SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz
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BEHINDERTENPOLITIK<br />
Im Laufe des Jahres <strong>2011</strong> wurden rd. 100 Berufungen<br />
in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechtes<br />
und rd. 1.200 Berufungen<br />
in Angelegenheiten des Behindertenrechtes von<br />
der Bundesberufungskommission bearbeitet.<br />
6.8 UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION<br />
Das von der UNO-Generalversammlung am<br />
13. Dezember 2006 beschlossene Übereinkommen<br />
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
(CRPD) ist in Österreich seit 26. Oktober<br />
2008 in Kraft. Der Geltungsbereich der Konvention<br />
bezieht sich auf Bund, Länder und Gemeinden.<br />
Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung<br />
müssen die Konvention beachten.<br />
Da Österreich auch das Fakultativprotokoll zur<br />
Konvention ratifiziert hat, besteht für behinderte<br />
Menschen eine Möglichkeit zur Individualbeschwerde<br />
an den UN-Ausschuss für die Rechte<br />
der Menschen mit Behinderungen in Genf.<br />
Zur Überwachung der Durchführung der Konvention<br />
wurde ein unabhängiger Monitoringausschuss<br />
nach § 13 BBG eingerichtet.<br />
Der Unabhängige Monitoringausschuss besteht<br />
aus sieben Mitgliedern aus den Bereichen Vertretungsorganisationen<br />
für Menschen mit Behinderung,<br />
Nichtregierungsorganisationen aus<br />
den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit<br />
sowie wissenschaftliche<br />
Lehre. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der<br />
Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />
vom Bundesminister für Arbeit, Soziales<br />
und Konsumentenschutz ernannt. Sie sind<br />
unabhängig und weisungsfrei.<br />
Der Ausschuss kann<br />
» Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend<br />
die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />
in konventionsrelevanten Bereichen abgeben;<br />
» in Einzelfällen Stellungnahmen von Organen<br />
der Verwaltung einholen und Empfehlungen<br />
abgeben;<br />
» dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und<br />
Konsumentenschutz und dem Bundesbehindertenbeirat<br />
laufend über seine Beratungen<br />
berichten.<br />
Der Ausschuss bearbeitet Einzelbeschwerden<br />
und nimmt regelmäßig zu wichtigen konventionsrelevanten<br />
Themen öffentlich Stellung. Er<br />
tagt seit seiner Konstituierung ca. einmal pro<br />
Monat. Zweimal pro Jahr finden öffentliche Sitzungen<br />
mit großer Beteiligung von betroffenen<br />
Personen und ExpertInnen statt.<br />
Das BMASK ist sowohl „Focal Point“ als auch –<br />
unter Einbeziehung des Bundesbehindertenbeirates<br />
– Koordinierungsstelle für Angelegenheiten<br />
der UN-Konvention, die in die Zuständigkeit<br />
des Bundes fallen.<br />
Österreich hat den ersten Staatenbericht zur<br />
Umsetzung der Konvention im Oktober 2010 den<br />
Vereinten Nationen übermittelt und Bilanz über<br />
die ersten zwei Jahre seit Inkrafttreten der Konvention<br />
gezogen. Der Bericht, der auf der Homepage<br />
des BMASK in englischer und deutscher<br />
Sprache sowie in einer Leichter-Lesen-Version<br />
veröffentlicht ist, wurde in enger Kooperation<br />
mit der Zivilgesellschaft und behindertenpolitischen<br />
Akteuren erstellt.<br />
Die Konvention enthält die Verpflichtung, zur<br />
Verhinderung von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch<br />
dafür zu sorgen, dass alle Einrichtungen<br />
und Programme, die für Menschen mit Behinderungen<br />
bestimmt sind, wirksam von unabhängigen<br />
Behörden überwacht werden. Diese Aufgabe<br />
wird ab 1. Juli <strong>2012</strong> von der Volksanwaltschaft<br />
wahrgenommen, ihr ist als Beratungsorgan der<br />
bisher im Bundesministerium für Inneres angesiedelte<br />
Menschenrechtsbeirat zur Seite gestellt.<br />
Zur inhaltlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />
in Österreich wurde der Na-<br />
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