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SOZIALBERICHT 2011-2012 - Armutskonferenz

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BEHINDERTENPOLITIK<br />

Im Laufe des Jahres <strong>2011</strong> wurden rd. 100 Berufungen<br />

in Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechtes<br />

und rd. 1.200 Berufungen<br />

in Angelegenheiten des Behindertenrechtes von<br />

der Bundesberufungskommission bearbeitet.<br />

6.8 UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION<br />

Das von der UNO-Generalversammlung am<br />

13. Dezember 2006 beschlossene Übereinkommen<br />

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

(CRPD) ist in Österreich seit 26. Oktober<br />

2008 in Kraft. Der Geltungsbereich der Konvention<br />

bezieht sich auf Bund, Länder und Gemeinden.<br />

Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung<br />

müssen die Konvention beachten.<br />

Da Österreich auch das Fakultativprotokoll zur<br />

Konvention ratifiziert hat, besteht für behinderte<br />

Menschen eine Möglichkeit zur Individualbeschwerde<br />

an den UN-Ausschuss für die Rechte<br />

der Menschen mit Behinderungen in Genf.<br />

Zur Überwachung der Durchführung der Konvention<br />

wurde ein unabhängiger Monitoringausschuss<br />

nach § 13 BBG eingerichtet.<br />

Der Unabhängige Monitoringausschuss besteht<br />

aus sieben Mitgliedern aus den Bereichen Vertretungsorganisationen<br />

für Menschen mit Behinderung,<br />

Nichtregierungsorganisationen aus<br />

den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit<br />

sowie wissenschaftliche<br />

Lehre. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der<br />

Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation<br />

vom Bundesminister für Arbeit, Soziales<br />

und Konsumentenschutz ernannt. Sie sind<br />

unabhängig und weisungsfrei.<br />

Der Ausschuss kann<br />

» Empfehlungen und Stellungnahmen betreffend<br />

die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br />

in konventionsrelevanten Bereichen abgeben;<br />

» in Einzelfällen Stellungnahmen von Organen<br />

der Verwaltung einholen und Empfehlungen<br />

abgeben;<br />

» dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und<br />

Konsumentenschutz und dem Bundesbehindertenbeirat<br />

laufend über seine Beratungen<br />

berichten.<br />

Der Ausschuss bearbeitet Einzelbeschwerden<br />

und nimmt regelmäßig zu wichtigen konventionsrelevanten<br />

Themen öffentlich Stellung. Er<br />

tagt seit seiner Konstituierung ca. einmal pro<br />

Monat. Zweimal pro Jahr finden öffentliche Sitzungen<br />

mit großer Beteiligung von betroffenen<br />

Personen und ExpertInnen statt.<br />

Das BMASK ist sowohl „Focal Point“ als auch –<br />

unter Einbeziehung des Bundesbehindertenbeirates<br />

– Koordinierungsstelle für Angelegenheiten<br />

der UN-Konvention, die in die Zuständigkeit<br />

des Bundes fallen.<br />

Österreich hat den ersten Staatenbericht zur<br />

Umsetzung der Konvention im Oktober 2010 den<br />

Vereinten Nationen übermittelt und Bilanz über<br />

die ersten zwei Jahre seit Inkrafttreten der Konvention<br />

gezogen. Der Bericht, der auf der Homepage<br />

des BMASK in englischer und deutscher<br />

Sprache sowie in einer Leichter-Lesen-Version<br />

veröffentlicht ist, wurde in enger Kooperation<br />

mit der Zivilgesellschaft und behindertenpolitischen<br />

Akteuren erstellt.<br />

Die Konvention enthält die Verpflichtung, zur<br />

Verhinderung von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch<br />

dafür zu sorgen, dass alle Einrichtungen<br />

und Programme, die für Menschen mit Behinderungen<br />

bestimmt sind, wirksam von unabhängigen<br />

Behörden überwacht werden. Diese Aufgabe<br />

wird ab 1. Juli <strong>2012</strong> von der Volksanwaltschaft<br />

wahrgenommen, ihr ist als Beratungsorgan der<br />

bisher im Bundesministerium für Inneres angesiedelte<br />

Menschenrechtsbeirat zur Seite gestellt.<br />

Zur inhaltlichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention<br />

in Österreich wurde der Na-<br />

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