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Zu Ernst Jünger - gesamtausgabe

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734J. Die Verbindlichkeit von <strong>Jünger</strong>s Darlegungen1. Die Verbindlichkeit der »Beschreibung«2. d. h. der Auslegung3. d. h. der Grundstellung. Verbindlichkeit. Wie? Verbindlichkeit. Für wen? Wer erhebt Ansprüche? Welche? Auf welche Wahrheit? Wenn das Wesen der Wahrheit selbst im Wandel? 44. Wozu <strong>Ernst</strong> JUnger beachten?Die Frage ist dann besonders zu stellen, wenn seine Grundhaltungals diejenige erkannt ist, die aus der metaphysischen GrundstellungNietzsches gefordert wird. Denn zufolge der <strong>Zu</strong>gehörigkeit<strong>Jünger</strong>s in diese Metaphysik ergibt sich doch eher eineBesinnung auf Nietzsches Metaphysik und das Nachträgliche des<strong>Jünger</strong>schen Vorhabens kann zur Kenntnis genommen werden.Allein trotzdem <strong>Jünger</strong> über Nietzsehe nirgendwo hinauskommt(nicht im Sinne etwa eines Fort-schrittes), ja weil er gerade imBereich dieser Metaphysik bleibt, vermag er eine einzigartigeAufgabe zu erfüllen. Freilich ist es eine nur notwendige und niemalsdie hin-reichende, in das Entscheidende hineinreichendeAufgabe.Beschreibungen (und Auslegungen) leisten diesesEine: durch Sehenlassen des Seienden (im Charakter des Willenszur Macht) auf das Sein hinzuweisen, ohne doch nach ihm zu fragen.<strong>Jünger</strong> bringt den »Beweis« dafür, daß Nietzschessik« eben nicht nur »Metaphysik« im gelehrten Verstandesondern daß es hier, wie allerdings je verschieden in jeder Metaphysik,<strong>Ernst</strong> gilt. Womit? Mit der Wahrheit über das Seiendemit dem Sein. Daß das Sein je mit »uns« <strong>Ernst</strong> macht.

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