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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION<br />

Verteilung der Übertrittswege der Frauen in die Alterspensionen<br />

Freiwillige/<br />

Selbstversicherung<br />

6,0%<br />

Pensionsvorschuss/<br />

Übergangsgeld<br />

0,1%<br />

Notstandshilfe<br />

2,2%<br />

Sonstige/<br />

Keine Versicherung<br />

11,7%<br />

Arbeitslosengeld<br />

12,3%<br />

Erwerbstätigkeit<br />

55,1%<br />

Krankengeld<br />

1,0%<br />

Quelle: BMASK, eigene Berechnungen<br />

Erwerbstätigkeit-<br />

Altersteilzeit<br />

11,5% Übertritte in Alterspensionen gesamt: 25.108<br />

Die insgesamt rund 25.000 neuzuerkannten Alterspensionen<br />

der Frauen entfallen zu 39% auf<br />

Arbeiterinnen und 61% auf Angestellte.<br />

Wie auch bei den Invaliditätspensionen sind weibliche<br />

Angestellte vor Antritt der Alterspension häufiger<br />

beschäftigt und seltener arbeitslos als Arbeiterinnen.<br />

Insgesamt nimmt die Erwerbstätigkeit<br />

beim Übergang in die Alterspension, wie auch bei<br />

den Männern, eine wesentlich bedeutendere Rolle<br />

ein als die anderen Übertrittswege. Unterschiede<br />

zwischen der beruflichen Stellung treten bei den<br />

Frauen neben Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit<br />

vor allem bei den „ewigen Anwartschaften“<br />

auf: der Anteil der Arbeiterinnen ohne Versicherungszeit<br />

vor Pensionsantritt liegt um fünf Prozentpunkte<br />

über dem Anteil bei den Angestellten. Der<br />

Anteil der Notstandshilfebezieherinnen ist geringer<br />

als bei den Männern, was ebenfalls vor allem<br />

in der größeren Bedeutung der „ewigen Anwartschaft“<br />

für Frauen begründet liegt.<br />

Im Vergleich zur Invaliditätspension sind vor allem<br />

die geringere Bedeutung von Krankengeld<br />

und Arbeitslosigkeit beim Übergang in die Alterspension<br />

auffällig.<br />

Ein Gesamtüberblick über die Pensionsantrittswege<br />

der Frauen findet sich im Anhang.<br />

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