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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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DIE GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG<br />

Frauenanteil 53,0%, bei den Hinterbliebenenleistungen<br />

jedoch 86,9%. Bei Invaliditätspensionen<br />

wurden 30% aller Pensionen an Frauen<br />

ausbezahlt, bei Alterspensionen hingegen<br />

56,2%.<br />

Im Juni <strong>2012</strong> entfielen von den Pensionsleistungen<br />

879.591 bzw. 39,2% auf Männer und<br />

1.366.231 bzw. 60,8% auf Frauen.<br />

Der hohe Frauenanteil ist auf das niedrigere<br />

Pensionszugangsalter und die längere Pensionsbezugsdauer<br />

der Frauen, in der sich auch<br />

die höhere Lebenserwartung der Frauen widerspiegelt,<br />

zurückzuführen. Wegen der gestiegenen<br />

Erwerbsbeteiligung der Frauen erleichterten<br />

Zugangsvoraussetzungen zur Pension (wie der<br />

Einführung der „ewigen Anwartschaft“) und der<br />

mehrmals verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten<br />

erwerben außerdem immer<br />

mehr Frauen einen eigenen Pensionsanspruch.<br />

Dies führte in weiterer Folge zu einem kontinuierlichen,<br />

überdurchschnittlichen Anstieg der<br />

Zahl der Mehrfachpensionsbezieherinnen. Erst<br />

in jüngster Vergangenheit kam es bei den Frauen<br />

zu einem minimalen Rückgang. Im Juli <strong>2011</strong> bezogen<br />

nur 4,4% der Männer, aber 18% der Frauen<br />

mehr als eine Pension aus der gesetzlichen<br />

Pensionsversicherung. Bezieht man auch die<br />

Mehrfachbezüge aus BeamtInnenpensionssystemen<br />

mit ein, ergibt sich bei Männern ein Anteil<br />

von 5,8%, bei Frauen hingegen einer von 21,7%.<br />

3.2.6 ZAHLUNGEN DES BUNDES AN DIE<br />

PENSIONSVERSICHERUNG<br />

Der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung –<br />

die so genannte Ausfallhaftung des Bundes –<br />

betrug <strong>2011</strong> 6,6 Mrd. EUR, was gegenüber 2010<br />

einer Steigerung um 1,9% bzw. 122 Mio. EUR<br />

entspricht. Berücksichtigt man sämtliche Zahlungen<br />

des Bundes aus der Untergliederung 22<br />

des Bundesbudgets an die Pensionsversicherung<br />

– Ausfallhaftung, Partnerleistung in der<br />

Pensionsversicherung der Selbstständigen, Ersätze<br />

für den Ausgleichszulagenaufwand und<br />

Ersatzzeitenfinanzierung durch den Bund für<br />

Zeiten der Kindererziehung (sofern sie nicht<br />

aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds<br />

finanziert werden), Zeiten des Bezugs von Wochen-<br />

und/oder Krankengeld, Zeiten für Präsenz-<br />

und Ausbildungsdienstleistende, Zivildiener<br />

und ÜbergangsgeldbezieherInnen – so<br />

ergeben sich Bundesmittel in Höhe von 8,85<br />

Mrd. EUR (2010: 8,75 Mrd. EUR). Der Anteil der<br />

Bundesmittel am Gesamtaufwand der Pensionsversicherung<br />

ist damit von 26,5% (2010)<br />

auf 26% (<strong>2011</strong>) gesunken. Im Gegenzug ist die<br />

Beitragsdeckungsquote in der gesetzlichen<br />

Pensionsversicherung von 73,5% im Jahr 2010<br />

auf 74% im Jahr <strong>2011</strong> gestiegen. Bei den Unselbstständigen<br />

betrug die Beitragsdeckungsquote<br />

im Jahr <strong>2011</strong> 80,6% (2010: 80,4%), bei<br />

den gewerblich und freiberuflich Selbstständigen<br />

48,3% (2010: 45,5%) und bei den Bäuerinnen/Bauern<br />

19,1% (2010: 18,8%).Für <strong>2012</strong> wird<br />

ein Beitrag des Bundes (Ausfallhaftung) in der<br />

Höhe von 7,1 Mrd. EUR erwartet (Vorläufige Erfolgsrechnung;<br />

Stand: Mai <strong>2012</strong>).<br />

Die unterschiedlich hohen Anteile der Bundesmittel<br />

an den Gesamtaufwendungen in den einzelnen<br />

Pensionsversicherungszweigen sind auf<br />

eine Reihe von Ursachen zurückzuführen:<br />

Die Bundesmittel bei den Selbstständigen beinhalten<br />

auch die so genannte Partnerleistung,<br />

welche die für die Pflichtbeiträge der Selbstständigen<br />

geltenden Beitragssätze auf jeweils<br />

22,8% aufstockt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz<br />

5,3% (<strong>2012</strong>), Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz<br />

2,8% (<strong>2012</strong>), Bauern-<br />

Sozialversicherungsgesetz 7,05% (<strong>2012</strong>). Die<br />

Partnerleistung ist in den Pflichtbeiträgen enthalten.<br />

Beitragsverluste aus der sogenannten<br />

Wanderversicherung sind dabei nicht berücksichtigt.<br />

<strong>2011</strong> erreichte die Partnerleistung 585,3<br />

Mio. EUR (2010: 607,3 Mio. EUR).<br />

Neben der Gestaltung des Beitragswesens sind<br />

die Pensionsbelastungsquoten – also das Verhältnis<br />

von ausbezahlten Leistungen zu Versicherungsverhältnissen<br />

– der wesentlichste<br />

Faktor für die Unterschiede in der Finanzierungsstruktur<br />

der einzelnen Pensionsversicherungszweige<br />

(siehe Folgeabschnitt).<br />

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