SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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ARBEITSRECHT UND ZENTRAL-ARBEITSINSPEKTORAT<br />
stattfinden. Dies betrifft Bestimmungen zu Vorkehrungen<br />
gegen vereiste Flächen und gegen herabfallende<br />
Gegenstände, Verwendung geeigneter<br />
Einrichtungen zur Erreichung schwer zugänglicher<br />
Arbeitsplätze, Positionierungsverfahren unter<br />
Zuhilfenahme von Seilen, Arbeiten unter Absturzgefahr<br />
und auf Dächern, Erdarbeiten, Rauchfangkehrerarbeiten<br />
und Arbeiten an oder in Feuerungsanlagen,<br />
Arbeiten an/über/in Gewässern sowie<br />
Erhaltungsarbeiten bei Eisenbahnanlagen und auf<br />
Straßen mit Fahrzeugverkehr.<br />
Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe<br />
sowie über krebserzeugende und<br />
fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische)<br />
Arbeitsstoffe<br />
Mit BGBl. II Nr. 429/<strong>2011</strong> wurde die Grenzwerteverordnung<br />
<strong>2011</strong> (GKV) kundgemacht und trat am<br />
20. Dezember <strong>2011</strong> in Kraft. Die Änderungen und<br />
Neuerungen betreffen im Wesentlichen die Neufassung<br />
der Sonderbestimmungen für Holzstaub,<br />
Änderungen bei der Messverpflichtung, Aktualisierung<br />
der „Stoffliste“ durch die verpflichtende<br />
Übernahme von EU-Richtgrenzwerten und durch<br />
Berücksichtigung von toxikologischen Erkenntnissen,<br />
Aktualisierung der „Liste krebserzeugender<br />
Stoffe“, Neuaufnahme des Begriffes „fortpflanzungsgefährdende<br />
(reproduktionstoxische)<br />
Arbeitsstoffe“ in die Stofflisten.<br />
Novelle zur Verordnung über die Aufsichtsbezirke<br />
und den Wirkungsbereich<br />
der Arbeitsinspektorate<br />
Mit BGBl. II Nr. 451/<strong>2011</strong> wurde die Änderung<br />
der Verordnung über die Aufsichtsbezirke und<br />
den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate<br />
verlautbart. Inhalt ist eine formale Anpassung<br />
zum Wirkungsbereich des Arbeitsinspektorats<br />
für den 12. Aufsichtsbezirk. Diese wurde durch<br />
die Zusammenlegung der politischen Bezirke<br />
Judenburg und Knittelfeld zu einem politischen<br />
Bezirk namens „Murtal“ erforderlich. Die Novelle<br />
trat mit 1. Jänner <strong>2012</strong> in Kraft.<br />
Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen<br />
vor Gefahren durch den<br />
elektrischen Strom sowie Änderung der<br />
Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung<br />
explosionsfähige Atmosphären<br />
Diese Verordnung trat mit 1. März <strong>2012</strong> in Kraft<br />
und wurde mit BGBl. II Nr. 33/<strong>2012</strong> kundgemacht.<br />
Die Verordnung über den Schutz der<br />
ArbeitnehmerInnen vor Gefahren durch elektrischen<br />
Strom (Elektroschutzverordnung <strong>2012</strong> –<br />
ESV) enthält Regelungen betreffend elektrische<br />
Anlagen und elektrische Betriebsmittel, Arbeiten<br />
an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen<br />
und den Blitzschutz.<br />
Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
Da seit dem Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz<br />
2006 keine größere Novellierung erfolgte, besteht<br />
Aktualisierungsbedarf. Insbesondere soll eine verstärkte<br />
Prävention psychischer Belastungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />
verankert werden.<br />
Verordnung über die persönliche Schutzausrüstung<br />
Gefahrenermittlung, Bewertung, Auswahl und<br />
Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung<br />
sollen näher geregelt werden. Ein Begutachtungsentwurf<br />
ist erstellt.<br />
Verordnung über elektromagnetische<br />
Felder<br />
Umsetzung der Richtlinie 2004/40/EWG (Umsetzungsfrist:<br />
30. April <strong>2012</strong>); die Richtlinie wird<br />
momentan auf EU-Ebene überarbeitet, der Umsetzungstermin<br />
wird verlängert werden.<br />
Regelungen zu Nadelstichverletzungen<br />
Umsetzung der Richtlinie 2010/32/EU des Rates<br />
zur Durchführung der von HOSPEEM 1 und EGÖD 2<br />
1 Europäische Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen<br />
2 Europäischer Gewerkschaftsbund für den öffentlichen Dienst<br />
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