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Nachfrage und Angebot moderner und modernisierungsrelevanter ...

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Darüber hinaus wird Arbeitszeit immer häufiger gar nicht vertraglich geregelt,<br />

oder zwischen vertraglich vereinbarter <strong>und</strong> tatsächlich geleisteter Arbeitszeit klafft<br />

eine immer größere Lücke. Dies betrifft längst nicht mehr nur die Führungskräfte,<br />

sondern weitet sich zunehmend auch auf viele Arbeiter <strong>und</strong> Arbeitnehmer aus. Die<br />

private, freie Zeit von Arbeitskräften wird somit immer mehr zum Puffer für die flexible<br />

Organisation oder für zu knapp besetzte Abteilungen. (vgl. WSI Mitteilung 1/2000,<br />

S. 11)<br />

„Selbstorganisation“ zielt vor allem auf die optimale Nutzung von Arbeitskraft.<br />

Das wesentliche Merkmal hierbei ist die erweiterte Selbstkontrolle der Arbeitskräfte.<br />

Ihnen wird ein höheres Maß an Verantwortlichkeit übertragen, was zu einer effizienz-<br />

steigernden Dynamik einerseits führen <strong>und</strong> andererseits das Problem der Fremd-<br />

kontrollfunktion lösen soll. (vgl. Voß 1998, S. 473f.) In den neuen arbeitskraft- bzw.<br />

arbeitsorientierten Rationalisierungsstrategien wird Arbeitskraft somit zum Subjekt<br />

der Rationalisierung. Dem entspricht ein ebenso weites <strong>und</strong> nach oben offenes Lei-<br />

stungsverständnis, das Mitarbeitern abverlangt wird. Durch die stärkere Einbindung<br />

der Arbeitskraft in das unternehmerische Geschehen wird diese zum „Selbstoptimie-<br />

rer“ in der Ablauf- <strong>und</strong> Organisationsplanung, zum Mit-Unternehmer mit der entspre-<br />

chenden zeitlichen Flexibilität <strong>und</strong> Mobilität, zum alltäglichen Problemlöser <strong>und</strong> Pro-<br />

zessmanager. (vgl. WSI Mitteilung 1/2000, S. 13) Ein weiterer Ausdruck dieses Pro-<br />

zesses ist der steigende Druck zur permanenten, eigeninitiativen Weiterqualifizie-<br />

rung.<br />

Bei aller Formenvielfalt <strong>und</strong> Unterschiedlichkeit ist diesen verschiedenen Varian-<br />

ten von Nicht-Norm-Arbeitsverhältnissen jedoch häufig eines gemeinsam: sie sind in<br />

vielen Fällen nicht oder nur unzureichend eingeb<strong>und</strong>en in den Schutz der sozialen<br />

Sicherung. Teilweise sind sie darüber hinaus zusätzlich ausgegrenzt aus tarifvertrag-<br />

lichen, betrieblichen oder arbeitsrechtlichen Regelungen. Wenn man sich die ver-<br />

schiedenen Arbeitskräftegruppen vor Augen führt, wird deutlich, dass das Spektrum<br />

einerseits von freien Mitarbeitern <strong>und</strong> hoch bezahlten Beratern bis andererseits zu<br />

Leiharbeitnehmern, geringfügig Beschäftigten oder befristeten Aushilfskräften reicht.<br />

An diesen Punkten lässt sich vergegenwärtigen, welchen Sinn der normative Schutz<br />

des Normalarbeitsverhältnisses hatte <strong>und</strong> haben sollte. Es sollte die Existenzsiche-<br />

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