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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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EU-SOZIALPOLITIK UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT<br />

werden. Die NRP enthalten nationale Zielsetzungen<br />

zur Realisierung der Kernziele der EU sowie<br />

Erläuterungen dazu und Maßnahmen, wie die<br />

Regierungen sie erreichen und Wachstumshindernisse<br />

überwinden wollen.<br />

Im NRP Österreichs <strong>2011</strong> wurde das Ziel formuliert,<br />

die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung<br />

bedrohten Personen bis 2020 um<br />

235.000 zu verringern. Gemessen wird dieses<br />

Ziel, so wie auf EU-Ebene, durch die Kombination<br />

der Indikatoren Armutsgefährdung, erhebliche<br />

materielle Deprivation und Personen in<br />

Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit.<br />

Die Erreichung dieses Ziels steht in enger Verbindung<br />

mit dem Beschäftigungsziel, wonach<br />

Österreich eine Beschäftigungsquote von 77 bis<br />

78% erreichen will. Als wichtigste Herausforderungen<br />

und Maßnahmen zur Erreichung des Armutsziels<br />

wurden im österreichischen NRP folgende<br />

Punkte formuliert:<br />

» Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung von<br />

älteren ArbeitnehmerInnen, Frauen, Jugendlichen,<br />

Personen mit Migrationshintergrund<br />

und Niedrigqualifizierten<br />

» Verbesserung der Qualität der Arbeit<br />

Die länderspezifischen Empfehlungen, die der<br />

Rat im Juni <strong>2011</strong> angenommen hat, fordern Österreich<br />

unter anderem dazu auf, den Zugang<br />

zu Pensionen vor dem gesetzlichen Antrittsalter<br />

weiter zu begrenzen, die Übergangszeit für die<br />

Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters<br />

für Frauen und Männer zu verkürzen<br />

und die Voraussetzungen für den Zugang zur Invaliditätspension<br />

streng anzuwenden.<br />

Eine weitere Empfehlung fordert u.a. Maßnahmen<br />

zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung,<br />

Verbesserungen des Angebots an Ganztagsbetreuungseinrichtungen<br />

und Pflegediensten,<br />

Reduktion des hohen geschlechtsspezifischen<br />

Lohnunterschiedes und weitere Schritte, um die<br />

Ergebnisse im Bildungsbereich zu verbessern<br />

und Schulabbrüche zu verhindern.<br />

Das Nationale Reformprogramm <strong>2012</strong> bestätigt<br />

die Ziele Österreichs und berichtet über neue<br />

Initiativen und geplante Maßnahmen zur Erreichung<br />

der Ziele sowie über Reaktionen auf die<br />

länderspezifischen Empfehlungen.<br />

In Bezug auf das Ziel zur sozialen Eingliederung<br />

zeigte sich – trotz der Krise – in den letzten beiden<br />

Jahren mit der Reduktion der Armuts- und<br />

Ausgrenzungsgefährdung gemäß Definition des<br />

EU-Ziels um rd. 160.000 Personen eine erfreuliche<br />

Entwicklung in Österreich. Auch die Beschäftigungsquote<br />

entwickelte sich positiv von<br />

74,9% (2010) auf 75,2% (<strong>2011</strong>).<br />

Im Juli <strong>2012</strong> nahm der Rat auf Empfehlung der<br />

Kommission die länderspezifischen Empfehlungen<br />

an, die den Mitgliedstaaten im kommenden<br />

Jahr als Richtschnur zur Erreichung der gemeinsamen<br />

europäischen Ziele dienen sollen. Österreich<br />

wurde unter anderem empfohlen, die Harmonisierung<br />

des gesetzlichen Pensionsalters<br />

für Frauen und Männer zeitlich vorzuziehen und<br />

weiter daran zu arbeiten, das tatsächliche Pensionsalter<br />

anzuheben. Im Beschäftigungsbereich<br />

sollen Schritte unternommen werden, um die<br />

effektive Steuer- und Sozialversicherungsbelastung<br />

der Arbeit, insbesondere für NiedriglohnempfängerInnen,<br />

zu verringern, die Beschäftigungsquote<br />

für ältere ArbeitnehmerInnen und<br />

Frauen zu steigern, die steuerlichen Belastungen<br />

budgetneutral auf Immobilien- und Umweltsteuern<br />

zu verlagern und den hohen geschlechtsspezifischen<br />

Lohnunterschied zu reduzieren.<br />

Europäische Plattform gegen<br />

Armut und soziale Ausgrenzung<br />

Eine der Leitinitiativen der am 17. Mai 2010 angenommenen<br />

Europa 2020-Strategie ist die Europäische<br />

Plattform zur Bekämpfung von Armut<br />

und sozialer Ausgrenzung, die am 16. Dezember<br />

2010 in Form einer EK-Mitteilung vorgelegt<br />

wurde. Sie soll als neues Instrument der europäischen<br />

Sozialpolitik helfen, den sozialen<br />

Zusammenhalt innerhalb der EU zu verbessern<br />

und durch Bündelung aller Bemühungen und<br />

Instrumente auf EU- und nationaler Ebene zur<br />

Erreichung des Armuts- und Ausgrenzungsreduktionszieles<br />

beitragen. Die EK plant, die Umsetzung<br />

der Plattform 2014 einer Überprüfung<br />

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