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Lokaltherapie chronischer Wunden bei Patienten mit den ... - AWMF

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S3-Leitlinie 091-001 „<strong>Lokaltherapie</strong> <strong>chronischer</strong> <strong>Wun<strong>den</strong></strong> <strong>bei</strong> <strong>den</strong> Risiken CVI, PAVK und Diabetes mellitus“<br />

3.4. Übersicht der Empfehlungen und Statements<br />

Grundlage Empfehlungen zur Diagnostik<br />

E 1 Zustimmung: Die Diagnostik zugrunde liegender Erkrankungen soll<br />

15 von 16<br />

leitlinien-gerecht erfolgen. [GCP]<br />

Expertenkonsens Hintergrundtext: Kap. 1<br />

E 2 Zustimmung: Als wesentlicher Bestandteil der Diagnostik soll eine<br />

15 von 16<br />

ausführliche Anamnese des <strong>Patienten</strong> durchgeführt wer<strong>den</strong>,<br />

in der insbesondere Reaktionen auf bisherige<br />

Wundbehandlungen und die Beeinträchtigung der<br />

Expertenkonsens<br />

Lebensqualität erfragt wer<strong>den</strong>. [GCP]<br />

Hintergrundtext: Kap. 4.3<br />

E 3 Zustimmung: Ist sechs Wochen nach Beginn einer leitliniengerechten<br />

16 von 16<br />

Behandlung keine Heilungsten<strong>den</strong>z erkennbar, soll das<br />

Vorliegen anderer Ursachen für die fehlende<br />

Expertenkonsens<br />

Heilungsten<strong>den</strong>z differentialdiagnostisch abgeklärt wer<strong>den</strong>.<br />

Hierzu soll im Zweifel eine zweite Meinung eingeholt<br />

wer<strong>den</strong>. [GCP]<br />

Hintergrundtext: Kap. 4.3<br />

E 4 Zustimmung: Therapieresistente und morphologisch ungewöhnliche<br />

12 von 13<br />

Ulzerationen sollen histologisch abgeklärt wer<strong>den</strong>. [GCP]<br />

Expertenkonsens Hintergrundtext: Kap. 4.3<br />

E 5 Zustimmung: Chronische <strong>Wun<strong>den</strong></strong> sind üblicherweise von<br />

16 von 16<br />

Mikroorganismen kolonisiert. Eine routinemäßige<br />

Bestimmung von Krankheitserregern ist nicht erforderlich.<br />

Auch zum Einsatz der lokal antiseptischen Wirkstoffe PVP-<br />

Iod, Polihexanid oder Octenidin ist eine Erregerbestimmung<br />

nicht erforderlich. Nur wenn aufgrund von Hinweisen auf<br />

eine erregerbedingte Infektionserkrankung, ausgehend vom<br />

Wundbereich, eine Antibiotika-Therapie erwogen wird,<br />

sollen geeignete Verfahren zur I<strong>den</strong>tifizierung des<br />

Krankheitserregers und zur Bestimmung seiner<br />

Empfindlichkeit gegenüber antimikrobiellen Substanzen<br />

Expertenkonsens<br />

eingeleitet wer<strong>den</strong>. [GCP]<br />

Hintergrundtext: Kap. 4.3<br />

E 6 Zustimmung: Einschränkungen der Lebensqualität sollen <strong>mit</strong> dem<br />

13 von 16<br />

<strong>Patienten</strong> gemeinsam erfasst wer<strong>den</strong> als Grundlage für die<br />

Ableitung hierarchisierter Therapieziele und eines<br />

Expertenkonsens<br />

Behandlungsplans. [GCP]<br />

Hintergrundtext: Kap. 4.3<br />

E 7 Zustimmung:<br />

16 von 19<br />

Empfehlungen zur Wunddokumentation<br />

Die Wundbeurteilung im Rahmen des Heilungsverlaufs sollte<br />

regelhaft erfolgen und <strong>bei</strong> jeder Veränderung <strong>mit</strong><br />

therapeutischer Konsequenz. [GCP]<br />

Expertenkonsens Hintergrundtext: Kap.4.4.2<br />

E 8 Zustimmung: Die Durchführung der therapeutischen Maßnahmen sollte<br />

17 von 19<br />

immer dokumentiert wer<strong>den</strong>. [GCP]<br />

Expertenkonsens Hintergrundtext: Kap. 4.4.3<br />

Seite 45 von 279 aktueller Stand: 12.06.2012

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