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weiters auch Kunstkritiker und zum Zwecke der Koordination der Förderankäufe<br />

des Bundes mit den Förderankäufen der einzelnen Bundesländer auch Vertreter<br />

der Landeskulturämter.<br />

Die zwei Beiräte der Abteilung 47 waren einerseits für Ausstellungsprojekte im In-<br />

und Ausland, Auslandsstipendien, Auslandsateliers, Preisvergaben, die<br />

Kulturrepräsentation Österreichs, Architektur und Mode und Design sowie, als<br />

zweite Abteilung, für Kunst am Bau verantwortlich. 9<br />

Die komplizierte, komplexe Struktur dieses Fördersystems sollte eine möglichst<br />

objektive und weitreichende Förderung ermöglichen, gleichzeitig erwies sie sich<br />

aber als entsprechend schwerfällig und unübersichtlich. Die Kunstberichte machen<br />

zwar viele der einzelnen Ausgaben in Zahlen sichtbar, die Vergabemodi bleiben<br />

aber weitgehend intransparent. Ein koordiniertes, österreichweites Vorgehen fand<br />

und findet nur eingeschränkt statt. Vorhandene Daten und Statistiken lassen sich<br />

nur schwer vergleichen, weil keine gemeinsamen Kriterien vorliegen.<br />

Zudem bot das damalige Modell – also das Modell vor 1991, aber auch das<br />

aktuelle von 2000 – keine aktiven Einrichtungen an, die – ähnlich wie das<br />

Kuratorenmodell – direkte Fördermaßnahmen, infrastrukturelle Verbesserungen<br />

oder zeitgemäße, spartenübergreifende Fördermöglichkeiten anbieten, die der<br />

tatsächlichen Situation des Kunstgeschehens entsprechen würden.<br />

Tatsächlich ist die Kunst und Kulturverwaltung aller Gebietskörperschaften<br />

größtenteils auf die Antragsförderung ausgerichtet. Darüber hinaus nähren die<br />

undurchschaubaren Vergabemodi den permanenten Verdacht auf Lobbyismus.<br />

In vielen Fällen sind in einer Person oder Abteilung unvereinbare Kompetenzen<br />

anzutreffen, da gleichzeitig Kontrolle, Durchführung und Schaffung von<br />

Rahmenbedingungen geleistet werden.<br />

Auch für längerfristige Projekte oder ständige Einrichtungen werden die<br />

Förderungen, der kameralistischen Buchführung entsprechend, im Jahresrhythmus<br />

vergeben und direkte und kurzfristige Unterstützungen erschwert. 10<br />

Ein weiteres Manko liegt aber auch im Bereich der Steuer- und Sozial-<br />

gesetzgebung, die ein privates Engagement erschweren und KünstlerInnen<br />

unzureichend versichert.<br />

Die Kritik von Seiten der Künstlerschaft richtete sich folgerichtig dahingehend, aber<br />

auch gegen das „Gießkannenprinzip“ und die obsolete Praxis der Ankaufspolitik,<br />

die in den Augen vieler Künstler eher einer verdeckten Sozialpolitik gleichkommt.<br />

9 Vergleiche dazu: Bundesministerium für Unterricht und Kunst, Kunstbericht 1990, : S 1 – 44, sowie<br />

S194 –213<br />

10 Siehe dazu auch Kapitel 1.5<br />

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