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Johannes-Martin Kamp Kinderrepubliken - Wer nichts aus der ...

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8. Selbstregierung als<br />

‚Geteilte Verantwortung‘<br />

(shared responsibility)<br />

In gewissem Sinn haben die Kritiker <strong>der</strong> Selbstregierung recht: Zu völlig<br />

selbständiger effektiver Verwaltung o<strong>der</strong> Regierung im Sinne einer reibungslosen<br />

Staatsmaschinerie sind die - oft geschädigten - Heimjugendlichen<br />

weitgehend unfähig. Heim-Selbstregierung ist eine für alle Beteiligten<br />

sehr mühselige Angelegenheit!<br />

Die (in den folgenden Abschnitten näher erläuterte) beschränkte Selbstregierungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Jugendlichen ist - paradoxerweise - gerade den radikalsten<br />

Selbstregierungs-Praktikern klar und schmerzlich bewußt: einerseits die<br />

unumgänglichen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Außenwelt, dann die Erziehungs-, Therapie-<br />

und Schutzbedürftigkeit <strong>der</strong> Jugendlichen und schließlich ihre Ambivalenz<br />

und ihre mangelnde Selbstverantwortung. Man kann nicht die gesamte<br />

Verantwortung den Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen aufladen, die erwachsenen<br />

Erzieher und Therapeuten bleiben mitverantwortlich.<br />

Den durchweg psychoanalytisch orientierten radikalen Selbstregierungs-<br />

Praktikern sind Freiheit, Gleichheit und Selbstbestimmung wesentliche Lebensprinzipien,<br />

und sie sehen die Selbstregierung nicht als Staats-Kopie, son<strong>der</strong>n<br />

als Mittel zur Selbstbestimmung und Freiheit <strong>der</strong> Jugendlichen. Selbstbestimmung<br />

ist ihnen ein, wenn nicht das wesentliche Mittel für Erziehung<br />

und Therapie! Dabei sind die mangelnden Fähigkeiten nicht Grund zur Verweigerung<br />

von Selbstbestimmung, son<strong>der</strong>n zusätzlicher Anlaß zur För<strong>der</strong>ung<br />

und Entwicklung <strong>der</strong> Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Jugendliche,<br />

die zur Bildung einer regelrechten Regierung, Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

nicht in <strong>der</strong> Lage sind, sollen diese Funktionen in einfacheren Formen<br />

<strong>aus</strong>üben, um ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu praktizieren.<br />

Infolge ihres hohen Anspruches lehnen manche eher bedauernd den Begriff<br />

(nicht die Sache!) Selbstregierung als unehrlich und heuchlerisch ab und ersetzen<br />

ihn durch Alternativbegriffe wie Mitverantwortung (Papanek 1983:<br />

105 ff.), Kollektive Verantwortung o<strong>der</strong> Gruppenfreiheit (Simpson 1936: 86)<br />

o<strong>der</strong> aber durch den von M. Franklin in Hawkspur geprägten, aber<br />

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