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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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ARBEITSRECHT UND ZENTRAL-ARBEITSINSPEKTORAT<br />

Strategie der Europäischen Union für Gesundheit<br />

und Sicherheit am Arbeitsplatz<br />

2007 bis <strong>2012</strong><br />

Die Europäische Kommission hat die Halbzeitbewertung<br />

über die oben genannte Strategie am<br />

29. April <strong>2011</strong> in einem Bericht veröffentlicht,<br />

der vom Europäischen Parlament am 15. Dezember<br />

<strong>2011</strong> angenommen wurde.<br />

Die Umsetzung der Maßnahmen und Verfahren<br />

zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz<br />

führen auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene<br />

und in Bezug auf die Außenwirkung der Unternehmen<br />

zu positiven Ergebnissen. Muskel-Skelett-<br />

Erkrankungen, arbeitsbedingter Stress, Nanomaterialien<br />

und psychosoziale Risiken werden<br />

als Bereiche genannt, die im Zusammenhang mit<br />

der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei<br />

der Arbeit einer besonderen Beachtung bedürfen.<br />

Der Europäischen Kommission (EK) und dem<br />

Europäischen Parlament (EP) zufolge ist es wichtig,<br />

dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU)<br />

bei der Einrichtung von Präventionsmaßnahmen<br />

unterstützt werden. Außerdem unterstreicht das<br />

EP die positive Rolle einfacher, kostenfreier und<br />

zielgerichteter Initiativen, wie beispielsweise das<br />

interaktive Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung<br />

(OiRA). Das EP empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten<br />

dem Bereich Arbeitsinspektion mehr<br />

Personal zur Verfügung stellen, die Ressourcen<br />

erhöhen und gemäß den festgelegten Zielen der<br />

Internationalen Arbeitsorganisation eine/n ArbeitsinspektorIn<br />

je 10.000 ArbeitnehmerInnen<br />

beschäftigen.<br />

Richtlinienvorschlag<br />

Seearbeitsübereinkommen<br />

Mit dem Richtlinienvorschlag soll die Richtlinie<br />

2009/13/EG des Rates zur Durchführung der<br />

Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder<br />

in der Europäischen Gemeinschaft und der<br />

Europäischen Transportarbeiter-Föderation über<br />

das Seearbeitsübereinkommen 2006 umgesetzt<br />

werden. Diese Richtlinie dient der Umsetzung<br />

eines Sozialpartnerabkommens, das ausgewählte<br />

Verpflichtungen von Flaggenstaaten aus<br />

dem Seearbeitsübereinkommen der IAO übernommen<br />

hat. Da Richtlinien aus Sozialpartnerabkommen<br />

keine Durchsetzung vorschreiben<br />

können, ist dazu eine eigene Durchsetzungsrichtlinie<br />

erforderlich. Österreich ist seit <strong>2012</strong><br />

kein Flaggenstaat mehr.<br />

2.5.3 EUROPARAT<br />

Österreich hat die Revidierte Europäische Sozialcharta<br />

am 20. Mai <strong>2011</strong> ratifiziert (BGBl. III Nr.<br />

112/<strong>2011</strong>). Die Revidierte Sozialcharta wurde<br />

1996 angenommen und ersetzt seitdem nach<br />

und nach die Charta von 1961. Sie wurde bisher<br />

von 31 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert<br />

und unterliegt demselben Überwachungsmechanismus<br />

wie die Charta von 1961. Die Revidierte<br />

Sozialcharta erweitert und modernisiert<br />

die Charta von 1961 und enthält in 31 Artikeln soziale<br />

und wirtschaftliche Grundrechte in folgenden<br />

Bereichen: Erwerbstätigkeit, Bildung und<br />

Chancengleichheit; Gesundheit, Sozialversicherung<br />

und sozialer Schutz; Arbeitsbedingungen<br />

sowie Kinder, Familien und AusländerInnen. Österreich<br />

hat bei seiner Ratifikation sechs sogenannte<br />

Hardcore-Artikel (Artikel 1, 5, 12, 13, 16<br />

und 20) sowie 76 nummerierte Absätze für sich<br />

als bindend anerkannt. Der erste Bericht über<br />

die Umsetzung der von Österreich ratifizierten<br />

Bestimmungen der Revidierten Sozialcharta<br />

wurde im Oktober <strong>2012</strong> an den Europarat übermittelt.<br />

2.5.4 INTERNATIONALE<br />

ARBEITSORGANISATION (IAO)<br />

Mitgliedschaft im Verwaltungsrat<br />

Österreich war bis Juni <strong>2011</strong> Vollmitglied des Verwaltungsrates<br />

(Periode 2008 bis <strong>2011</strong>) und setzte<br />

dabei den Schwerpunkt auf proaktive Mitarbeit<br />

im Bereich Rechtsfragen und internationale<br />

Arbeitsnormen sowie auf budgetäre Sparmaßnahmen.<br />

Krise und Politikkohärenz<br />

Die Folgen der globalen Krise auf den Arbeitsmärkten,<br />

die fragile Erholung und die europäische<br />

Staatsschuldenkrise mit ihren sozialen<br />

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