SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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DIE GESETZLICHE SOZIALVERSICHERUNG<br />
Frauenanteil 53,0%, bei den Hinterbliebenenleistungen<br />
jedoch 86,9%. Bei Invaliditätspensionen<br />
wurden 30% aller Pensionen an Frauen<br />
ausbezahlt, bei Alterspensionen hingegen<br />
56,2%.<br />
Im Juni <strong>2012</strong> entfielen von den Pensionsleistungen<br />
879.591 bzw. 39,2% auf Männer und<br />
1.366.231 bzw. 60,8% auf Frauen.<br />
Der hohe Frauenanteil ist auf das niedrigere<br />
Pensionszugangsalter und die längere Pensionsbezugsdauer<br />
der Frauen, in der sich auch<br />
die höhere Lebenserwartung der Frauen widerspiegelt,<br />
zurückzuführen. Wegen der gestiegenen<br />
Erwerbsbeteiligung der Frauen erleichterten<br />
Zugangsvoraussetzungen zur Pension (wie der<br />
Einführung der „ewigen Anwartschaft“) und der<br />
mehrmals verbesserten Anrechnung von Kindererziehungszeiten<br />
erwerben außerdem immer<br />
mehr Frauen einen eigenen Pensionsanspruch.<br />
Dies führte in weiterer Folge zu einem kontinuierlichen,<br />
überdurchschnittlichen Anstieg der<br />
Zahl der Mehrfachpensionsbezieherinnen. Erst<br />
in jüngster Vergangenheit kam es bei den Frauen<br />
zu einem minimalen Rückgang. Im Juli <strong>2011</strong> bezogen<br />
nur 4,4% der Männer, aber 18% der Frauen<br />
mehr als eine Pension aus der gesetzlichen<br />
Pensionsversicherung. Bezieht man auch die<br />
Mehrfachbezüge aus BeamtInnenpensionssystemen<br />
mit ein, ergibt sich bei Männern ein Anteil<br />
von 5,8%, bei Frauen hingegen einer von 21,7%.<br />
3.2.6 ZAHLUNGEN DES BUNDES AN DIE<br />
PENSIONSVERSICHERUNG<br />
Der Bundesbeitrag zur Pensionsversicherung –<br />
die so genannte Ausfallhaftung des Bundes –<br />
betrug <strong>2011</strong> 6,6 Mrd. EUR, was gegenüber 2010<br />
einer Steigerung um 1,9% bzw. 122 Mio. EUR<br />
entspricht. Berücksichtigt man sämtliche Zahlungen<br />
des Bundes aus der Untergliederung 22<br />
des Bundesbudgets an die Pensionsversicherung<br />
– Ausfallhaftung, Partnerleistung in der<br />
Pensionsversicherung der Selbstständigen, Ersätze<br />
für den Ausgleichszulagenaufwand und<br />
Ersatzzeitenfinanzierung durch den Bund für<br />
Zeiten der Kindererziehung (sofern sie nicht<br />
aus Mitteln des Familienlastenausgleichsfonds<br />
finanziert werden), Zeiten des Bezugs von Wochen-<br />
und/oder Krankengeld, Zeiten für Präsenz-<br />
und Ausbildungsdienstleistende, Zivildiener<br />
und ÜbergangsgeldbezieherInnen – so<br />
ergeben sich Bundesmittel in Höhe von 8,85<br />
Mrd. EUR (2010: 8,75 Mrd. EUR). Der Anteil der<br />
Bundesmittel am Gesamtaufwand der Pensionsversicherung<br />
ist damit von 26,5% (2010)<br />
auf 26% (<strong>2011</strong>) gesunken. Im Gegenzug ist die<br />
Beitragsdeckungsquote in der gesetzlichen<br />
Pensionsversicherung von 73,5% im Jahr 2010<br />
auf 74% im Jahr <strong>2011</strong> gestiegen. Bei den Unselbstständigen<br />
betrug die Beitragsdeckungsquote<br />
im Jahr <strong>2011</strong> 80,6% (2010: 80,4%), bei<br />
den gewerblich und freiberuflich Selbstständigen<br />
48,3% (2010: 45,5%) und bei den Bäuerinnen/Bauern<br />
19,1% (2010: 18,8%).Für <strong>2012</strong> wird<br />
ein Beitrag des Bundes (Ausfallhaftung) in der<br />
Höhe von 7,1 Mrd. EUR erwartet (Vorläufige Erfolgsrechnung;<br />
Stand: Mai <strong>2012</strong>).<br />
Die unterschiedlich hohen Anteile der Bundesmittel<br />
an den Gesamtaufwendungen in den einzelnen<br />
Pensionsversicherungszweigen sind auf<br />
eine Reihe von Ursachen zurückzuführen:<br />
Die Bundesmittel bei den Selbstständigen beinhalten<br />
auch die so genannte Partnerleistung,<br />
welche die für die Pflichtbeiträge der Selbstständigen<br />
geltenden Beitragssätze auf jeweils<br />
22,8% aufstockt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz<br />
5,3% (<strong>2012</strong>), Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz<br />
2,8% (<strong>2012</strong>), Bauern-<br />
Sozialversicherungsgesetz 7,05% (<strong>2012</strong>). Die<br />
Partnerleistung ist in den Pflichtbeiträgen enthalten.<br />
Beitragsverluste aus der sogenannten<br />
Wanderversicherung sind dabei nicht berücksichtigt.<br />
<strong>2011</strong> erreichte die Partnerleistung 585,3<br />
Mio. EUR (2010: 607,3 Mio. EUR).<br />
Neben der Gestaltung des Beitragswesens sind<br />
die Pensionsbelastungsquoten – also das Verhältnis<br />
von ausbezahlten Leistungen zu Versicherungsverhältnissen<br />
– der wesentlichste<br />
Faktor für die Unterschiede in der Finanzierungsstruktur<br />
der einzelnen Pensionsversicherungszweige<br />
(siehe Folgeabschnitt).<br />
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