SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BEHINDERTENPOLITIK<br />
Das Förderinstrumentarium soll daher verstärkt<br />
dazu eingesetzt werden, bestehende Arbeitsverhältnisse<br />
abzusichern und eine drohende Kündigung<br />
abzuwenden. Die Arbeitsplatzsicherung<br />
wird demnach in Zukunft quantitativ zunehmen,<br />
zugleich werden aber auch langfristige Fördermöglichkeiten<br />
für die Absicherung von Arbeitsplätzen<br />
notwendig sein, wie sie etwa im Rahmen<br />
der Entgeltbeihilfe möglich sind, um behinderungsbedingte<br />
Leistungseinschränkungen zu<br />
kompensieren.<br />
In Zukunft werden begleitende Hilfen weiter an<br />
Bedeutung gewinnen. Besonders für die Aufrechterhaltung<br />
von Dienstverhältnissen wird eine<br />
frühzeitige Krisenintervention der Arbeitsassistenz<br />
immer wichtiger werden.<br />
Eine Funktion des Bundessozialamtes, die in<br />
den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung<br />
gewinnt, ist die einer zentralen Vernetzungs- und<br />
Koordinierungsstelle im Themenbereich Arbeit<br />
und Behinderung. Zahlreiche AkteurInnen stellen<br />
für Menschen mit Behinderungen unterschiedliche<br />
Angebote zur Verfügung. Die professionelle<br />
Aufgabe des Bundessozialamtes ist die Zusammenarbeit<br />
mit all diesen AkteurInnen zum Zweck<br />
der Koordinierung der diversen arbeitsmarktpolitischen<br />
Maßnahmen. Dazu gehören auch der<br />
Wissens- und Informationstransfer sowie die<br />
Organisation des Erfahrungsaustauschs zum<br />
Thema Behinderung und Arbeit. Menschen mit<br />
Behinderungen unterstützt das Bundessozialamt<br />
in dieser Rolle vor allem durch Information<br />
und Beratung im Sinne einer qualifizierten Weiterverweisung<br />
an andere zuständige Stellen.<br />
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit<br />
des Bundessozialamts ist die Prävention. Diese<br />
ist auch vor dem Hintergrund des Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes<br />
zu sehen, das den möglichst<br />
langfristigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit fördern<br />
möchte. So übernimmt das Bundessozialamt im<br />
Rahmen des Projektes „fit2work“ die Koordination<br />
und Aufrechterhaltung der organisatorischen<br />
Voraussetzungen für die diesbezüglichen Informations-,<br />
Beratungs- und Unterstützungsangebote.<br />
Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen<br />
Bundessozialamt und AMS sowie weiteren<br />
Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation von<br />
Menschen mit Behinderungen notwendig.<br />
Der Fokus der Aktivitäten des Bundessozialamtes<br />
liegt weiterhin auf dem Übergang von der<br />
Schule zum Beruf. Im Sinne kontinuierlicher Ausbildungsverläufe<br />
von Jugendlichen wurde daher<br />
das Projekt Jugendcoaching konzipiert. Vorrangiges<br />
Ziel dieses Jugendcoachings ist es, ausgrenzungsgefährdete<br />
SchülerInnen möglichst lange zu<br />
einem Schulbesuch und schlussendlich zu einem<br />
höheren und qualifizierteren Abschluss zu<br />
motivieren sowie beim Übergang vom System<br />
Schule in ein Folgesystem zu begleiten und auf<br />
diese Weise eine nachhaltige Integration zu erzielen.<br />
Das Projekt Jugendcoaching richtet sich<br />
erstmals und bewusst an alle ausgrenzungsgefährdeten<br />
Jugendlichen und nicht nur an Jugendliche<br />
mit spezifischen Beeinträchtigungen (s.o.).<br />
Als Querschnittsziel ist die Umsetzung des Gender<br />
Mainstreaming bei allen Maßnahmen und<br />
allen Zielgruppen zu nennen. Sowohl im Hinblick<br />
auf eine ausgewogene Beschäftigungsquote als<br />
auch auf den Abbau von Diskriminierungen,<br />
Ungleichheiten und Ausgrenzungen am Arbeitsmarkt<br />
ist verstärkt auf die unterschiedlichen Situationen,<br />
Bedingungen und Bedürfnisse von<br />
Frauen und Männern zu achten, wobei die berufliche<br />
Integration von Frauen mit Behinderungen<br />
eine besondere Herausforderung darstellt.<br />
6.4 FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND SELBSTSTÄNDIGE<br />
Menschen mit Behinderungen können zur Abgeltung<br />
der bei Gründung einer selbstständigen<br />
Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren<br />
Kosten Zuschüsse bis zur Höhe von 50%<br />
der Kosten, höchstens jedoch im Ausmaß der<br />
100-fachen Ausgleichstaxe, gewährt werden.<br />
142