13.05.2014 Aufrufe

SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

ARBEITSRECHT UND ZENTRAL-ARBEITSINSPEKTORAT<br />

stattfinden. Dies betrifft Bestimmungen zu Vorkehrungen<br />

gegen vereiste Flächen und gegen herabfallende<br />

Gegenstände, Verwendung geeigneter<br />

Einrichtungen zur Erreichung schwer zugänglicher<br />

Arbeitsplätze, Positionierungsverfahren unter<br />

Zuhilfenahme von Seilen, Arbeiten unter Absturzgefahr<br />

und auf Dächern, Erdarbeiten, Rauchfangkehrerarbeiten<br />

und Arbeiten an oder in Feuerungsanlagen,<br />

Arbeiten an/über/in Gewässern sowie<br />

Erhaltungsarbeiten bei Eisenbahnanlagen und auf<br />

Straßen mit Fahrzeugverkehr.<br />

Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe<br />

sowie über krebserzeugende und<br />

fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische)<br />

Arbeitsstoffe<br />

Mit BGBl. II Nr. 429/<strong>2011</strong> wurde die Grenzwerteverordnung<br />

<strong>2011</strong> (GKV) kundgemacht und trat am<br />

20. Dezember <strong>2011</strong> in Kraft. Die Änderungen und<br />

Neuerungen betreffen im Wesentlichen die Neufassung<br />

der Sonderbestimmungen für Holzstaub,<br />

Änderungen bei der Messverpflichtung, Aktualisierung<br />

der „Stoffliste“ durch die verpflichtende<br />

Übernahme von EU-Richtgrenzwerten und durch<br />

Berücksichtigung von toxikologischen Erkenntnissen,<br />

Aktualisierung der „Liste krebserzeugender<br />

Stoffe“, Neuaufnahme des Begriffes „fortpflanzungsgefährdende<br />

(reproduktionstoxische)<br />

Arbeitsstoffe“ in die Stofflisten.<br />

Novelle zur Verordnung über die Aufsichtsbezirke<br />

und den Wirkungsbereich<br />

der Arbeitsinspektorate<br />

Mit BGBl. II Nr. 451/<strong>2011</strong> wurde die Änderung<br />

der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und<br />

den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate<br />

verlautbart. Inhalt ist eine formale Anpassung<br />

zum Wirkungsbereich des Arbeitsinspektorats<br />

für den 12. Aufsichtsbezirk. Diese wurde durch<br />

die Zusammenlegung der politischen Bezirke<br />

Judenburg und Knittelfeld zu einem politischen<br />

Bezirk namens „Murtal“ erforderlich. Die Novelle<br />

trat mit 1. Jänner <strong>2012</strong> in Kraft.<br />

Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen<br />

vor Gefahren durch den<br />

elektrischen Strom sowie Änderung der<br />

Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung<br />

explosionsfähige Atmosphären<br />

Diese Verordnung trat mit 1. März <strong>2012</strong> in Kraft<br />

und wurde mit BGBl. II Nr. 33/<strong>2012</strong> kundgemacht.<br />

Die Verordnung über den Schutz der<br />

ArbeitnehmerInnen vor Gefahren durch elektrischen<br />

Strom (Elektroschutzverordnung <strong>2012</strong> –<br />

ESV) enthält Regelungen betreffend elektrische<br />

Anlagen und elektrische Betriebsmittel, Arbeiten<br />

an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen<br />

und den Blitzschutz.<br />

Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

Da seit dem Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz<br />

2006 keine größere Novellierung erfolgte, besteht<br />

Aktualisierungsbedarf. Insbesondere soll eine verstärkte<br />

Prävention psychischer Belastungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

verankert werden.<br />

Verordnung über die persönliche Schutzausrüstung<br />

Gefahrenermittlung, Bewertung, Auswahl und<br />

Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung<br />

sollen näher geregelt werden. Ein Begutachtungsentwurf<br />

ist erstellt.<br />

Verordnung über elektromagnetische<br />

Felder<br />

Umsetzung der Richtlinie 2004/40/EWG (Umsetzungsfrist:<br />

30. April <strong>2012</strong>); die Richtlinie wird<br />

momentan auf EU-Ebene überarbeitet, der Umsetzungstermin<br />

wird verlängert werden.<br />

Regelungen zu Nadelstichverletzungen<br />

Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU des Rates<br />

zur Durchführung der von HOSPEEM 1 und EGÖD 2<br />

1 Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen<br />

2 Europäischer Gewerkschaftsbund für den öffentlichen Dienst<br />

67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!