SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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ARBEITSRECHT UND ZENTRAL-ARBEITSINSPEKTORAT<br />
Strategie der Europäischen Union für Gesundheit<br />
und Sicherheit am Arbeitsplatz<br />
2007 bis <strong>2012</strong><br />
Die Europäische Kommission hat die Halbzeitbewertung<br />
über die oben genannte Strategie am<br />
29. April <strong>2011</strong> in einem Bericht veröffentlicht,<br />
der vom Europäischen Parlament am 15. Dezember<br />
<strong>2011</strong> angenommen wurde.<br />
Die Umsetzung der Maßnahmen und Verfahren<br />
zur Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz<br />
führen auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene<br />
und in Bezug auf die Außenwirkung der Unternehmen<br />
zu positiven Ergebnissen. Muskel-Skelett-<br />
Erkrankungen, arbeitsbedingter Stress, Nanomaterialien<br />
und psychosoziale Risiken werden<br />
als Bereiche genannt, die im Zusammenhang mit<br />
der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz bei<br />
der Arbeit einer besonderen Beachtung bedürfen.<br />
Der Europäischen Kommission (EK) und dem<br />
Europäischen Parlament (EP) zufolge ist es wichtig,<br />
dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU)<br />
bei der Einrichtung von Präventionsmaßnahmen<br />
unterstützt werden. Außerdem unterstreicht das<br />
EP die positive Rolle einfacher, kostenfreier und<br />
zielgerichteter Initiativen, wie beispielsweise das<br />
interaktive Online-Tool zur Gefährdungsbeurteilung<br />
(OiRA). Das EP empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten<br />
dem Bereich Arbeitsinspektion mehr<br />
Personal zur Verfügung stellen, die Ressourcen<br />
erhöhen und gemäß den festgelegten Zielen der<br />
Internationalen Arbeitsorganisation eine/n ArbeitsinspektorIn<br />
je 10.000 ArbeitnehmerInnen<br />
beschäftigen.<br />
Richtlinienvorschlag<br />
Seearbeitsübereinkommen<br />
Mit dem Richtlinienvorschlag soll die Richtlinie<br />
2009/13/EG des Rates zur Durchführung der<br />
Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder<br />
in der Europäischen Gemeinschaft und der<br />
Europäischen Transportarbeiter-Föderation über<br />
das Seearbeitsübereinkommen 2006 umgesetzt<br />
werden. Diese Richtlinie dient der Umsetzung<br />
eines Sozialpartnerabkommens, das ausgewählte<br />
Verpflichtungen von Flaggenstaaten aus<br />
dem Seearbeitsübereinkommen der IAO übernommen<br />
hat. Da Richtlinien aus Sozialpartnerabkommen<br />
keine Durchsetzung vorschreiben<br />
können, ist dazu eine eigene Durchsetzungsrichtlinie<br />
erforderlich. Österreich ist seit <strong>2012</strong><br />
kein Flaggenstaat mehr.<br />
2.5.3 EUROPARAT<br />
Österreich hat die Revidierte Europäische Sozialcharta<br />
am 20. Mai <strong>2011</strong> ratifiziert (BGBl. III Nr.<br />
112/<strong>2011</strong>). Die Revidierte Sozialcharta wurde<br />
1996 angenommen und ersetzt seitdem nach<br />
und nach die Charta von 1961. Sie wurde bisher<br />
von 31 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert<br />
und unterliegt demselben Überwachungsmechanismus<br />
wie die Charta von 1961. Die Revidierte<br />
Sozialcharta erweitert und modernisiert<br />
die Charta von 1961 und enthält in 31 Artikeln soziale<br />
und wirtschaftliche Grundrechte in folgenden<br />
Bereichen: Erwerbstätigkeit, Bildung und<br />
Chancengleichheit; Gesundheit, Sozialversicherung<br />
und sozialer Schutz; Arbeitsbedingungen<br />
sowie Kinder, Familien und AusländerInnen. Österreich<br />
hat bei seiner Ratifikation sechs sogenannte<br />
Hardcore-Artikel (Artikel 1, 5, 12, 13, 16<br />
und 20) sowie 76 nummerierte Absätze für sich<br />
als bindend anerkannt. Der erste Bericht über<br />
die Umsetzung der von Österreich ratifizierten<br />
Bestimmungen der Revidierten Sozialcharta<br />
wurde im Oktober <strong>2012</strong> an den Europarat übermittelt.<br />
2.5.4 INTERNATIONALE<br />
ARBEITSORGANISATION (IAO)<br />
Mitgliedschaft im Verwaltungsrat<br />
Österreich war bis Juni <strong>2011</strong> Vollmitglied des Verwaltungsrates<br />
(Periode 2008 bis <strong>2011</strong>) und setzte<br />
dabei den Schwerpunkt auf proaktive Mitarbeit<br />
im Bereich Rechtsfragen und internationale<br />
Arbeitsnormen sowie auf budgetäre Sparmaßnahmen.<br />
Krise und Politikkohärenz<br />
Die Folgen der globalen Krise auf den Arbeitsmärkten,<br />
die fragile Erholung und die europäische<br />
Staatsschuldenkrise mit ihren sozialen<br />
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