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Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den ... - AWMF

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S3-Leitlinie 091-001 „<strong>Lokaltherapie</strong> <strong>chronischer</strong> <strong>Wun<strong>den</strong></strong> <strong>bei</strong> <strong>den</strong> Risiken CVI, PAVK und Diabetes mellitus“<br />

Nomenklatur Leitlinien-<br />

Kapitel<br />

Definition Quelle 16<br />

Wunddokumentation 4.4. Die Wunddokumentation ist Teil der<br />

Dokumentation im Rahmen des<br />

Behandlungs- bzw. Pflegevertrages. Sie<br />

umfasst das Erst-Assessment, <strong>den</strong><br />

Heilungs- und <strong>den</strong> Therapieverlauf.<br />

Wundfläche 4.6.2. Wundfläche ist der vom Wundrand oder<br />

original geschichteter Haut umgebene<br />

Gewebedefekt ohne Epithelzellen.<br />

Die Wundfläche kann anhand<br />

unterschiedlicher Gewebearten beschrieben<br />

wer<strong>den</strong>, z. B. Muskel, Knochen, Sehne,<br />

Granulation, Fibrin, feuchtes oder trockenes<br />

avitales Gewebe.<br />

Wundgröße 4.6.2. Wundgröße ist das Ausmaß des<br />

Gewebedefektes, das <strong>mit</strong>tels einer<br />

festgelegten Methode zur Erfassung der<br />

Länge, Breite und Tiefe er<strong>mit</strong>telt wer<strong>den</strong><br />

kann.<br />

Wundrand 4.6.2. Wundrand ist der reparativ-epithelisierte<br />

Bereich zwischen Wundfläche und<br />

angrenzender original geschichteter Haut<br />

sowie von Wundfläche umgebene reparativepithelisierte<br />

Bereiche ("Epithel-Inseln").<br />

Die Beschaffenheit des Wundrandes ist frei<br />

nach Form (z. B. flach, wulstig, unterminiert)<br />

und Zustand (z. B. vital, livide, mazeriert,<br />

hyperkeratös) zu dokumentieren.<br />

Wundreinigung 6. Unter Wundreinigung versteht man die<br />

Abtragung von avitalem Gewebe, Nekrosen,<br />

Belägen und/oder Entfernung von<br />

Fremdkörpern bis an intakte anatomische<br />

Strukturen heran unter Erhalt von<br />

Granulationsgewebe.<br />

Unter Abtragung versteht man alle<br />

Maßnahmen die geeignet sind, avitales<br />

Gewebe, Nekrosen, Beläge und<br />

Fremdkörper zu entfernen.<br />

16 Keine Angabe: Die Definition entstammt dieser Leitlinie<br />

Seite 278 von 279 aktueller Stand: 12.06.2012

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