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Johannes-Martin Kamp Kinderrepubliken - Wer nichts aus der ...

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4. Selbstregierung und<br />

Erziehung in <strong>der</strong> Republik<br />

Selbstregierung ist in vielen Bereichen durch<strong>aus</strong> üblich. Nicht nur in Staaten<br />

und Gemeinden, son<strong>der</strong>n auch in Vereinen, Clubs und vielen an<strong>der</strong>en Körperschaften<br />

und Organisationen, die eigene Zielsetzungen, Statuten, Geschäftsordnungen,<br />

Verhaltensvorschriften, Regeln für die Lebensführung, Unvereinbarkeitsbeschlüsse,<br />

eigene Trachten und Uniformen etc. selbst festsetzen. Sie<br />

haben eigene Gesetzgebungsorgane (Jahres- Hauptversammlungen etc.), Regierungen<br />

(geschäftsführende Vorstände), Gerichte (Parteischiedsgerichte<br />

etc.) und Beamte (Vorstand, Schreiber, Kassierer, Geschäftsführer, Gerätewart<br />

etc.).<br />

Auch in Freizeit-Jugendclubs kommt mehr o<strong>der</strong> weniger Selbstregierung<br />

vor. Im offiziellen Erziehungssystem, in Schulen und Heimen dagegen ist sie<br />

sehr unüblich.<br />

4.1. Der organisatorische Aufbau republikanisch<br />

organisierter Heime<br />

Das republikanisch organisierte Heim ist grundsätzlich ebenso aufgebaut (und<br />

oft ähnlich benannt) wie Städte und Staaten, d. h. die Organisationsvorbil<strong>der</strong>.<br />

Mehr o<strong>der</strong> weniger voneinan<strong>der</strong> getrennt bestehen Organe <strong>der</strong> drei politischen<br />

Gewalten, nämlich Legislative, Exekutive und Judikative. Des öfteren besteht<br />

daneben ein heimeigenes Wirtschafts- und Währungssystem.<br />

Die jugendlichen Bürger <strong>der</strong> Republik, manchmal auch nur ihre gewählten<br />

Abgeordneten, treten regelmäßig zusammen zur gesetzgebenden Versammlung,<br />

die mit Mehrheit die Gesetze, Ge- und Verbote, Regeln, H<strong>aus</strong>ordnungen,<br />

manchmal auch eine Verfassung, die Grundsätze, Zuständigkei-<br />

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