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Nachfrage und Angebot moderner und modernisierungsrelevanter ...

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Häufigkeit der Unterbrechung etwas ganz Unterschiedliches bedeuten <strong>und</strong> sie ist<br />

nicht immer automatisch mit Instabilität gleichzusetzen. (vgl. Schaeper/Kühn/Witzel<br />

2000, S. 84)<br />

Für Frauen gilt beispielsweise eine andere „Normalität“, die durch die Einbindung<br />

in Arbeitsmarkt u n d Familie geprägt ist. Obwohl der Gesetzgeber es ermöglicht,<br />

dass beide Elternteile Erziehungsurlaub beantragen können, ist es zu fast 100 Pro-<br />

zent immer noch die Frau, die ihre Arbeit aufgibt oder unterbricht, um sich der Erzie-<br />

hung <strong>und</strong> Betreuung des Kindes oder der Kinder zu widmen. Nach dem Erziehungs-<br />

urlaub greifen vorwiegend Frauen auf so genannte Teilzeitbeschäftigungen zurück.<br />

In den Jahren von 1970 bis 1995 ist diese Form der Erwerbsarbeit von 6 Prozent auf<br />

23 Prozent gestiegen (vgl. Dombois 1999, S. 15). Ein Teil dieser Beschäftigungsver-<br />

hältnisse ist arbeits- <strong>und</strong> sozialrechtlich voll geschützt, ein anderer Teil, die geringfü-<br />

gigen Beschäftigungsverhältnisse, sind auf einen monatlichen Höchstverdienst von<br />

gegenwärtig 630 DM begrenzt <strong>und</strong> vermitteln in der Regel allenfalls geringfügige An-<br />

sprüche auf soziale Sicherung. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen diese Teilzeitbe-<br />

schäftigungen zeitlich begrenzt sind, wodurch sie zusammen mit der Arbeitslosigkeit<br />

zu einer Ausbreitung diskontinuierlicher Erwerbsbiographien beitragen, die nur noch<br />

in unzulänglichem Maße Ansprüche an ein System der sozialen Sicherung begrün-<br />

den, welches noch auf dem Normalarbeitsverhältnis aufbaute.<br />

Eine weitere Personengruppe, die besonders von der Erosion des Normalar-<br />

beitsverhältnisses betroffen ist, sind junge Arbeitnehmer/-innen. Oftmals tritt bei die-<br />

ser Personengruppe der erste Bruch der Berufsbiographie unmittelbar nach Beendi-<br />

gung der Ausbildung oder ein paar Jahre später ein (siehe auch 3.1.: Qualifikations-<br />

spezifische Arbeitslosigkeit). Die Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein.<br />

Zum einen ist es möglich, dass der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden nach<br />

bestandener Abschlussprüfung nicht in ein Angestelltenverhältnis übernehmen kann.<br />

Zum anderen besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Jugendliche während<br />

seiner Ausbildungszeit erkennt, dass er sich für den für ihn subjektiv betrachtet fal-<br />

schen Beruf entschieden hat <strong>und</strong> nun versucht, durch einen Tätigkeitswechsel oder<br />

sogar durch eine Umschulung diese Fehlentscheidung auszugleichen. Eine andere<br />

Alternative, die ebenfalls von vielen Jugendlichen genutzt wird, ist die Weiterqualifi-<br />

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