WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION 16.3 WEGE UND DAUER DES PENSIONSÜBERTRITTS In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der Berechnungen präsentiert: Wie viele Personen des Pensionsneuzugangs im Jahr <strong>2011</strong> weisen die oben beschriebenen Übergangsformen einen Monat vor dem Pensionsstichtag auf? Die Häufigkeiten der Fälle werden als prozentuelle Anteile am gesamten Pensionsneuzugang des „erweiterten Datensatzes“ berechnet. Die ermittelten Anteile werden anschließend auf den gesamten tatsächlichen Neuzugang bezogen. Die Verteilung der verschiedenen Übergangsformen wird hinsichtlich Geschlecht, der Pensions- art (Alters- und Invaliditätspensionen) und nach Trägern differenziert. 16.3.1 WEGE DES PENSIONSÜBERTRITTS In den folgenden Übersichten werden die unterschiedlichen Übertrittswege nach Geschlecht, Versicherungsträgern und Pensionsart dargestellt. Knapp 60% der Übertritte in eine Alters- oder Invaliditätspension erfolgen unmittelbar nach einer Beschäftigung, knapp 20% nach einer registrierten Arbeitslosigkeit, fast 10% nach einem Krankengeldbezug und mehr als 10% aus anderen Formen. Übertrittswege 1) in die Pension <strong>2011</strong> nach Geschlecht Zahl der Fälle ... aus Erwerbstätigkeit ... aus Krankheit ... aus Arbeitslosigkeit ... aus freiw./ Selbstversicherung ... Sonstiges ... keine Frauen 37.809 59,9% 7,3% 16,5% 4,7% 0,3% 11,2% Männer 34.062 60,8% 10,4% 22,1% 1,7% 0,6% 4,4% Gesamt 71.871 60,4% 8,7% 19,1% 3,3% 0,4% 8,1% Quelle: BMASK, eigene Berechnungen 1) Erwerbstätigkeit schließt Altersteilzeit mit ein; Arbeitslosigkeit umfasst den Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss bzw. Übergangsgeld. Bei einer Gesamtbetrachtung aller Arten von Direktpensionen und aller Versicherungsträger sind die Anteile des Pensionsübertrittes unmittelbar nach einer Beschäftigung bei Frauen und Männern sehr ähnlich. Männer treten häufiger nach einem Arbeitslosenleistungs- oder Krankengeldbezug eine Pension an, während Frauen anteilsmäßig öfter aufgrund einer „ewigen Anwartschaft“ oder in Folge einer freiwilligen Versicherung in die Pension übertreten. Eine differenziertere Sicht ergibt sich, wenn nach Pensionsart, Stellung im Erwerbsleben und Pensionsversicherungsträgern unterschieden wird. Übertrittswege nach Pensionsart Vor dem Antritt einer Pension ist die Mehrheit der Neuzugänge erwerbstätig. Die Anteile differieren jedoch erheblich nach Pensionsart: vor dem Antritt der Alterspension sind 72% erwerbstätig, vor Antritt der Invaliditätspension nur rund ein Drittel. Knapp ein Drittel der Neuzugänge zur Invaliditätspension bezieht unmittelbar vor der Pension Geldleistungen der Arbeitslosenhilfe (Arbeitslosengeld 10%, Notstandshilfe 18%, Pensionsvorschuss bzw. Übergangsgeld 3%) und über ein Viertel Krankengeld (26%). Bei Antritt einer Alterspension spielen Arbeitslosigkeit (13%) und vor allem Krankengeld (1%) eine wesentlich geringere Rolle als bei der Invaliditätspension. Dafür weisen rund 10% der Neuzugänge zur Alterspension keine oder eine sonstige Versicherung auf, was vor allem auf den höheren Frauenanteil mit „ewiger Anwartschaft“ zurückzuführen ist. Dieser Anteil ist bei den Invaliditätspensionen mit 6% etwas geringer. 332
