Diplom.pdf
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weiters auch Kunstkritiker und zum Zwecke der Koordination der Förderankäufe<br />
des Bundes mit den Förderankäufen der einzelnen Bundesländer auch Vertreter<br />
der Landeskulturämter.<br />
Die zwei Beiräte der Abteilung 47 waren einerseits für Ausstellungsprojekte im In-<br />
und Ausland, Auslandsstipendien, Auslandsateliers, Preisvergaben, die<br />
Kulturrepräsentation Österreichs, Architektur und Mode und Design sowie, als<br />
zweite Abteilung, für Kunst am Bau verantwortlich. 9<br />
Die komplizierte, komplexe Struktur dieses Fördersystems sollte eine möglichst<br />
objektive und weitreichende Förderung ermöglichen, gleichzeitig erwies sie sich<br />
aber als entsprechend schwerfällig und unübersichtlich. Die Kunstberichte machen<br />
zwar viele der einzelnen Ausgaben in Zahlen sichtbar, die Vergabemodi bleiben<br />
aber weitgehend intransparent. Ein koordiniertes, österreichweites Vorgehen fand<br />
und findet nur eingeschränkt statt. Vorhandene Daten und Statistiken lassen sich<br />
nur schwer vergleichen, weil keine gemeinsamen Kriterien vorliegen.<br />
Zudem bot das damalige Modell – also das Modell vor 1991, aber auch das<br />
aktuelle von 2000 – keine aktiven Einrichtungen an, die – ähnlich wie das<br />
Kuratorenmodell – direkte Fördermaßnahmen, infrastrukturelle Verbesserungen<br />
oder zeitgemäße, spartenübergreifende Fördermöglichkeiten anbieten, die der<br />
tatsächlichen Situation des Kunstgeschehens entsprechen würden.<br />
Tatsächlich ist die Kunst und Kulturverwaltung aller Gebietskörperschaften<br />
größtenteils auf die Antragsförderung ausgerichtet. Darüber hinaus nähren die<br />
undurchschaubaren Vergabemodi den permanenten Verdacht auf Lobbyismus.<br />
In vielen Fällen sind in einer Person oder Abteilung unvereinbare Kompetenzen<br />
anzutreffen, da gleichzeitig Kontrolle, Durchführung und Schaffung von<br />
Rahmenbedingungen geleistet werden.<br />
Auch für längerfristige Projekte oder ständige Einrichtungen werden die<br />
Förderungen, der kameralistischen Buchführung entsprechend, im Jahresrhythmus<br />
vergeben und direkte und kurzfristige Unterstützungen erschwert. 10<br />
Ein weiteres Manko liegt aber auch im Bereich der Steuer- und Sozial-<br />
gesetzgebung, die ein privates Engagement erschweren und KünstlerInnen<br />
unzureichend versichert.<br />
Die Kritik von Seiten der Künstlerschaft richtete sich folgerichtig dahingehend, aber<br />
auch gegen das „Gießkannenprinzip“ und die obsolete Praxis der Ankaufspolitik,<br />
die in den Augen vieler Künstler eher einer verdeckten Sozialpolitik gleichkommt.<br />
9 Vergleiche dazu: Bundesministerium für Unterricht und Kunst, Kunstbericht 1990, : S 1 – 44, sowie<br />
S194 –213<br />
10 Siehe dazu auch Kapitel 1.5<br />
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