerrufsrecht und<br />
umfangreicher Belehrung von den Versicherungen<br />
erhoben werden. Die Datenarten sind streng<br />
limitiert.<br />
Diese Bestimmungen traten am 1. Oktober <strong>2012</strong><br />
in Kraft.<br />
Eine weitere Neuerung ist die Regelung des elektronischen<br />
Verkehrs zwischen Versicherung und<br />
VersichungsnehmerInnen. Unterschieden wird<br />
zwischen Schriftform (das bedeutet Unterschrift<br />
oder digitale Signatur) und der geschriebenen<br />
Form, die auch durch Versendung per Mail eingehalten<br />
wird und keine Unterschrift erfordert.<br />
Die Vereinbarung der elektronischen Kommunikation<br />
und damit der rechtlichen Verbindlichkeit<br />
von Mails bedarf der ausdrücklichen, gesonderten<br />
Erklärung der VerbraucherInnen und kann<br />
von den Vertragsparteien jederzeit widerrufen<br />
werden. Sofern im Einzelfall dann doch aus<br />
sachlich gerechtfertigten Gründen Schriftlichkeit<br />
gelten soll, ist dies ebenfalls ausdrücklich<br />
und gesondert zu vereinbaren.<br />
VerbraucherInnen können aber jedenfalls – und<br />
zwar jeweils einmal kostenfrei – auch die Ausfertigung<br />
von den übermittelten Dokumenten<br />
auf Papier verlangen.<br />
Wesentlich vereinfacht wurde auch das Rücktrittsrecht<br />
für KonsumentInnen: Innerhalb von<br />
14 Tagen ab Erhalt aller Unterlagen und Belehrungen<br />
können sie ohne weitere Voraussetzungen<br />
und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag<br />
zurücktreten.<br />
Überfällig war auch die Ergänzung der Bestimmung<br />
der Provisionskürzung bei vorzeitiger Kündigung<br />
oder Stilllegung des Vertrages für den Fall,<br />
dass die Provision von den VerbraucherInnen zu<br />
zahlen ist. Diesbezüglich gab es in der Vergangenheit<br />
zahlreiche Beschwerden von KonsumentInnen<br />
über Missbrauch mit überhöhten Prämien.<br />
Diese Bestimmungen traten mit 1. Juli <strong>2012</strong> in<br />
Kraft.<br />
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