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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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BEHINDERTENPOLITIK<br />

Das Förderinstrumentarium soll daher verstärkt<br />

dazu eingesetzt werden, bestehende Arbeitsverhältnisse<br />

abzusichern und eine drohende Kündigung<br />

abzuwenden. Die Arbeitsplatzsicherung<br />

wird demnach in Zukunft quantitativ zunehmen,<br />

zugleich werden aber auch langfristige Fördermöglichkeiten<br />

für die Absicherung von Arbeitsplätzen<br />

notwendig sein, wie sie etwa im Rahmen<br />

der Entgeltbeihilfe möglich sind, um behinderungsbedingte<br />

Leistungseinschränkungen zu<br />

kompensieren.<br />

In Zukunft werden begleitende Hilfen weiter an<br />

Bedeutung gewinnen. Besonders für die Aufrechterhaltung<br />

von Dienstverhältnissen wird eine<br />

frühzeitige Krisenintervention der Arbeitsassistenz<br />

immer wichtiger werden.<br />

Eine Funktion des Bundessozialamtes, die in<br />

den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung<br />

gewinnt, ist die einer zentralen Vernetzungs- und<br />

Koordinierungsstelle im Themenbereich Arbeit<br />

und Behinderung. Zahlreiche AkteurInnen stellen<br />

für Menschen mit Behinderungen unterschiedliche<br />

Angebote zur Verfügung. Die professionelle<br />

Aufgabe des Bundessozialamtes ist die Zusammenarbeit<br />

mit all diesen AkteurInnen zum Zweck<br />

der Koordinierung der diversen arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen. Dazu gehören auch der<br />

Wissens- und Informationstransfer sowie die<br />

Organisation des Erfahrungsaustauschs zum<br />

Thema Behinderung und Arbeit. Menschen mit<br />

Behinderungen unterstützt das Bundessozialamt<br />

in dieser Rolle vor allem durch Information<br />

und Beratung im Sinne einer qualifizierten Weiterverweisung<br />

an andere zuständige Stellen.<br />

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit<br />

des Bundessozialamts ist die Prävention. Diese<br />

ist auch vor dem Hintergrund des Arbeit-und-Gesundheit-Gesetzes<br />

zu sehen, das den möglichst<br />

langfristigen Erhalt der Arbeitsfähigkeit fördern<br />

möchte. So übernimmt das Bundessozialamt im<br />

Rahmen des Projektes „fit2work“ die Koordination<br />

und Aufrechterhaltung der organisatorischen<br />

Voraussetzungen für die diesbezüglichen Informations-,<br />

Beratungs- und Unterstützungsangebote.<br />

Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen<br />

Bundessozialamt und AMS sowie weiteren<br />

Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation von<br />

Menschen mit Behinderungen notwendig.<br />

Der Fokus der Aktivitäten des Bundessozialamtes<br />

liegt weiterhin auf dem Übergang von der<br />

Schule zum Beruf. Im Sinne kontinuierlicher Ausbildungsverläufe<br />

von Jugendlichen wurde daher<br />

das Projekt Jugendcoaching konzipiert. Vorrangiges<br />

Ziel dieses Jugendcoachings ist es, ausgrenzungsgefährdete<br />

SchülerInnen möglichst lange zu<br />

einem Schulbesuch und schlussendlich zu einem<br />

höheren und qualifizierteren Abschluss zu<br />

motivieren sowie beim Übergang vom System<br />

Schule in ein Folgesystem zu begleiten und auf<br />

diese Weise eine nachhaltige Integration zu erzielen.<br />

Das Projekt Jugendcoaching richtet sich<br />

erstmals und bewusst an alle ausgrenzungsgefährdeten<br />

Jugendlichen und nicht nur an Jugendliche<br />

mit spezifischen Beeinträchtigungen (s.o.).<br />

Als Querschnittsziel ist die Umsetzung des Gender<br />

Mainstreaming bei allen Maßnahmen und<br />

allen Zielgruppen zu nennen. Sowohl im Hinblick<br />

auf eine ausgewogene Beschäftigungsquote als<br />

auch auf den Abbau von Diskriminierungen,<br />

Ungleichheiten und Ausgrenzungen am Arbeitsmarkt<br />

ist verstärkt auf die unterschiedlichen Situationen,<br />

Bedingungen und Bedürfnisse von<br />

Frauen und Männern zu achten, wobei die berufliche<br />

Integration von Frauen mit Behinderungen<br />

eine besondere Herausforderung darstellt.<br />

6.4 FÖRDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN UND SELBSTSTÄNDIGE<br />

Menschen mit Behinderungen können zur Abgeltung<br />

der bei Gründung einer selbstständigen<br />

Erwerbstätigkeit anfallenden und nachweisbaren<br />

Kosten Zuschüsse bis zur Höhe von 50%<br />

der Kosten, höchstens jedoch im Ausmaß der<br />

100-fachen Ausgleichstaxe, gewährt werden.<br />

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