SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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EU-SOZIALPOLITIK UND INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT<br />
werden. Die NRP enthalten nationale Zielsetzungen<br />
zur Realisierung der Kernziele der EU sowie<br />
Erläuterungen dazu und Maßnahmen, wie die<br />
Regierungen sie erreichen und Wachstumshindernisse<br />
überwinden wollen.<br />
Im NRP Österreichs <strong>2011</strong> wurde das Ziel formuliert,<br />
die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung<br />
bedrohten Personen bis 2020 um<br />
235.000 zu verringern. Gemessen wird dieses<br />
Ziel, so wie auf EU-Ebene, durch die Kombination<br />
der Indikatoren Armutsgefährdung, erhebliche<br />
materielle Deprivation und Personen in<br />
Haushalten mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit.<br />
Die Erreichung dieses Ziels steht in enger Verbindung<br />
mit dem Beschäftigungsziel, wonach<br />
Österreich eine Beschäftigungsquote von 77 bis<br />
78% erreichen will. Als wichtigste Herausforderungen<br />
und Maßnahmen zur Erreichung des Armutsziels<br />
wurden im österreichischen NRP folgende<br />
Punkte formuliert:<br />
» Erhöhung der Arbeitsmarktbeteiligung von<br />
älteren ArbeitnehmerInnen, Frauen, Jugendlichen,<br />
Personen mit Migrationshintergrund<br />
und Niedrigqualifizierten<br />
» Verbesserung der Qualität der Arbeit<br />
Die länderspezifischen Empfehlungen, die der<br />
Rat im Juni <strong>2011</strong> angenommen hat, fordern Österreich<br />
unter anderem dazu auf, den Zugang<br />
zu Pensionen vor dem gesetzlichen Antrittsalter<br />
weiter zu begrenzen, die Übergangszeit für die<br />
Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters<br />
für Frauen und Männer zu verkürzen<br />
und die Voraussetzungen für den Zugang zur Invaliditätspension<br />
streng anzuwenden.<br />
Eine weitere Empfehlung fordert u.a. Maßnahmen<br />
zur Steigerung der Erwerbsbeteiligung,<br />
Verbesserungen des Angebots an Ganztagsbetreuungseinrichtungen<br />
und Pflegediensten,<br />
Reduktion des hohen geschlechtsspezifischen<br />
Lohnunterschiedes und weitere Schritte, um die<br />
Ergebnisse im Bildungsbereich zu verbessern<br />
und Schulabbrüche zu verhindern.<br />
Das Nationale Reformprogramm <strong>2012</strong> bestätigt<br />
die Ziele Österreichs und berichtet über neue<br />
Initiativen und geplante Maßnahmen zur Erreichung<br />
der Ziele sowie über Reaktionen auf die<br />
länderspezifischen Empfehlungen.<br />
In Bezug auf das Ziel zur sozialen Eingliederung<br />
zeigte sich – trotz der Krise – in den letzten beiden<br />
Jahren mit der Reduktion der Armuts- und<br />
Ausgrenzungsgefährdung gemäß Definition des<br />
EU-Ziels um rd. 160.000 Personen eine erfreuliche<br />
Entwicklung in Österreich. Auch die Beschäftigungsquote<br />
entwickelte sich positiv von<br />
74,9% (2010) auf 75,2% (<strong>2011</strong>).<br />
Im Juli <strong>2012</strong> nahm der Rat auf Empfehlung der<br />
Kommission die länderspezifischen Empfehlungen<br />
an, die den Mitgliedstaaten im kommenden<br />
Jahr als Richtschnur zur Erreichung der gemeinsamen<br />
europäischen Ziele dienen sollen. Österreich<br />
wurde unter anderem empfohlen, die Harmonisierung<br />
des gesetzlichen Pensionsalters<br />
für Frauen und Männer zeitlich vorzuziehen und<br />
weiter daran zu arbeiten, das tatsächliche Pensionsalter<br />
anzuheben. Im Beschäftigungsbereich<br />
sollen Schritte unternommen werden, um die<br />
effektive Steuer- und Sozialversicherungsbelastung<br />
der Arbeit, insbesondere für NiedriglohnempfängerInnen,<br />
zu verringern, die Beschäftigungsquote<br />
für ältere ArbeitnehmerInnen und<br />
Frauen zu steigern, die steuerlichen Belastungen<br />
budgetneutral auf Immobilien- und Umweltsteuern<br />
zu verlagern und den hohen geschlechtsspezifischen<br />
Lohnunterschied zu reduzieren.<br />
Europäische Plattform gegen<br />
Armut und soziale Ausgrenzung<br />
Eine der Leitinitiativen der am 17. Mai 2010 angenommenen<br />
Europa 2020-Strategie ist die Europäische<br />
Plattform zur Bekämpfung von Armut<br />
und sozialer Ausgrenzung, die am 16. Dezember<br />
2010 in Form einer EK-Mitteilung vorgelegt<br />
wurde. Sie soll als neues Instrument der europäischen<br />
Sozialpolitik helfen, den sozialen<br />
Zusammenhalt innerhalb der EU zu verbessern<br />
und durch Bündelung aller Bemühungen und<br />
Instrumente auf EU- und nationaler Ebene zur<br />
Erreichung des Armuts- und Ausgrenzungsreduktionszieles<br />
beitragen. Die EK plant, die Umsetzung<br />
der Plattform 2014 einer Überprüfung<br />
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