WEGE DES ÜBERTRITTS IN DIE PENSION Übertrittswege 1) in die Pension <strong>2011</strong> nach Pensionsart Zahl der Fälle ... aus Erwerbstätigkeit ... aus Krankheit ... aus Arbeitslosigkeit ... aus freiw./ Selbstversicherung ... Sonstiges ... keine Invaliditätspension Frauen 9.169 31,7% 29,1% 27,9% 1,5% 0,7% 9,1% Männer 14.854 37,7% 23,4% 33,7% 0,6% 0,1% 4,5% Gesamt 24.023 35,4% 25,6% 31,5% 1,0% 0,4% 6,3% Alterspension Frauen 28.640 68,2% 0,9% 13,2% 5,6% 0,2% 11,8% Männer 19.208 77,7% 0,8% 13,6% 2,5% 0,9% 4,4% Gesamt 47.848 72,0% 0,9% 13,4% 4,4% 0,4% 8,9% Quelle: BMASK, eigene Berechnungen 1) Erwerbstätigkeit schließt Altersteilzeit mit ein; Arbeitslosigkeit umfasst den Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss. Übertritte nach Versicherungsträger Die Anteile der vor Antritt der Invaliditätspension arbeitslosen Personen sind bei ArbeiterInnen mit 42% noch höher als bei Angestellten (29%), vor allem aufgrund des höheren Anteils der langzeitbeschäftigungslosen ArbeiterInnen. Hingegen erfolgten Übertritte der Angestellten häufiger von Krankengeldbezug (35%) und Erwerbstätigkeit (28%) aus als bei ArbeiterInnen (29% bzw. 24%). Auch bei den Alterspensionen treten ArbeiterInnen häufiger aus der Arbeitslosigkeit in die Pension über als Angestellte, der Unterschied beträgt knapp 10 Prozentpunkte. Dementsprechend sind Angestellte häufiger vor Pensionsantritt erwerbstätig als ArbeiterInnen. Wege des Übertritts 1) in die Pension – Gesamte Pensionsversicherung Zahl der Fälle … aus Erwerbstätigkeit Gesamt Pflichtversicherung Altersteilzeit … aus Krankheit (Krankengeld) Gesamt … aus Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeldbezug Notstandshilfebezug Pensionsvorschuss oder Übergangsgeld … aus freiw. / Selbst-versicherung … Sonstiges … keine ArbeiterInnen Angestellte Eisenbahn und Bergbau SVA der Gewerblichen Wirtschaft SVA der Bäuerinnen/ Bauern alle Pensionsversicherungsträger IP 13.133 24,3% 24,0% 0,3% 28,6% 41,7% 13,1% 24,4% 4,3% 0,8% 0,3% 4,3% AP 17.074 63,0% 51,9% 11,1% 1,4% 20,7% 15,2% 5,3% 0,3% 4,8% 0,4% 9,8% IP 6.464 27,8% 27,0% 0,8% 35,2% 29,4% 11,1% 15,9% 2,4% 1,5% 0,6% 5,6% AP 23.448 75,8% 59,1% 16,7% 0,8% 11,2% 8,7% 2,4% 0,1% 4,5% 0,1% 7,6% IP 272 38,6% 38,2% 0,5% 28,0% 28,0% 4,8% 15,9% 7,2% 1,0% 2,4% 1,9% AP 641 53,3% 41,2% 12,1% 0,2% 8,6% 5,6% 2,9% 0,0% 13,0% 17,3% 7,6% IP 1.347 62,8% 62,8% 0,0% 8,7% 12,8% 5,6% 6,4% 0,7% 0,9% 0,4% 14,5% AP 4.375 82,5% 82,4% 0,1% 0,1% 3,3% 2,1% 1,2% 0,1% 2,5% 0,3% 11,2% IP 2.807 85,3% 85,3% 0,0% 0,2% 0,6% 0,2% 0,3% 0,1% 0,7% 0,2% 12,9% AP 2.310 85,4% 85,4% 0,0% 0,0% 0,2% 0,2% 0,0% 0,0% 1,8% 0,2% 12,4% IP 24.023 35,3% 35,0% 0,4% 25,6% 31,4% 10,4% 18,0% 3,1% 1,0% 0,4% 6,3% AP 47.848 71,9% 59,5% 12,5% 0,9% 13,4% 10,0% 3,2% 0,2% 4,4% 0,4% 8,9% Quelle: BMASK, eigene Berechnungen 1) Erwerbstätigkeit schließt Altersteilzeit mit ein; Arbeitslosigkeit umfasst den Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Pensionsvorschuss. IP: Invaliditätspension, AP: Alterspension. 333
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