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ausgegliedert und ergänzt wurde. Das Kuratorenmodell scheint, wie bereits in<br />

Kapitel 1.1 erwähnt, im Kunstbericht 1991 und in den Folgeberichten -1995 nicht<br />

auf, da es bis dahin im Bereich Unterricht eingebunden war.<br />

Für den Bereich der bildenden Künste, ohne Berücksichtigung der Grenzbereiche<br />

Fotografie und Film, belief sich 1990 die Summe der Aufwendungen in der<br />

Abteilung 41, bildende Kunst mit den Kategorien Personenförderung<br />

(4,366.419.– öS), Staatsstipendien, Preise und Kunstankäufe (6,643.189.– öS),<br />

Galerienförderung (735.000.- öS), Artothek (735.000.– öS) und den zusätzlichen<br />

Fördermaßnahmen wie z.B. Künstlerhilfefonds, Karenzgeld und Ausgaben für die<br />

Kommission auf insgesamt 42,008.987.– öS. Diese Ausgaben, die gewissermaßen<br />

das vielberüchtigte „Gießkannenprinzip“ finanzieren, blieben anteilsmäßig auch in<br />

den Folgejahren gleich.<br />

Für die Abteilung IV/7 , bildende Kunst und Kulturpolitische Grundsatzabteilungen<br />

mit den Bereichen Inländische Vereine, Großprojekte, Kooperationen,<br />

Auslandsprojekte, Ausstellungen, Institutionen, Galerien, Einzelförderung für<br />

Künstler (Projekte, Transport, Kataloge..), Biennalen, Triennalen, Kunst am Bau,<br />

Preise, Auslandsstipendien und Ateliers belief sich die Summe auf 31,401.267.–<br />

öS. 7<br />

Insgesamt beliefen sich die Ausgaben für den Bereich bildende Künste auf<br />

73,410. 254.– öS, also auf rund 12% des gesamten Kunstbudgets. 8<br />

Die zusätzlich zu diesem Budget aufgebrachten 15,000.000.– öS für das<br />

Kuratorenmodell waren also im direkten Vergleich mit dieser Summe oder zu den<br />

Einzelförderungen sehr beachtlich.<br />

Die einzelnen Abteilungen und deren Unterabteilungen setzen sich aus<br />

mehrköpfig besetzten Vorstandsmitgliedern, diversen Beiräten (bildende Künste:<br />

3), untergeordneten Beiräten aus den einzelnen Bundesländern (bildende Künste:<br />

9), Kommissionen und Jurys (bildende Künste: 1) zusammen. Eigene<br />

Kommissionen (bildende Künste: 1) im Ministerium bestimmen zusätzlich über die<br />

Aufnahme in die Künstlersozialversicherungen.<br />

Die Aufgabe des Beirats der Abteilung 41 besteht aus der Erstattung von<br />

Vorschlägen für Fördermaßnahmen, der Abgabe von Gutachten und der<br />

Stellungnahme zu allgemeinen Angelegenheiten innerhalb der Abteilung.<br />

Neben dem Beirat sind eigene Ankaufsjurys eingerichtet (Bundesbeiräte), denen in<br />

der Regel Vertreter der im Land ansässigen Künstlervereinigungen angehören,<br />

7 Vergleiche dazu: Bundesministerium für Unterricht und Kunst, Kunstbericht 1990, S.223 ff<br />

8 Anmerkung : Die am höchsten dotierte Abteilung mit 373,553.413.- öS ist die Abteilung 42, Musik<br />

und darstellende Kunst, die am niedrigsten dotierte Abteilung mit 2,523.478.– öS die Abteilung 46,<br />

Jugendliteratur<br />

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